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   FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45998
FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17 (https://dejure.org/2018,45998)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.2018 - 11 K 2921/17 (https://dejure.org/2018,45998)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 2018 - 11 K 2921/17 (https://dejure.org/2018,45998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 119 Abs 3 S 2 Halbs 2 AO, § 309 Abs 1 S 1 AO, § 314 AO, § 309 Abs 1 S 2 AO, § 67 Abs 1 FGO
    Besonderheiten einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei zwischenzeitlicher Änderung der Rechtslage - Anwendbarkeit der in § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 AO enthaltenen Modifizierung auf das in § 309 Abs. 1 Satz 1 AO für Forderungspfändungen begründete Schriftformerfordernis - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderheiten einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei zwischenzeitlicher Änderung der Rechtslage; Anwendbarkeit der in § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 AO enthaltenen Modifizierung auf das in § 309 Abs. 1 Satz 1 AO für Forderungspfändungen begründete Schriftformerfordernis; ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeitserfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung durch einen Amtsträger bei Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach der AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Kontenpfändung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen nicht unterschriebene Kontenpfändung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Formerfordernisse bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen - kein Unterschriftserfordernis bei Automatisierung - Fortsetzungsfeststellungsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.04.1981 - IV R 44/79

    Namenswiedergabe - Unterschrift - Form eines Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
    Dies ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil vom 15. April 1981 IV R 44/79, BFHE 133, 250, BStBl II 1981, 554).
  • BFH, 16.04.2013 - VII R 44/12

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage; Rückforderung einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
    War der angefochtene Verwaltungsakt zunächst rechtswidrig, verstößt er aber aufgrund einer im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht (mehr) gegen geltendes Recht, dann kann seine Aufhebung nicht beansprucht werden (vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 16. April 2013 VII R 44/12, BFHE 241, 291, BStBl II 2013, 778, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 11 V 2922/17

    Aussetzung der Vollziehung: Formerfordernisse einer Pfändungs- und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2018 - 11 K 2921/17
    Der erkennende Senat hat den Antrag auf AdV durch Beschluss vom 14. Februar 2018 - 11 V 2922/17 abgelehnt.
  • BFH, 17.12.2019 - VII R 62/18

    Unterschriftserfordernis bei Pfändungsverfügungen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 13.11.2018 - 11 K 2921/17 aufgehoben.
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20

    Kein Anspruch des Drittschuldners auf Mitteilung der Gründe der Ermessensausübung

    Mit am 15. November 2017 eingegangenem Schreiben erhob die Klägerin gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen Klage, die unter dem Aktenzeichen 11 K 2921/17 geführte wurde.

    Bei seiner Entscheidung lagen dem erkennenden Senat neben den Behördenakten auch die Gerichtsakten des Verfahrens im ersten Rechtsgang 11 K 2921/17 und des Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung 11 V 2922/17 vor.

    Wegen der Begründung im Einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil im ersten Rechtsgang vom 13. November 2018 - 11 K 2921/17 (EFG 2019, 402).

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