Rechtsprechung
FG Thüringen, 29.10.2008 - 3 K 69/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Klägers auf Erteilung einer Auskunft über das Ergebnis einer von ihm eingelegten Beschwerde; Verschwiegenheitspflicht eines Beklagten; Anwendungsbereich von § 10 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und Art. 17 GG; Referentenentwurf zum Gesetz zur ...
- Judicialis
- Justiz Thüringen
§ 10 StBerG, Art 17 GG, § 83 StBerG, Art 19 Abs 4 GG
Kein Anspruch auf Auskunft über Behandlung und Ergebnis einer bei der Steuerberaterkammer wegen standesrechtlicher Verfehlungen eines Steuerberaters erhobenen Beschwerde
- wpk.de
- wpk.de , S. 44
Keine Auskunft der Steuerberaterkammer über berufsaufsichtliches Verfahren gegenüber Beschwerdeführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Auskunftsanspruch des Anzeigeerstatters gegenüber der Steuerberaterkammer über Verlauf und Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Auskunftsanspruch des Anzeigeerstatters gegenüber der Steuerberaterkammer über Verlauf und Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Auskunftsanspruch des Anzeigeerstatters
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 29.10.2008 - 3 K 69/07
- BFH, 20.07.2009 - VII B 252/08