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   FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17 n. rk   

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https://dejure.org/2019,19840
FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17 n. rk (https://dejure.org/2019,19840)
FG Thüringen, Entscheidung vom 20.03.2019 - 3 K 273/17 n. rk (https://dejure.org/2019,19840)
FG Thüringen, Entscheidung vom 20. März 2019 - 3 K 273/17 n. rk (https://dejure.org/2019,19840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 15 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 22 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2014
    Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und wiederkehrenden Bezügen i.S. des § 22 EStG bei einem Berufssportler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerbliche Einnahmen eines Profi-Sportlers auf Grund von Sponsorenverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vom Erfolg eines auch mit Sponsorenverträgen ausgestatteten Profisportlers abhängige Leistungen der Sportförderung als Teil gewerblicher Einkünfte des Sportlers

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Amateursportler

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hessen, 16.10.2000 - 5 K 187/98

    Spitzensportler; Werbung; Betriebsausgaben; Einheitlicher Gewerbebetrieb;

    Auszug aus FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17
    Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Kläger nicht unerhebliche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit im Rahmen von Sponsorenverträgen erzielt und als Profisportler tätig ist, ergibt sich ein untrennbarer Zusammenhang mit den Einkünften aus seinen gewerblichen Einkünften gemäß § 15 EStG als Sportler (bereits FG Kassel, Urteil vom 16.10.2000, 5 K 187/98, EFG 2001, 683, rechtskräftig).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 104/85

    Entgeltliche Werbeleistungen von Sportlern führen zu Einkünften aus

    Auszug aus FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17
    Bei einem Profi-Sportler, dem auf Grund von Sponsorenverträgen gewerbliche Einnahmen zufließen, zählen auch die Leistungen der A zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. zur Werbetätigkeit von Spitzensportlern, BFH-Urteil vom 19.11.1985 VIII R 104/85, BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 424).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 92/95

    Eigenprovisionen als Betriebseinnahmen

    Auszug aus FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17
    Eine als Betriebseinnahme zu beurteilende Vermögensmehrung muss - sofern sie nur objektiv betrieblich veranlasst ist - nicht notwendig als Entgelt auf eine konkrete betriebliche Leistung bezogen werden können, weswegen z.B. grundsätzlich auch Zuschüsse für Investitionen oder Existenzgründungen zu den Betriebseinnahmen gehören (vgl. zum Begriff der Betriebseinnahmen BFH-Urteil vom 27.05.1998 X R 92/95, BFH/NV 1998, 1476).
  • BFH, 15.12.2021 - X R 19/19

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20.03.2019 - 3 K 273/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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