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   FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13   

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FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13 (https://dejure.org/2013,53194)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27.11.2013 - 3 K 291/13 (https://dejure.org/2013,53194)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27. November 2013 - 3 K 291/13 (https://dejure.org/2013,53194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung eines formell bestandskräftigen Bescheides füber die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Gewinnmindernde Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für die künftige Anschaffung eines betrieblich ...

  • Justiz Thüringen

    § 165 Abs 1 S 1 AO, § 165 Abs 2 S 2 AO, § 165 Abs 1 S 3 AO, § 181 Abs 1 AO, § 174 Abs 4 AO
    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks in einem Änderungsbescheid: Unterscheidung zwischen einem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 AO, Verweis auf die auch andere Ausführungen enthaltenen Erläuterungen eines Steuerbescheides - Keine Änderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken in einem Änderungsbescheid Differenzierung zwischen Vorläufigkeiten nach § 165 Abs. 1 S. 1 und S. 2 AO Verweis auf den Erläuterungsteil des Bescheids, der einerseits den Umfang der Vorläufigkeit angibt und andererseits die Änderung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken in einem Änderungsbescheid - Differenzierung zwischen Vorläufigkeiten nach § 165 Abs. 1 S. 1 und S. 2 AO - Verweis auf den Erläuterungsteil des Bescheids, der einerseits den Umfang der Vorläufigkeit angibt und andererseits die Änderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (42)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 23/98

    Vorläufigkeitsvermerk im Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Unbeachtlich sei, dass der ursprüngliche Feststellungsbescheid vom 18.02.2010 diesen konkreten Vorläufigkeitsvermerk noch nicht enthalte, denn durch einen Vorläufigkeitsvermerk im Änderungsbescheid werde der Umfang der Vorläufigkeit neu bestimmt (vgl. Ziff. 7 AEAO zu § 165 AO mit Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 19.10.1999, BStBl II 2000, 282.).

    Für die Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes komme es darauf an, wie der Bekanntgabeadressat den Vorläufigkeitsvermerk habe verstehen dürfen und müssen (vgl. BFH, BStBl II 2000, 282).

    Da Umfang und Grund der Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 3 AO anzugeben sind, muss der Steuerpflichtige einen in einem Änderungsbescheid enthaltenen - geänderten - Vorläufigkeitsvermerk so verstehen, dass der Umfang der Vorläufigkeit gegenüber dem ursprünglichen Bescheid geändert und nun im Änderungsbescheid abschließend umschrieben worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 23/98, BFHE 190, 44, BStBl II 2000, 282, m.w.N.).

  • BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96

    Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Die Vorschrift zieht somit die verfahrensrechtliche Konsequenz daraus, dass der andere Bescheid nunmehr eine "widerstreitende Steuerfestsetzung" enthält, wie sie das Gesetz nach seiner amtlichen Überschrift zu § 174 AO voraussetzt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. November 1997, GrS 1/96, BFHE 184, 1, BStBl II 1998, 83, unter C.II.1.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung lehnt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift ab, weil sie im Spannungsfeld zwischen gesetzmäßiger Steuerfestsetzung und Rechtssicherheit bzw. Vertrauensschutz steht, das der Gesetzgeber selbst abschließend regeln muss (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1997 GrS 1/96, a.a.O; BFH-Urteil vom 22. August 1990 I R 42/88, BFHE 162, 470, BStBl II 1991, 367, unter 5.).

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 28/98

    Aufhebung eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Die Regelung bezweckt den Ausgleich einer zugunsten des Steuerpflichtigen eingetretenen Änderung; derjenige, der erfolgreich für seine Rechtsansicht gestritten hat, muss auch die damit verbundenen Nachteile hinnehmen (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 28/98, BFHE 188, 409, BStBl II 1999, 475, Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 174 AO Nr. 5).

    § 174 Abs. 4 AO lässt es jedoch nicht zu, dass - wie es die Kläger begehren -, die durch Rechtsbehelf erwirkte Änderung eines Bescheides zugunsten des Steuerpflichtigen auf bestandskräftige andere Bescheide entsprechend übertragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1999, XI R 28/98, a.a.O.).

  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Im Zweifel sei bei der Auslegung das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen (vgl. BFH, BStBl II 1997, 791, 793).

    Zu fragen ist dabei, wie der Adressat den materiellen Gehalt nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verstehen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1996 X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791).

  • BFH, 11.07.2013 - IV R 9/12

    Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    des Anwendungserlasses zu § 175 AO durch BMF-Schreiben von 2011 begründe, habe der BFH in Zusammenhang mit dem Beginn der Verzinsung jedoch erst kürzlich (vgl. Urteil vom 11.07.2013, DStR 2013, 1891) klargestellt, dass sowohl Änderungen wegen Nichteinhaltung der Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzung (§ 7g Abs. 3 EStG) als auch bei Ausbleiben der Investitionen (§ 7g Abs. 3 EStG) als rückwirkende Ereignisse anzusehen seien.

    Zwar hat der Wegfall der Investitionsabsicht materielle Rückwirkung auf das Jahr der Gewinnminderung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 IV R 9/12, BFH/NV 2013, 1666).

