Rechtsprechung
FG Thüringen, 27.10.2015 - 2 K 135/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Begriffs "Unland" in § 45 BewG im Rahmen der Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebs
- Justiz Thüringen
§ 45 BewG 1991, § 34 Abs 2 BewG 1991, § 44 BewG 1991, § 125 Abs 4 BewG 1991 vom 20.12.2001, § 125 Abs 7 Nr 1 BewG 1991
Auslegung des Begriffs "Unland" in § 45 BewG - Abgrenzung zum Geringstland - Verfassungsmäßigkeit von § 125 BewG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BewG § 45 ; EStDV § 68 ; EStG § 34b
Auslegung des Begriffs "Unland" in § 45 BewG im Rahmen der Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ersatzwirtschaftswert eines Forstbetriebs - "Unland" i. S. v. § 45 BewG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 27.10.2015 - 2 K 135/13
- BFH, 24.01.2018 - II R 59/15
Papierfundstellen
- EFG 2016, 876
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.11.2009 - II R 30/08
Keine Grundsteuerbefreiung für eine sich selbst überlassene Waldfläche …
Auszug aus FG Thüringen, 27.10.2015 - 2 K 135/13
Das sei bei einer planmäßigen und nachhaltigen Ausnutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Boden zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse sowie deren unmittelbarer Verwertung durch Verkauf und/oder Selbstverbrauch der Fall (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 18.11.2009 II R 30/08, BFH/NV 2010, 466).Die Flächen seien auch dann Forstbetrieb in der Hand des Eigentümers oder Nutzers, der die Waldflächen in dieser Zeit zwischen Aufforstung und Ernte erwerbe und wieder veräußere bzw. das Nutzungsrecht an diesen Waldungen erlangte und wieder verliere, weil er bereits durch den natürlichen Baumwuchs schon in der Gegenwart etwa durch den Veräußerungserlös an der künftigen Fruchtziehung partizipiere (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.2009 II R 30/08, BFH/NV 2010, 466).
- BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
Auszug aus FG Thüringen, 27.10.2015 - 2 K 135/13
Die bei der Bewertung von Grundvermögen (II R 14/13, II R 16/13 und II R 37/14) vom Bundesfinanzhof in seinen Vorlagebeschlüssen gerügte gleichheitswidrige Wertverzerrung sowie den durch Zeitablauf eingetreten Verlust eines einheitlichen, am gemeinen Wert ausgerichteten Bewertungsmaßstabes, besteht in dieser Ausprägung bei der Bewertung forstwirtschaftlichen Vermögens in den neuen Bundesländern nicht.
- BFH, 24.01.2018 - II R 59/15
Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. Oktober 2015 2 K 135/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 876 veröffentlicht.