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   FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13   

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https://dejure.org/2017,59237
FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13 (https://dejure.org/2017,59237)
FG Thüringen, Entscheidung vom 26.09.2017 - 2 K 264/13 (https://dejure.org/2017,59237)
FG Thüringen, Entscheidung vom 26. September 2017 - 2 K 264/13 (https://dejure.org/2017,59237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaftungnahme eines Fussballvereins für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die an ihre beschränkt steuerpflichtigen Spieler der ersten Fußballmannschaft im Haftungszeitraum gezahlten Vergütungen; Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; ...

  • Justiz Thüringen

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2002, § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 39d Abs 3 EStG 2002, § 39d Abs 1 EStG 2002
    Einkunftserzielungsabsicht von Sportlern - Lohnsteuerhaftung des Vereins wegen Besteuerung der Vergütungen beschränkt steuerpflichtiger Spieler nach § 50a EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1 ; LStDV § 1 Abs. 1 S. 1
    Inhaftungnahme eines Fussballvereins für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die an ihre beschränkt steuerpflichtigen Spieler der ersten Fußballmannschaft im Haftungszeitraum gezahlten Vergütungen; Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkunftserzielungsabsicht von Sportlern bei Erhalt einer die tatsächlichen Aufwendungen deutlich übersteigenden "Fahrtkostenerstattung" - beschränkt steuerpflichtige ausländische Fußballspieler als Arbeitnehmer des Vereins - Lohnsteuerhaftung des Vereins wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Schließlich sei die Besteuerung anhand der Lohnsteuerklasse VI nicht sachgerecht, weil die ausländischen Spieler in Deutschland keiner weiteren Beschäftigung nachgingen (siehe auch BFH-Urteil vom 29.05.2008 VI R 11/07).

    Da hier die Anwendung der Lohnsteuerklasse VI für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unmittelbar aus dem Gesetz folgt, handelt es sich um einen anderen Sachverhalt, als er dem Urteil des BFH vom 29.05.2008 VI R 11/07 (BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933) zugrundeliegt, sodass die Rechtsprechung entgegen der Auffassung des Klägers im Streitfall keine Anwendung findet.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein entschuldbarer Rechtsirrtum die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden von vornherein ausschließen (BFH-Urteil vom 29.05.2008 VI R 11/07, BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933 m.w.N.).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Dem kann die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.10.1992 VI R 59/91 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 303) nicht entgegenhalten, die beschränkt steuerpflichtigen Spieler seinen keine Arbeitnehmer, weil Sport in weitaus überwiegendem Maße zum Selbstzweck, mithin nicht um des Entgeltes willen ausgeübt werde.

    Zum anderen ist aber in Verbindung mit der Eingliederung in den Spielbetrieb der Umstand maßgeblich, dass den Spielern für ihre Tätigkeit Zahlungen zuflossen, die nicht nur ganz unwesentlich höher waren als die bei ihnen entstandenen Aufwendungen (BFH-Urteil vom 23.10.1992 VI R 59/91, BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung können jedoch nur Sachverhaltsfragen und keine Rechtsfragen sein (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975).
  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Ein solcher Irrtum kann vorliegen, wenn die Finanzbehörde die vom Arbeitgeber angewendete Berechnungsmethode in einer Vorprüfung nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 18.09.1981 VI R 44/77, BStBl II 1992, 696) bzw. in einem früheren Lohnsteuer-Prüfungsbericht gebilligt hat (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.1980 X (VII) 279/76, EFG 80, 342).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Rücksicht nimmt und sich zu seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt (BFH-Urteil vom 17.06.1992 X R 47/88, BFHE 169, 103, BStBl II 1993, 174 m.w.N.).
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Ein beachtlicher Vertrauenstatbestand hätte nur dann entstehen können, wenn das Verhalten des einen Beteiligten vom anderen ggf. in Form einer stillschweigenden Erklärung hätte aufgefasst werden können, er werde an seiner bisherigen Handhabung festhalten (BFH-Urteil vom 08.10.1986 II R 167/84, BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rd. 138 ff.).
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Ein solcher Irrtum kann vorliegen, wenn die Finanzbehörde die vom Arbeitgeber angewendete Berechnungsmethode in einer Vorprüfung nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 18.09.1981 VI R 44/77, BStBl II 1992, 696) bzw. in einem früheren Lohnsteuer-Prüfungsbericht gebilligt hat (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.1980 X (VII) 279/76, EFG 80, 342).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 5/06

    Ausländische Models als Selbständige

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Nach der Rechtsprechung handelt es sich um einen offenen Typusbegriff, der nur durch eine größere und unbestimmte Zahl von Merkmalen beschrieben werden kann (BFH-Urteil vom 14.06.2007 VI R 5/06, BFHE 218, 233, BStBl II 2009, 931).
  • BFH, 22.02.2012 - X R 14/10

    Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Denn ausgehend von den übrigen Kriterien zur Beurteilung eines Dienstverhältnisses, wie persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort etc. (vgl. die Aufzählung im BFH-Urteil vom 22.02.2012 X R 14/10, BFHE 236, 464, BStBl II 2012, 511 m.w.N.), erbringen die Spieler hier nach dem von ihnen eingegangenen Vertrag ihre Leistung im Rahmen eines steuerlich beachtlichen, nicht der Liebhaberei unterfallenden Dienstverhältnisses.
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

    Auszug aus FG Thüringen, 26.09.2017 - 2 K 264/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung eine sog. tatsächliche Verständigung über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind, grundsätzlich zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2017 IX R 24/15, Juris).
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