Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 119 Abs 3 S 2 Halbs 2 AO, § 309 Abs 1 S 1 AO, § 314 AO, § 309 Abs 1 S 2 AO, § 67 Abs 1 FGO
Besonderheiten einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei zwischenzeitlicher Änderung der Rechtslage - Anwendbarkeit der in § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 AO enthaltenen Modifizierung auf das in § 309 Abs. 1 Satz 1 AO für Forderungspfändungen begründete Schriftformerfordernis - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besonderheiten einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei zwischenzeitlicher Änderung der Rechtslage; Anwendbarkeit der in § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 AO enthaltenen Modifizierung auf das in § 309 Abs. 1 Satz 1 AO für Forderungspfändungen begründete Schriftformerfordernis; ...
- rechtsportal.de
Wirksamkeitserfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung durch einen Amtsträger bei Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach der AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Kontenpfändung
- Jurion (Kurzinformation)
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen nicht unterschriebene Kontenpfändung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Formerfordernisse bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen - kein Unterschriftserfordernis bei Automatisierung - Fortsetzungsfeststellungsklage
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
- BFH, 17.12.2019 - VII R 62/18
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.04.1981 - IV R 44/79
Namenswiedergabe - Unterschrift - Form eines Verwaltungsakts
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
Dies ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil vom 15. April 1981 IV R 44/79, BFHE 133, 250, BStBl II 1981, 554). - BFH, 16.04.2013 - VII R 44/12
Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage; Rückforderung einer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
War der angefochtene Verwaltungsakt zunächst rechtswidrig, verstößt er aber aufgrund einer im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht (mehr) gegen geltendes Recht, dann kann seine Aufhebung nicht beansprucht werden (vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 16. April 2013 VII R 44/12, BFHE 241, 291, BStBl II 2013, 778, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 11 V 2922/17
Aussetzung der Vollziehung: Formerfordernisse einer Pfändungs- und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
Der erkennende Senat hat den Antrag auf AdV durch Beschluss vom 14. Februar 2018 - 11 V 2922/17 abgelehnt.
- BFH, 17.12.2019 - VII R 62/18
Unterschriftserfordernis bei Pfändungsverfügungen
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 13.11.2018 - 11 K 2921/17 aufgehoben. - FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20
Kein Anspruch des Drittschuldners auf Mitteilung der Gründe der Ermessensausübung …
Mit am 15. November 2017 eingegangenem Schreiben erhob die Klägerin gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen Klage, die unter dem Aktenzeichen 11 K 2921/17 geführte wurde.Bei seiner Entscheidung lagen dem erkennenden Senat neben den Behördenakten auch die Gerichtsakten des Verfahrens im ersten Rechtsgang 11 K 2921/17 und des Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung 11 V 2922/17 vor.
Wegen der Begründung im Einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil im ersten Rechtsgang vom 13. November 2018 - 11 K 2921/17 (EFG 2019, 402).