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   FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09   

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FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09 (https://dejure.org/2010,22696)
FG Thüringen, Entscheidung vom 17.03.2010 - 3 V 930/09 (https://dejure.org/2010,22696)
FG Thüringen, Entscheidung vom 17. März 2010 - 3 V 930/09 (https://dejure.org/2010,22696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Duldungsbescheides und auf Rückgängigmachung der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten des Staates zur Sicherung von Steuerschulden; Anfechtung einer Rechtshandlung eines Insolvenzschuldners bei Fehlen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens auf die Geltendmachung des Anfechtungsanspruches

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen der Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens auf die Geltendmachung des Anfechtungsanspruches

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auswirkungen der Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens auf die Geltendmachung des Anfechtungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 29/08

    Unterbrechung eines Gläubigeranfechtungsprozesses durch Eröffnung eines

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    § 17 AnfG ist entsprechend anzuwenden, wenn das vereinfachte Insolvenzverfahren gemäß §§ 311ff. Insolvenzordnung ( InsO ) eröffnet worden ist (hierzu: BGH WM 2010, 269 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, sind §§ 313 Abs. 2 InsO , 17 AnfG nach Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens entsprechend anzuwenden (BGH, WM 2010, 269 ).

    Diese Lücke ist durch die entsprechende Anwendung des § 313 Abs. 2 InsO zu schließen (BGH WM 2010, 269 ).

  • BFH, 16.11.1977 - VII S 1/77

    Vollstreckungsmaßnahme - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Sebständige

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Die Aussetzung der Vollziehung könnte problematisch sein, wenn der Eintragungsantrag als Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens wäre, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. BFHE 123, 427 ; 131, 15).

    Dies gilt umso mehr, als das Finanzamt mehrfach ohne Einschränkungen wiederholt hat, keine weiteren Vollziehungsmaßnahmen durchzuführen (vgl. BFH 123, 427).

  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    "Angefochtener Verwaltungsakt" ist der Duldungsbescheid vom 18.05.2009, nicht aber der Antrag auf Eintragung der Zwangssicherungshypothek vom 13.10.2009 (Bl. 82 der Beiakte), welcher seinerseits wegen der Feststellungen, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorlägen, ein Verwaltungsakt ist (BFHE 145, 17ff).

    Die Aufhebung der Vollziehung des Antrages auf Eintragung der Sicherungshypothek ist auf die Eintragung zu beziehen und führt dazu, dass die bereits bewirkte Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig zu machen ist (hierzu: BFHE 90, 250; BFHE 145, 17), so dass das Finanzamt die notwendige Löschungsbewilligung abzugeben hat § 19 GBO (vgl. BFH NV 1987, 219; Klein-Brockmeyer, AO , 9 A. § 361 AO , RN 24).

  • BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen auslösen (BFH, BStBl. II 2009, S. 156, unter Ziff. 1a der Gründe).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 185/73

    Steuerforderung - Konkurs - Konkurseröffnung - Zwangsvollstreckung - Aussetzung

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Es entfällt daher in aller Regel das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (BFH NV 2002, 940, 941; BFH BStBl II 1975, 208 ).
  • BFH, 22.09.1967 - VI B 44/67

    Einkommensteuerveranlagung - Aussetzung der Vollziehung - Erstattung

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Die Aufhebung der Vollziehung des Antrages auf Eintragung der Sicherungshypothek ist auf die Eintragung zu beziehen und führt dazu, dass die bereits bewirkte Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig zu machen ist (hierzu: BFHE 90, 250; BFHE 145, 17), so dass das Finanzamt die notwendige Löschungsbewilligung abzugeben hat § 19 GBO (vgl. BFH NV 1987, 219; Klein-Brockmeyer, AO , 9 A. § 361 AO , RN 24).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Der Antragsgegner ist Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO , da die Steuerschuld bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahren entstanden war (vgl. BFH ZIP 2008, S. 1780, 1781).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 19/02

    Vertreterhaftung für Umsatzsteuerschuld

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Aussetzung der Vollziehung bedeutet lediglich, dass der materielle Regelungsgehalt des nach wie vor wirksamen Verwaltungsaktes nicht mehr verwirklicht werden kann (vgl. BFHE 205, 335 ).
  • OLG Schleswig, 09.02.2004 - 5 W 4/04

    Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung des Duldungsbescheides ist hingegen nicht unterbrochen, denn § 17 AnfG setzt die Rechtshängigkeit des Anfechtungsanspruches voraus (vgl. a. Schleswig-Holsteinisches OLG, ZInsO 2004, 1086f.).
  • BFH, 22.07.1980 - VII B 3/80

    Vorläufige Maßnahme - Schwebender Rechtsstreit - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 3 V 930/09
    Die Aussetzung der Vollziehung könnte problematisch sein, wenn der Eintragungsantrag als Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens wäre, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. BFHE 123, 427 ; 131, 15).
  • FG Münster, 28.02.2013 - 6 V 3617/12

    Unterbrechung eines Verfahrens nach § 17 AnfG bei fehlendem Vorliegen eines im

    Gegenstand des den Duldungsbescheid betreffenden Verwaltungsverfahrens ist der Anfechtungsanspruch des Finanzamts nach dem Anfechtungsgesetz (Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 17.03.2010 3 V 930/09, EFG 2011, 206).

    Die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bedeutet lediglich, dass der materielle Regelungsgehalt des nach wie vor wirksamen Verwaltungsaktes nicht mehr verwirklicht werden kann (Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 17.03.2010 3 V 930/09, EFG 2011, 206).

  • FG Münster, 17.05.2017 - 15 V 2440/16

    Zur Aufhebung der Vollziehung von Steuerbescheiden, wenn zwischenzeitlich das

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 17.12.2003 I B 182/02, BFH/NV 2004, 815; vgl. auch FG Thüringen, Beschluss vom 17.03.2010 3 V 930/09, EFG 2011, 206) gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 7 FGO die Vollziehung eines angefochtenen, aber bereits vollzogenen Verwaltungsaktes aufgehoben werden, wenn ernsthafte Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen.
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