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   FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16   

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https://dejure.org/2019,39735
FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16 (https://dejure.org/2019,39735)
FG Thüringen, Entscheidung vom 21.05.2019 - 2 K 723/16 (https://dejure.org/2019,39735)
FG Thüringen, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 2 K 723/16 (https://dejure.org/2019,39735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Entlastungsberechtigter Unternehmer bei Übertragung der Wasserversorgung durch Betriebsführungsvertrag auf eine GmbH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Das nach Klageerhebung ergangene BFH-Urteil v. 24.04.2018 (VII R 21/17), nach dem die selbstständige Tätigkeit des Werkunternehmers dem Auftraggeber nicht zugerechnet werden kann, fände im Streitfall keine Anwendung.

    Nach Auffassung des BFH habe der Gesetzgeber aus Praktikabilitätsgründen und um eine Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige herzustellen, eine Lösung gefunden, die zu einem effektiven Verwaltungsvollzug beiträgt (BFH-Urteil vom 24.04.2018 VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417 Rz. 17 f. m.w.N.).

    Eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtbetrachtung zur Feststellung, wer Verwender oder Entnehmer des Stroms ist, finde nach dem Urteil nicht statt (BFH-Urteil vom 24.04.2018 VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417 Rz. 18).

    Er folgt nicht dem Vortrag des Klägers, wonach die Grundsätze des BFH-Urteils vom 24.04.2018 (VII R 21/17) unanwendbar seien, weil er im Streitfall mit der GmbH keinen Werkvertrag, sondern einen Betriebsführungsvertrag geschlossen habe und die GmbH ein Tätigwerden und keinen Erfolg schulde.

  • BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Nach der Rechtsprechung entnehme ein selbstständiger Gewerbetreibender, der in den Herstellungsbetrieb eines anderen Unternehmens eingebunden sei, den Strom zu eigenen betrieblichen Zwecken (vgl. Urt. v. 25.09.2013 - VII R 64/11).

    Es komme stattdessen auf die eigenverantwortliche und weisungsfreie Verfolgung des betrieblichen Zwecks an (vgl. Urt. v. 25.09.2013 VII R 64/11).

  • BFH, 25.04.2018 - VII R 15/17

    Keine Steuerentlastung für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Der Kläger veranlasst den Prozess nicht in der Form, dass er den Strom in tatsächlicher Hinsicht einsetzt und damit verwertet (vgl. BFH-Beschluss vom 25.04.2018 VII R 15/17 BFH/NV 2018, 1161 Rz. 14 f).
  • BFH, 21.08.2014 - VII R 11/13

    Stromsteuer: Großbäckerei steht keine Steuerbegünstigung für rechtlich

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Eine Zurechnung der Stromentnahme, abhängig von dem Ergebnis, ob und welcher Unternehmer ein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt, bzw. in welchem Umfang ihm das Geschäftsrisiko durch seinen Auftraggeber abgenommen wird, sei ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2014 VII R 11/13, BFH/NV 2015, 62 Rz. 13).
  • BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15

    Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Denn die Entnahme ist ein Realakt, der im Stromsteuerrecht zeitlich mit dem Verbrauch zusammenfällt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2016 VII R 7/15, BFHE 252, 568, ZfZ 2016, 138).
  • BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07

    Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Nur der eigentliche Stromverwender kann den Strom entnehmen und durch diesen Realakt die Stromsteuer zur Entstehung bringen (BFH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - VII B 79/07 -, BFH/NV 2008, 1013 Rz. 10.).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Urt. v. 20.04.2004, 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00; Beschl. v. 13.04.2017, 2 BvL 6/13) dürften Verbrauchsteuern auf Produktionsmittel nur dann erhoben werden, wenn die Steuerlast auf den Verbraucher übergewälzt werde.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02

    Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Der durch den angefochtenen Bescheid nach § 37 AO entstandene Erstattungsanspruch konnte damit durchgesetzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.2002 VII R 2/02, BFHE 200, 88, BStBl II 2003, 43 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 24.10.2013 - 4 K 137/12

    Stromsteuerrecht: Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Unter Bezugnahme auf die Gründe des Urteils des FG Hamburg vom 24.10.2013 (4 K 137/12) begründete der Beklagte die Einspruchsentscheidung vom 21.10.2016 damit, der Kläger sei nicht nach § 9b Abs. 3 StromStG entlastungsberechtigt.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Urt. v. 20.04.2004, 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00; Beschl. v. 13.04.2017, 2 BvL 6/13) dürften Verbrauchsteuern auf Produktionsmittel nur dann erhoben werden, wenn die Steuerlast auf den Verbraucher übergewälzt werde.
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 21.05.2019 - 2 K 723/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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