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   FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14   

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https://dejure.org/2016,39073
FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14 (https://dejure.org/2016,39073)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.2016 - 6 K 1213/14 (https://dejure.org/2016,39073)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 6 K 1213/14 (https://dejure.org/2016,39073)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 50 Abs. 2 S. 7 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Veranlagung von Aufwendungen im Zusammenhang mit den inländischen Einkünften aus einer nichtselbständigen Tätigkeit als Opernsänger

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 50 Abs 2 S 7 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, Art 24 Abs 1 DBA USA 1989, AEUV, Art 11 Abs 1 FreundschVtr USA
    Keine verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken beim Ausschluss eines beschränkt steuerpflichtigen US-Staatsangehörigen mit Wohnsitz im EU-Ausland von der Möglichkeit der Antragsveranlagung durch § 50 Abs. 2 S. 7 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Veranlagung von Aufwendungen im Zusammenhang mit den inländischen Einkünften aus einer nichtselbständigen Tätigkeit als Opernsänger

  • rechtsportal.de

    EStG § 50 Abs. 2 S. 7
    Einkommensteuerliche Veranlagung von Aufwendungen im Zusammenhang mit den inländischen Einkünften aus einer nichtselbständigen Tätigkeit als Opernsänger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Veranlagungswahlrecht eines US-Staatsangehörigen bei beschränkt inländischer Steuerpflicht - Ausschluss des Antragsrechts ist verfassungsgemäß und europarechtskonform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug für US-Bürger mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veranlagung eines US-Bürgers mit Wohnsitz in den Niederlanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug für einen US-Staatsangehörigen mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Veranlagungswahlrecht eines US-Staatsangehörigen bei beschränkter Steuerpflicht?

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug für einen US-Staatsangehörigen mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Werbungskostenabzug für US-Staatsangehörigen mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden - Einkommensteuer für Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen gilt mit Steuerabzug vom Arbeitslohn als abgegolten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    Die Möglichkeit der Antragsveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige in § 50 EStG ist vom Gesetzgeber durch das JStG 1996 als Reaktion auf das Urteil des EuGH vom 14. Februar 1995 (C-279/93 - Schumacker, Slg. 1995, I-225, Der Betrieb 1995, 407 ff.) in das EStG eingeführt worden (siehe Begründung zum JStG 1996 in BT-DrS 13/1558, S. 158 f.).

    Auch im Rahmen der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung vor Art. 3 Abs. 1 GG ist zu berücksichtigen, aus welchem Grund die Möglichkeit der Antragsveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige in das EStG eingeführt worden ist, nämlich - wie bereits oben ausgeführt - als Reaktion auf das Schumacker-Urteil des EuGH vom 14. Februar 1995 (C-279/93 - Schumacker, Slg. 1995, I-225, Der Betrieb 1995, 407 ff.).

    Auf diese Möglichkeit der Amtshilfe hat der EuGH in seinem Urteil vom 14. Februar 1995 (sog. "Schumacker-Urteil", Slg. 1995, I-225 ff, Der Betrieb 1995, 407 Rz. 43 ff) ausdrücklich hingewiesen und Art. 48 EG-Vertrag dahin gehend ausgelegt, dass dieser Artikel Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats im Bereich der direkten Steuern entgegensteht, die Verfahren wie die Einkommensteuerveranlagung nur für Gebietsansässige vorsehen.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    Aus dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit folgt hieraus, dass die Besteuerung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit auszurichten ist (BVerfG-Beschluss vom 23. Januar 1990 1 BvL 4-7/87, BVerfGE 81, 228, BStBl II 1990, 483).

    Der Gesetzgeber darf sich auch im Steuerrecht, wie stets bei der Ordnung von Massenerscheinungen, bei der Ausgestaltung seiner Normen generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (BVerfG-Beschluss vom 23. Januar 1990, 1BvL 4-7/87, BVerfGE 81, 228, BStBl II 1990, 483).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    aa) Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 15. Dezember 2015 2 BvL 1/12, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2016, 359 zu § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG) kann es grundsätzlich dahinstehen, ob § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG gegen Art. 24 Abs. 1 Satz 1 DBA USA verstößt und insoweit eine Abkommensüberschreibung (sog. Treaty Override) darstellt, weil das Grundgesetz eine Überschreibung der in einem Doppelbesteuerungsabkommen genannten völkerrechtlichen Vereinbarungen durch abweichende nationale Regelungen im Regelfall nicht verbietet.

    Da Doppelbesteuerungsabkommen als völkerrechtliche Verträge den Rang einfacher Bundesgesetze haben und damit gegenüber dem Einkommensteuergesetz ranggleiches innerstaatliches Recht darstellen, gilt im Fall der Kollision der Grundsatz "lex posterior derogat legi priori", nachdem das neuere Gesetz das ältere verdrängt, es sei denn, die ältere Regelung ist spezieller als die jüngere (siehe ausführlich BVerfG-Beschluss vom 15. Dezember 2015 2 BvL 1/12, DStR 2016, 359, Rn. 50).

  • BFH, 30.03.2011 - I R 63/10

    Mindeststeuersatz für in den USA ansässige beschränkt Steuerpflichtige - Kein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    Das schließt es aus, aus diesem Vertrag ein allgemeines Meistbegünstigungsgebot abzuleiten (BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 22/02, BFHE 205/37, BStBl II 2004, 560; siehe auch ausführlich BFH-Urteil vom 30. März 2011 I R 63/10, BFHE 233, 198, BStBl II 2011, 747).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 22/02

    Beschränkte Steuerpflicht eines Künstlers nach DBA-USA

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    Das schließt es aus, aus diesem Vertrag ein allgemeines Meistbegünstigungsgebot abzuleiten (BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 22/02, BFHE 205/37, BStBl II 2004, 560; siehe auch ausführlich BFH-Urteil vom 30. März 2011 I R 63/10, BFHE 233, 198, BStBl II 2011, 747).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    aaa) Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG liegt ein Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot, alle Personen vor dem Gesetz gleich zu behandeln, vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie (bezogen auf die Art des jeweiligen Regelungsgegenstandes) die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG-Beschluss vom 9. November 1988 1 BvR 243/86, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 79, 106, BStBl II 1989, 938).
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    Die gesetzliche Typisierung bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger kann in einzelnen Fällen zu Härten führen, aus denen jedoch noch nicht die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen folgt (zum Abzug gezahlter Vermögensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 1976 1 BvR 2328/73, BVerfGE 43, 1 ff., Rn. 36).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 6 K 1213/14
    Es ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG-Beschluss vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, BStBl II 1990, 479).
  • BFH, 03.09.2020 - I R 80/16

    Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.06.2016 - 6 K 1213/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg; das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat sie mit Urteil vom 07.06.2016 - 6 K 1213/14 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1980), berichtigt durch Senatsbeschluss vom 03.09.2020 - I R 80/16, als unbegründet abgewiesen.

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