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   FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96   

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FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96 (https://dejure.org/1998,31756)
FG Berlin, Entscheidung vom 04.11.1998 - 2238/96 (https://dejure.org/1998,31756)
FG Berlin, Entscheidung vom 04. November 1998 - 2238/96 (https://dejure.org/1998,31756)
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  • BFH, 08.12.1983 - IV R 170/81

    Bezeichnung eines Grundstücks - Antrag auf Teilwertfeststellung - Ausschlußfrist

    Auszug aus FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage war der Senat wegen fehlender abschließender Prüfung der Investitionszulageanträge durch den Beklagten nicht gehalten, Spruchreife herbeizuführen und den Beklagten so ggf. zu verpflichten, die Investitionszulage in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BFHE 139, 553 = BStBl II 1984, 200 [BFH 08.12.1983 - IV R 170/81] ; BFHE 150, 124 = BStBl II 1987, 707 [BFH 07.04.1987 - IX R 103/85] ; vgl. auch Gräber/von Groll, a. a. O., § 101 Rz. 4).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85

    Immobilien-KG - Feststellung von Einkünften - Gesonderte und einheitliche

    Auszug aus FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage war der Senat wegen fehlender abschließender Prüfung der Investitionszulageanträge durch den Beklagten nicht gehalten, Spruchreife herbeizuführen und den Beklagten so ggf. zu verpflichten, die Investitionszulage in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BFHE 139, 553 = BStBl II 1984, 200 [BFH 08.12.1983 - IV R 170/81] ; BFHE 150, 124 = BStBl II 1987, 707 [BFH 07.04.1987 - IX R 103/85] ; vgl. auch Gräber/von Groll, a. a. O., § 101 Rz. 4).
  • BFH, 21.03.1995 - III B 136/91

    Erfordernis der genauen Bezeichnung der Wirtschaftsgüter bei Beanspruchung von

    Auszug aus FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Welche Anforderungen an die genaue Bezeichnung der Wirtschaftsgüter konkret zu stellen sind, kann nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles entschieden werden (Bundesfinanzhof -;BFH-;, Beschluß vom 21. März 1995 III B 136/91 , Sammlung amtlich nichtveröffentlichter Entscheidung des BFH -;BFH/NV-; 1995, 928).
  • BFH, 30.03.1979 - III R 8/77

    Antrag auf Gewährung von Investitionszulage - Bezeichnung einzelner

    Auszug aus FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Auch wenn sich ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nicht auf bestimmte, die Vergangenheit betreffende Verhaltensweisen eines Finanzamtes berufen kann, da die Verhältnisse eines jeden Veranlagungszeitraumes losgelöst von denjenigen vergangener Veranlagungszeiträume zu überprüfen sind, (vgl. BFH, Urteil vom 30. März 1979 III R 8/77 , Steuerrechtsprechung in Karteiform -;StRK-; Berlin FG § 19 Nr. 49), gilt dieser Grundsatz für Unternehmen mit Geschäftsleitung in den neuen Bundesländern, zu denen die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit ihrem Geschäftssitz im früheren Ostteil Berlins gehörte, zumindest für eine Übergangszeit nicht (vgl. BFH, Urteil vom 8. Februar 1996 III R 126/93 , Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFHE-; 180, 480, Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1996, 542).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 126/93

    Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist

    Auszug aus FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Auch wenn sich ein Steuerpflichtiger grundsätzlich nicht auf bestimmte, die Vergangenheit betreffende Verhaltensweisen eines Finanzamtes berufen kann, da die Verhältnisse eines jeden Veranlagungszeitraumes losgelöst von denjenigen vergangener Veranlagungszeiträume zu überprüfen sind, (vgl. BFH, Urteil vom 30. März 1979 III R 8/77 , Steuerrechtsprechung in Karteiform -;StRK-; Berlin FG § 19 Nr. 49), gilt dieser Grundsatz für Unternehmen mit Geschäftsleitung in den neuen Bundesländern, zu denen die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit ihrem Geschäftssitz im früheren Ostteil Berlins gehörte, zumindest für eine Übergangszeit nicht (vgl. BFH, Urteil vom 8. Februar 1996 III R 126/93 , Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFHE-; 180, 480, Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1996, 542).
  • FG Berlin, 27.11.1996 - II 233/94
    Auszug aus FG Berlin, 04.11.1998 - 2238/96
    Um eine solche Verpflichtungsklage handelt es sich bei der von der Klägerin erhobenen Klage (vgl. Senatsurteil in EFG 1997, 701).
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