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   FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 856/08   

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https://dejure.org/2010,27824
FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 856/08 (https://dejure.org/2010,27824)
FG Thüringen, Entscheidung vom 17.03.2010 - 4 K 856/08 (https://dejure.org/2010,27824)
FG Thüringen, Entscheidung vom 17. März 2010 - 4 K 856/08 (https://dejure.org/2010,27824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit

  • Justiz Thüringen

    § 10 Abs 5 Nr 3 S 1 ErbStG 1997, § 15 Abs 2 BewG 1991, § 13 Abs 2 BewG 1991, § 10 Abs 5 Nr 2 ErbStG 1997, § 13 Abs 1 BewG 1991
    Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG: Familiengrab, Begriff des "üblichen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 4 K 1904/96

    Erbschaftsteuer; Grabpflegekosten als Nachlaßverbindlichkeit

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 856/08
    Dabei sind, da nur die durch den konkreten Sterbefall veranlassten Aufwendungen abzugsfähig sind, bei einer Familiengrabstätte nur die Kosten zu berücksichtigen, die auf die Grabstätte des Erblassers entfallen (Urteil des Finanzgerichts - FG - Rheinland Pfalz vom 20. März 1997 - 4 K 1904/96, zitiert nach Haufe Steuer Office Professional).

    Nach der auch vom hier entscheidenden Senat vertretenen Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20. März 1997 - 4 K 1904/96, zitiert nach Haufe Steuer Office Professional) sind aber nur die durch den konkreten Sterbefall veranlassten Aufwendungen abzugsfähig, bei einem Familiengrab nur die auf Grabstätte des Erblassers entfallenden Kosten (s. auch Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbstG, Rdn. 207 zu § 10).

  • BFH, 07.10.1981 - II R 16/80

    Erbschaftsteuer - Verfügung - Testament

    Auszug aus FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 856/08
    Dass die tatsächliche Liegezeit u. U. deutlich länger ist, kann den Abzug eines über diesen Kapitalwert hinausgehenden Betrages nicht rechtfertigen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1981 II R 16/80, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 134, 181, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1982, 2).
  • FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15

    Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten i.R.d. Erbschaftssteuer (hier:

    Denn hierunter können nur die Kosten der Bestattung des Erblassers selbst fallen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 1997 4 K 1904/96, DStRE 1997, 603; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 17. März 2010 4 K 856/08, EFG 2010, 1332).
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