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   FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17   

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FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17 (https://dejure.org/2018,33825)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27.03.2018 - 2 K 507/17 (https://dejure.org/2018,33825)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27. März 2018 - 2 K 507/17 (https://dejure.org/2018,33825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Thüringen

    § 227 Abs 1 AO, § 101 S 1 FGO, Art 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, §§ 62 ff EStG 2009
    Erlass einer Kindergeldrückforderung bei Anrechnung der Leistungen auf Bezüge nach dem SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FVG § 5 Abs. 1 Nr. 11
    Erlass eines Teilbetrags von zurückgefordertem Kindergeld; Anrechnung von Kindergeldleistungen mit Leistungen nach dem ALG -II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kindergeld | Uneingeschränkter Erlassanspruch wegen sachlicher Unbilligkeit in den Fällen der Anrechnung von Kindergeld auf SGB..

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen wegen Anrechnung auf Leistungen nach dem SGB II trotz Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG und unterbliebener Anfechtung des Rückforderungsbescheids

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Sachsen, 07.11.2017 - 3 K 69/17

    Verpflichtung der Familienkasse zum Erlass von unberechtigt ausgezahltem, beim

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    Denn die Kindergeldberechtigen seien regelmäßig einem Straf- oder Bußgeldverfahren (§§ 370, 378 AO) ausgesetzt, worin unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Vorwerfbarkeit der Verletzung der Mitwirkungspflichten über Sanktionen entschieden werde (FG Sachsen, Urteil vom 07.11.2017 3 K 69/17, juris).

    Um das ansonsten verfassungswidrige Ergebnis zu vermeiden, ist die durch die Bestandskraft der jeweiligen Bescheide nicht mehr korrigierbare unzutreffende Zuordnung des Kindes zum Kindergeld statt zum Sozialleistungsbereich im Wege der verfassungskonformen Auslegung dadurch in ihren Auswirkungen zu neutralisieren, dass das Ermessen bei der Entscheidung über den Erlass auf die Pflicht der Behörde, den Erlass auszusprechen, reduziert ist (FG Sachsen, Urteil vom 07.11.2017 3 K 69/17, juris).

  • FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14

    Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    Für die Ablehnung verwies die Familienkasse unter Bezugnahme auf Urteile der Finanzgerichte Düsseldorf und Bremen (16 K 3046/13 und 3 K 9/14) im Wesentlichen darauf, die Ablehnung sei nicht ermessenswidrig.

    (2) Die Frage wird von den Finanzgerichten, der Literatur und der Verwaltung dann verneint, wenn die Überzahlung des Kindergeldes auf das Verhalten des Berechtigten durch Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG zurückzuführen ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO, juris, vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489 und vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; FG Bremen, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944; Dienstanweisung Kindergeld 2017 V 25.2 Abs. 2 Satz 3).

  • FG Düsseldorf, 06.03.2014 - 16 K 3046/13

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Familienkasse bei

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    Für die Ablehnung verwies die Familienkasse unter Bezugnahme auf Urteile der Finanzgerichte Düsseldorf und Bremen (16 K 3046/13 und 3 K 9/14) im Wesentlichen darauf, die Ablehnung sei nicht ermessenswidrig.

    (2) Die Frage wird von den Finanzgerichten, der Literatur und der Verwaltung dann verneint, wenn die Überzahlung des Kindergeldes auf das Verhalten des Berechtigten durch Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG zurückzuführen ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO, juris, vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489 und vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; FG Bremen, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944; Dienstanweisung Kindergeld 2017 V 25.2 Abs. 2 Satz 3).

  • FG Düsseldorf, 24.02.2011 - 16 K 2050/09

    Kein Erlass einer Kindergeldrückforderung für die Kinder eines aus dem Kosovo

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    (2) Die Frage wird von den Finanzgerichten, der Literatur und der Verwaltung dann verneint, wenn die Überzahlung des Kindergeldes auf das Verhalten des Berechtigten durch Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG zurückzuführen ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO, juris, vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489 und vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; FG Bremen, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944; Dienstanweisung Kindergeld 2017 V 25.2 Abs. 2 Satz 3).

    Ferner wird dies mit der Erwägung begründet, dass ansonsten Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ihren Mitwirkungspflichten gegenüber der Familienkasse nicht nachkommen und ein Anreiz für vom Gesetzgeber nicht gewollte Verhaltensweisen bestünde (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489).

