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   FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18   

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https://dejure.org/2019,50552
FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18 (https://dejure.org/2019,50552)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2019 - 13 K 1012/18 (https://dejure.org/2019,50552)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 13 K 1012/18 (https://dejure.org/2019,50552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3a Abs 1 KraftStG 2002, § 3a Abs 3 KraftStG 2002, § 1922 Abs 1 BGB, § 45 Abs 1 S 1 AO
    Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Gewährung der Vergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG bei nach Abmeldung des Kraftfahrzeugs und Tod des Halters gestelltem Antrag der Erben

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nach dem Tod des Halters beantragte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung geht auf den Rechtsnachfolger ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Antragsrecht für Kfz-Steuer-Befreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Antragsrecht auf Kfz-Steuerbefreiung geht auf die Erben über

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine behinderte Person

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erben eines Fahrzeughalters mit Behinderung können rückwirkende Kfz-Steuerbefreiung beantragen - Antragsrecht für Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Antragsrecht auf die Kfz-Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG kein höchstpersönliches Recht, das nicht auf die Erben übergehen könnte - Bestätigung der Schwerbehinderung durch das Landratsamt als Grundlagenbescheid für die Kfz-Steuerfestsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 137/05

    Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wegen Schwerbehinderung entgegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Dies gilt auch, wenn die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nachträglich beantragt wird (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 2005 8 K 137/05, EFG 2006, 71 mwN).

    Der Schwerbehindertenausweis trifft als Grundlagenbescheid auch die Feststellung, ab welchem Zeitpunkt der Grad der Behinderung gilt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 2005 8 K 137/05, EFG 2006, 71 mwN).

    Zudem wurde die von der Rechtsprechung und der Verwaltung für rückwirkend gestellte Anträge geforderte Versicherung, dass das Fahrzeug nicht zweckwidrig verwendet wurde, abgegeben (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 2005 8 K 137/05, EFG 2006, 71; interne Dienstvorschrift zur Anwendung des Kraftfahrzeugsteuerrechts vom 6. Dezember 2018 des Beklagten unter Ziffer 8.6.2 und 8.6.3).

  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Ob eine derartige Verknüpfung vorliegt, ist nach den jeweils maßgeblichen Steuervorschriften zu entscheiden (BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BFHE 199, 19, BStBl II 2002, 441, Rn. 12 mwN; Schindler in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 145. Lieferung, § 45 Gesamtrechtsnachfolge, Rn. 21 "Antragsrecht" mwN).

    Es ist vielmehr der Regelfall, dass in solchen Fällen die Abgabe der Steuererklärung durch den Rechtsnachfolger erfolgt und hierbei entsprechende Anträge gestellt werden (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; ebenso zur Erklärung über die Inanspruchnahme eines persönlichen Freibetrages für Schenkungen: BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BFHE 199, 19, BStBl II 2002, 441, Rn. 14).

  • BFH, 22.11.2011 - VII R 22/11

    Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Die zitierten steuerrechtlichen Urteile (BFH, Urteil vom 22. November 2011 VII R 22/11, BFHE 235, 95; BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608; FG Bremen, Urteil vom 16. Juli 2015 1 K 32/13 (6), juris) betreffen Fälle, in denen steuerliche Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers durch den Rechtsnachfolger als Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsnachfolgers geltend gemacht wurden (ein vom Erblasser erzielter Verlust wurde vom Erben in dessen eigener Steuererklärung geltend gemacht; eine höchstpersönliche Genehmigung, die an das Tatbestandsmerkmal der "Zuverlässigkeit" anknüpfte, wurde nach einer Verschmelzung vom aufnehmenden Rechtsträger weiterhin beansprucht).
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Die zitierten steuerrechtlichen Urteile (BFH, Urteil vom 22. November 2011 VII R 22/11, BFHE 235, 95; BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608; FG Bremen, Urteil vom 16. Juli 2015 1 K 32/13 (6), juris) betreffen Fälle, in denen steuerliche Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers durch den Rechtsnachfolger als Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsnachfolgers geltend gemacht wurden (ein vom Erblasser erzielter Verlust wurde vom Erben in dessen eigener Steuererklärung geltend gemacht; eine höchstpersönliche Genehmigung, die an das Tatbestandsmerkmal der "Zuverlässigkeit" anknüpfte, wurde nach einer Verschmelzung vom aufnehmenden Rechtsträger weiterhin beansprucht).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Die weitere vom Beklagten zitierte Rechtsprechung aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2014 8 U 83/12, AbfallR 2015, 91; BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 7 C 3/05, BVerwGE 125, 325-336) betrifft höchstpersönliche Pflichten zur Abwehr von Umweltgefahren.
  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Es ist vielmehr der Regelfall, dass in solchen Fällen die Abgabe der Steuererklärung durch den Rechtsnachfolger erfolgt und hierbei entsprechende Anträge gestellt werden (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; ebenso zur Erklärung über die Inanspruchnahme eines persönlichen Freibetrages für Schenkungen: BFH, Urteil vom 20. März 2002 II R 53/99, BFHE 199, 19, BStBl II 2002, 441, Rn. 14).
  • FG Bremen, 16.07.2015 - 1 K 32/13

    Abzug des anteiligen, für den Erblasser festgestellten Verlustabzugs, beim

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Die zitierten steuerrechtlichen Urteile (BFH, Urteil vom 22. November 2011 VII R 22/11, BFHE 235, 95; BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608; FG Bremen, Urteil vom 16. Juli 2015 1 K 32/13 (6), juris) betreffen Fälle, in denen steuerliche Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers durch den Rechtsnachfolger als Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsnachfolgers geltend gemacht wurden (ein vom Erblasser erzielter Verlust wurde vom Erben in dessen eigener Steuererklärung geltend gemacht; eine höchstpersönliche Genehmigung, die an das Tatbestandsmerkmal der "Zuverlässigkeit" anknüpfte, wurde nach einer Verschmelzung vom aufnehmenden Rechtsträger weiterhin beansprucht).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12

    Bodenschutzrecht: Anwendbarkeit des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
    Die weitere vom Beklagten zitierte Rechtsprechung aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2014 8 U 83/12, AbfallR 2015, 91; BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 7 C 3/05, BVerwGE 125, 325-336) betrifft höchstpersönliche Pflichten zur Abwehr von Umweltgefahren.
  • BFH, 10.02.2021 - IV R 38/19

    Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für Schwerbehinderte - Antragsrecht der Erben;

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18.10.2019 - 13 K 1012/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit Urteil vom 18.10.2019 - 13 K 1012/18 statt.

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