Rechtsprechung
FG Thüringen, 16.12.2010 - I 1309/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Steuerpflichtigen auf eine abweichende Festlegung der Tilgung der angemeldeten Abzugssteuern
- Justiz Thüringen
§ 218 Abs 2 AO, § 50a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d EStG 2002, § 224 AO, § 225 AO
Abrechnungsbescheid über Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG - Tilgungsreihenfolge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubigers auf Erlass eines Abrechnungsbescheids Reihenfolge der Veranstaltungen als Reihenfolge der Tilgungen der Steuerschulden des Vergütungsschuldners
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anspruch eines beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubigers auf Erlass eines Abrechnungsbescheids - Reihenfolge der Veranstaltungen als Reihenfolge der Tilgungen der Steuerschulden des Vergütungsschuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 16.12.2010 - I 1309/04
- BFH, 23.10.2012 - VII R 18/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.09.1989 - I B 23/89
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung gemäß § 37 Abs. 2 der …
Auszug aus FG Thüringen, 16.12.2010 - I 1309/04
Die der Klägerin nach ständiger Rechtsprechung des BFH zustehende Möglichkeit (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juli 1988, BStBl II 1989, S.449, BFH- Beschluss vom 13. September 1989, BFH/NV 1990, 208), als Vergütungsgläubiger aus eigenem Recht die Steueranmeldung anzufechten und ggf. eine Änderung der Steueranmeldung zu erreichen, habe sie nicht wahrgenommen. - BFH, 26.11.1996 - VII R 49/96
Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer - Zahlung auf die eigene Steuerschuld - …
Auszug aus FG Thüringen, 16.12.2010 - I 1309/04
Dabei wird darüber entschieden, ob und inwieweit ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch besteht, der in einem Steuerbescheid oder in einer anderen Grundlage für seine Verwirklichung festgesetzt worden ist (BFH-Urteil vom 26.November 1996, VII R 49/96, BFH/NV 1997, 537).