  • BFH, 08.11.2018 - III R 31/17

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    Die Revision wird im Hinblick auf die beim BFH zu einem vergleichbaren Sachverhalt anhängige Revision III R 31/17 nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen.
  • FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16

    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    (2) Die Frage wird von den Finanzgerichten, der Literatur und der Verwaltung dann verneint, wenn die Überzahlung des Kindergeldes auf das Verhalten des Berechtigten durch Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nach § 68 Abs. 1 EStG zurückzuführen ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 7.04.2016 16 K 377/16 AO, juris, vom 24.02.2011 16 K 2050/09 Kg, EFG 2011, 1489 und vom 06.03.2014 16 K 3046/13 AO, EFG 2014, 977; FG Bremen, Urteil vom 28.08.2014 3 K 9/14 (1), EFG 2014, 1944; Dienstanweisung Kindergeld 2017 V 25.2 Abs. 2 Satz 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2013 - L 6 AS 926/13
    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    b) Im Streitfall besteht der zum Erlass zwingende Wertungswiderspruch mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen darin, dass die Klägerin in dem betreffenden Zeitraum des Kindergeldbezugs Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Anrechnung des Kindergeldes erhalten hat und die nachträgliche Erhöhung der Sozialleistungen im Hinblick auf die Rückforderung des als Einkommen angerechneten Kindergelds nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ausscheidet (vgl. BSG-Urteil vom 18.02.2010 B 14 AS 86/08 R, juris Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 B, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 05.12.2013 L 6 AS 926/13 B, juris).
  • BFH, 27.12.2011 - III B 35/11

    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    (1) In den Fällen der Anrechnung von Kindergeld auf SGB-II Leistungen und späterer Rückforderung des Kindergelds mangels Kindergeldanspruch erwägt der Bundesfinanzhof regelmäßig, allerdings außerhalb der tragenden Urteilsgründe, einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen (BFH-Urteile vom 15.03.2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298, 30.07.2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983 und vom 22.09.2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204; BFH-Beschluss vom 27.12.2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    (1) In den Fällen der Anrechnung von Kindergeld auf SGB-II Leistungen und späterer Rückforderung des Kindergelds mangels Kindergeldanspruch erwägt der Bundesfinanzhof regelmäßig, allerdings außerhalb der tragenden Urteilsgründe, einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen (BFH-Urteile vom 15.03.2007 III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298, 30.07.2009 III R 22/07, BFH/NV 2009, 1983 und vom 22.09.2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204; BFH-Beschluss vom 27.12.2011 III B 35/11, BFH/NV 2012, 696).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2010 - L 3 AS 64/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss -

    Auszug aus FG Thüringen, 27.03.2018 - 2 K 507/17
    b) Im Streitfall besteht der zum Erlass zwingende Wertungswiderspruch mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen darin, dass die Klägerin in dem betreffenden Zeitraum des Kindergeldbezugs Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Anrechnung des Kindergeldes erhalten hat und die nachträgliche Erhöhung der Sozialleistungen im Hinblick auf die Rückforderung des als Einkommen angerechneten Kindergelds nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ausscheidet (vgl. BSG-Urteil vom 18.02.2010 B 14 AS 86/08 R, juris Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 B, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 05.12.2013 L 6 AS 926/13 B, juris).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 86/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

  • BFH, 30.07.2009 - III R 22/07

    Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

  • BFH, 20.02.2019 - III R 28/18

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. März 2018 2 K 507/17 aufgehoben.
  • VG Hannover, 11.03.2019 - 3 A 2109/16

    Behördliches Mitverschulden; Billigkeitserlass bei gleichzeitigem SGB

    Ein solches Ergebnis würde das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verletzen, wie es der Gesetzgeber durch die Bestimmungen (hier) des SGB II - grundsätzlich verfassungskonform - ausgestaltet habe (Thüringer Finanzgericht, Urt. vom 27.03.2018 - 2 K 507/17 -, juris Rn. 14 ff., n. rk., unter Bezugnahme auf Sächsisches Finanzgericht, Urt. vom 07.11.2017 - 3 K 69/17 (Kg) -, juris, n. rk.).
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