  • BFH, 14.07.2015 - VIII R 21/13

    Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks in einem Steuerbescheid durch

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Nach Auffassung des Senats sind - jedenfalls in den Fällen, in denen der Steuerbescheid wie im Streitfall bereits im Tenor ausdrücklich danach unterscheidet - die Vorläufigkeitsvermerke nach Satz 1 und Satz 2 des § 165 Abs. 1 AO getrennt voneinander zu beurteilen (im Ergebnis ebenso FG Münster, Urteil vom 25. Mai 2012 4 K 511/11 E, EFG 2012, 1616; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 27. Februar 2013 2 K 266/12, EFG 2013, 902; Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 21/13).

    Zudem ist zur Auslegung und zum Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks bereits unter Az.: VIII R 21/13 ein Revisionsverfahren anhängig.

  • FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 511/11

    Frage der nachträglichen Änderung der Höhe eines Veräußerungsverlustes zugunsten

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Im zugrundeliegenden Fall des BFH war im Tenor der Bescheide - im Gegensatz zum Streitfall - keine Unterscheidung zwischen den beiden Sätzen des § 165 Abs. 1 AO getroffen worden (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 25. Mai 2012 4 K 511/11 E, EFG 2012, 1616 sowie Graw, in EFG 2012, 1618, 1619).

    Nach Auffassung des Senats sind - jedenfalls in den Fällen, in denen der Steuerbescheid wie im Streitfall bereits im Tenor ausdrücklich danach unterscheidet - die Vorläufigkeitsvermerke nach Satz 1 und Satz 2 des § 165 Abs. 1 AO getrennt voneinander zu beurteilen (im Ergebnis ebenso FG Münster, Urteil vom 25. Mai 2012 4 K 511/11 E, EFG 2012, 1616; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 27. Februar 2013 2 K 266/12, EFG 2013, 902; Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 21/13).

  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind allerdings besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585).
  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Dabei sind an einen steuerlichen Berater, dessen sich der Steuerpflichtige zur Hilfestellung zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, erhöhte Anforderungen hinsichtlich der von ihm zu erwartenden Sorgfalt zu stellen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2; vom 26. August 1987 I R 144/86, BFHE 151, 299, BStBl II 1988, 109, und vom 13. Juni 1989 VIII R 174/85, BFHE 157, 196, BStBl II 1989, 789).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

    Auszug aus FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
    Die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO liegen dagegen nicht vor, wenn das Finanzamt - wie im Fall des § 173 Abs. 1 AO - lediglich nachträglich Kenntnis von einem bereits gegebenen - unveränderten - Sachverhalt erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1988 IV R 215/85, BFHE 153, 485, BStBl II 1988, 863; vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786) oder wenn das Finanzamt den Sachverhalt lediglich anders würdigt (vgl. BFH-Urteil vom 26.Oktober 1988 II R 55/86, BFHE 154, 493, BStBl II 1989, 75).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

  • BFH, 24.11.1987 - IX R 158/83

    Steuerbescheid - Rechtskraft - Änderung - Wiederkehrende Leistungen

  • BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85

    Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer

  • BFH, 26.10.1988 - II R 55/86

    Nachträgliches Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nur bei Änderung

  • BFH, 13.06.1989 - VIII R 174/85

    - Antragserfordernis bei einheitlich und gesondert festgestellten Verlusten nach

  • BFH, 22.08.1990 - I R 42/88

    Bestimmter Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO bei der

  • BFH, 06.02.1991 - II R 36/87

    Erfolgreiches Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist kostenrechtlich Teil des

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

  • BFH, 18.12.2001 - VII B 36/01

    Wiedereinsetzung; Irrtum über Rechtsbehelfsfrist

  • BFH, 16.07.2003 - X R 37/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei nicht beachtetem Grundlagenbescheid

  • BFH, 01.10.2003 - X R 67/01

    Vorkostenabzug, rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 17.11.2005 - III R 44/04

    Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen

  • BFH, 03.04.2007 - IX B 168/06

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des

  • BFH, 09.11.2011 - X R 53/09

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83

    Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig

  • BFH, 12.03.1991 - IX R 282/87

    Zulässigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung

  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

  • BFH, 30.06.1994 - V R 106/91

    Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO

  • BFH, 07.02.1995 - IX R 68/92

    Vorläufigkeitsvermerk bei der Steuerfestsetzung der Einkünfte aus Vermietung und

  • BFH, 25.09.1996 - III R 53/93

    Die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

  • BFH, 20.12.2000 - III B 43/00

    Änderungsbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 13.12.2005 - X R 49/03

    FörderG: Verbleibensvoraussetzungen

  • BFH, 22.08.2007 - II R 44/05

    Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei

  • BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11

    Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO -

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 3/12

    Änderung eines Vorläufigkeitsvermerks

  • BFH, 21.08.2013 - X R 20/10

    Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei

  • FG Niedersachsen, 27.02.2013 - 2 K 266/12

    Änderbarkeit eines Steuerbescheids bei einem auf unterschiedliche

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 28/14

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks - Berücksichtigung gegenläufiger

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. November 2013  3 K 291/13 aufgehoben.

    Das FG wies die Klage mit Urteil vom 27. November 2013  3 K 291/13 als unbegründet ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG vom 27. November 2013  3 K 291/13 aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte für 2008 vom 2. Mai 2013 dahingehend zu ändern, dass ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 23.500 EUR berücksichtigt wird.

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