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   FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13   

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FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13 (https://dejure.org/2015,17707)
FG Thüringen, Entscheidung vom 23.03.2015 - 4 Ko 387/13 (https://dejure.org/2015,17707)
FG Thüringen, Entscheidung vom 23. März 2015 - 4 Ko 387/13 (https://dejure.org/2015,17707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung von Zahlungen der Familienkasse aus der Kostenfestsetzung mit einer beanspruchten Vergütung

  • Justiz Thüringen

    § 56 RVG, § 45 RVG, § 48 Abs 1 RVG, § 55 Abs 2 S 2 RVG, § 104 Abs 2 ZPO
    Vergütungsfestsetzung bei teilweiser Erledigung der Hauptsache nach einem --entsprechend der für die Gewährung von Prozesskostenhilfe geprüften Erfolgsaussicht der Klage-- ergangenen Teilabhilfebescheid und Rücknahme des nicht für erledigt erklärten Teils der Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG bei nur teilweiser PKH-Bewilligung, Obsiegen des Klägers im Klageverfahren im Umfang der PKH-Bewilligung und nach bereits erfolgter Kostenfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG bei nur teilweiser PKH-Bewilligung, Obsiegen des Klägers im Klageverfahren im Umfang der PKH-Bewilligung und nach bereits erfolgter Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1026
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.10.2014 - III S 2/14

    Kindergeld - Streitwert bei einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
    Demgemäß braucht die neuerer Rechtsprechung des BFH zur Ermittlung des Streitwertes in Verfahren über die Aufhebung und Ablehnung von Kindergeldfestsetzungen von unbestimmter Dauer (s. Beschlüsse des BFH vom 02.10.2014 III S 2/14, BStBl II 2015, 37, BFH/NV 2015, 119 , und vom 18.11.2014 V S 30/14, zitiert nach Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition), wonach der Streitwert regelmäßig nur noch bis zum Monat des Ergehens der Einspruchsentscheidung berechnet wird, nicht beachtet werden, weil der Senat die Beschlüsse des Hauptsachesenats nicht mehr überprüfen darf.
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
    In diesem Zusammenhang hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 03.04.2013 (13 OA 276/12, NJW 2013, 1618) ausgeführt, dass es mit dem Zweck des § 58 Abs. 2 RVG als Tilgungsvorschrift nicht vereinbar sei, dass ein Rechtsanwalt neben einer vorprozessual entstandenen und vom Mandanten beglichenen Geschäftsgebühr im Ergebnis aus Mitteln der X eine nur geringfügig oder gar ungekürzte Verfahrensgebühr und damit aus diesen beiden Gebühren einen höheren Gesamtbetrag erhalte, als ihm nach § 15 a Abs. 1 RVG zustehe.
  • BFH, 18.11.2014 - V S 30/14

    Kindergeld - Streitwert bei einer Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
    Demgemäß braucht die neuerer Rechtsprechung des BFH zur Ermittlung des Streitwertes in Verfahren über die Aufhebung und Ablehnung von Kindergeldfestsetzungen von unbestimmter Dauer (s. Beschlüsse des BFH vom 02.10.2014 III S 2/14, BStBl II 2015, 37, BFH/NV 2015, 119 , und vom 18.11.2014 V S 30/14, zitiert nach Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition), wonach der Streitwert regelmäßig nur noch bis zum Monat des Ergehens der Einspruchsentscheidung berechnet wird, nicht beachtet werden, weil der Senat die Beschlüsse des Hauptsachesenats nicht mehr überprüfen darf.
  • FG Hessen, 10.05.2011 - 13 KO 276/11

    Entstehung einer Erledigungsgebühr - Anrechnung der Geschäftsgebühr -

    Auszug aus FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
    Wird eine Gebühr von einem Dritten, hier der erstattungspflichtigen Familienkasse, beglichen, bewirkt dies jedoch, dass im Umfang der Zahlung durch Anrechnung die andere Gebühr erlischt (Beschluss des Hessischen FG vom 10.05.2011 13 KO 276/11, Juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2010 - 4 KO 409/10

    Rechtsanwaltskosten: Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse

    Auszug aus FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
    Wie das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt durch Beschluss vom 04.05.2010 (4 KO 409/10, EFG 2010, 1820) klarstellt, entstehen die beiden aufeinander anzurechnende Gebühren zunächst unabhängig voneinander in voller Höhe und ungekürzt.
  • FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10

    Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die

    Auszug aus FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13
    Dabei folgt das Gericht den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Beschluss vom 16.05.2011 (7 KO 4/10, Juris), dass auf die Verfahrensgebühr abweichend von Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 zu Teil 3 VV-RVG nicht die entstandene, sondern nur die tatsächlich gezahlte Geschäftsgebühr anzurechnen ist.
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