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   FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11   

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https://dejure.org/2012,39645
FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11 (https://dejure.org/2012,39645)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 14 K 3006/11 (https://dejure.org/2012,39645)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 14 K 3006/11 (https://dejure.org/2012,39645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stellt die Behandlung / Operation von Tieren, deren Halter im Drittland wohnen, eine steuerfreie Lohnveredelung i.S.d. § Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG dar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen eines Tierarztes an Tierbesitzer mit Wohnsitz im Ausland als umsatzsteuerfreie Lohnveredelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilbehandlung von Tieren ist keine umsatzsteuerfreie Lohnveredelung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Heilbehandlung von Tieren ist keine umsatzsteuerfreie Lohnveredelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ort der sonstigen Leistung
    Die einzelnen Dienstleistungen des § 3a UStG
    Tätigkeitsort des § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG
    Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen sowie deren Begutachtung
    Tätigkeitsort

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.03.1997 - C-167/95

    Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11
    Ein Tierarzt erbringe, unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 6. März 1997 C-167/95 (juris), eine wissenschaftliche Tätigkeit.

    Die Formulierung "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" bezeichnet lediglich einen körperlichen Eingriff in bewegliche körperliche Gegenstände, der grundsätzlich nicht wissenschaftlicher oder intellektueller Natur ist (EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, juris; Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, Kommentar, 150. Lieferung 2012, § 3a Rn. 415, 426) und erfasst damit nicht Leistungen eines Tierarztes, deren Hauptfunktion die wissenschaftliche Beurteilung der Gesundheit von Tieren sowie bei kranken Tieren die Diagnose und Heilbehandlung sind.

    Der Umstand, dass eine solche Behandlung manchmal einen körperlichen Eingriff erfordert, genügt nicht, um sie als "Arbeit" zu bezeichnen (EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, juris; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 2010 V R 40/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2011, 1026).Die Annahme einer tierärztlichen Heilbehandlung schließt aus, dass es sich um "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" handelt (BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, juris; Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, Kommentar, 150. Lieferung 2012, § 3a Rn. 415, 426).

  • BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07

    Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11
    Der Umstand, dass eine solche Behandlung manchmal einen körperlichen Eingriff erfordert, genügt nicht, um sie als "Arbeit" zu bezeichnen (EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, juris; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 2010 V R 40/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2011, 1026).Die Annahme einer tierärztlichen Heilbehandlung schließt aus, dass es sich um "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" handelt (BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, juris; Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, Kommentar, 150. Lieferung 2012, § 3a Rn. 415, 426).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11
    Der EuGH legt die in den RL verwendeten Begriffe grundsätzlich unter Beachtung der allgemeinen Systematik, dem Zweck einer Regelung, dem Aufbau und der Ziele der RL aus (so z.B. EuGH-Urteil vom 3. März 2011 C-41/09, BFH/NV 2011, 735).
  • BFH, 10.11.2010 - V R 40/09

    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11
    Der Umstand, dass eine solche Behandlung manchmal einen körperlichen Eingriff erfordert, genügt nicht, um sie als "Arbeit" zu bezeichnen (EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, juris; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 2010 V R 40/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2011, 1026).Die Annahme einer tierärztlichen Heilbehandlung schließt aus, dass es sich um "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" handelt (BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, juris; Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, Kommentar, 150. Lieferung 2012, § 3a Rn. 415, 426).
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