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   FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04   

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https://dejure.org/2007,25716
FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04 (https://dejure.org/2007,25716)
FG Thüringen, Entscheidung vom 24.04.2007 - III 150/04 (https://dejure.org/2007,25716)
FG Thüringen, Entscheidung vom 24. April 2007 - III 150/04 (https://dejure.org/2007,25716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen vermeidlicher Erwirkung durch falsche oder unvollständige Angaben; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensverfalls; Anforderungen an das Widerlegen der Vermutung des ...

  • Judicialis

    StBerG § 45 Abs. 2; ; StBerG § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 1; StBerG § 46 Abs. 2; GKG § 52
    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter beim Verschweigen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater und unrichtigen Angaben hinsichtlich Vermögensverfalls und Tätigkeit; Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter beim Verschweigen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater und unrichtigen Angaben hinsichtlich Vermögensverfalls und Tätigkeit - Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.11.2003 - VII B 79/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Gegenstandswert

    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Der Gegenstandswert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist pauschalierend mit 50.000 Euro anzusetzen (BFH, Beschluss vom 18.11.2003, VII B 79/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, BFH/NV 2004, 361).
  • BFH, 20.05.1998 - VII B 12/98

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Das Urteil des FG B. vom 17. September 1997, 2 K 729/97 StB ist rechtskräftig, da die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde am 20. Mai 1998 als unzulässig verworfen wurde (Az. des BFH: VII B 12/98).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2004 - 2 K 5274/03
    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Die Vermutung des Vermögensverfalls des Klägers ist nicht widerlegt, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine finanziellen Verhältnisse geordnet sind und er in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (FG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2004, 2 K 5274/03 StB).
  • FG Brandenburg, 25.07.1997 - 2 V 1240/97
    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Das FG B. hatte auch einen Antrag auf Wiederherstellung der hemmenden Wirkung abgewiesen (Az.: 2 V 1240/97 StB), der beim BFH gestellte Antrag wurde ebenfalls abgelehnt (Az.: VII S 15/98).
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Schuldner in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH, Urteil vom 03.11.1992, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 624, 625;Urteil vom 22.08.1995 - VII R 63/94 Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 909; Bundesgerichtshof - BGH - Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90 - Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2083, zu der gleich lautenden Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung ).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Schuldner in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH, Urteil vom 03.11.1992, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 624, 625;Urteil vom 22.08.1995 - VII R 63/94 Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 909; Bundesgerichtshof - BGH - Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90 - Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2083, zu der gleich lautenden Widerrufsvorschrift in § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung ).
  • BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01

    Bundesfinanzhof

    Auszug aus FG Thüringen, 24.04.2007 - III 150/04
    Beruht die Bestellung auf objektiv unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Antragstellers und sind diese für die Entscheidung der Behörde erheblich gewesen, ist die Bestellung nach der genannten Vorschrift zwingend zurückzunehmen (BFH, Urteil vom 13. Nov. 2001, VII R 14/01, BStBl II 2002, 62).
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