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   FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00   

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https://dejure.org/2001,17606
FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00 (https://dejure.org/2001,17606)
FG Berlin, Entscheidung vom 08.06.2001 - 3 K 3226/00 (https://dejure.org/2001,17606)
FG Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 3 K 3226/00 (https://dejure.org/2001,17606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.1984 - I R 283/81

    Einkommensteuer - Konzertdirektion - Beschränkte Steuerpflicht - Ausland

    Auszug aus FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00
    Für diese Auffassung spricht, dass Grundlage eines Erstattungsanspruchs regelmäßig ein Steuerbescheid ist (Tipke / Kruse, AO , § 37 Rz. 89, 91) und dass der Bundesfinanzhof in vergleichbaren Fällen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. November 1985 I R 275/82, Bundessteuerblatt - BStBl - 1986, S. 193; BFH, Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BStBl 1984, S. 828; BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BStBl 1986, S. 702) die Erteilung eines positiven oder negativen Freistellungsbescheides im Festsetzungsverfahren vorausgesetzt hat.
  • BFH, 13.11.1985 - I R 275/82

    Kapitalertragsteuer - Erstattungsanspruch - Entscheidung - Positiver

    Auszug aus FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00
    Für diese Auffassung spricht, dass Grundlage eines Erstattungsanspruchs regelmäßig ein Steuerbescheid ist (Tipke / Kruse, AO , § 37 Rz. 89, 91) und dass der Bundesfinanzhof in vergleichbaren Fällen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. November 1985 I R 275/82, Bundessteuerblatt - BStBl - 1986, S. 193; BFH, Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BStBl 1984, S. 828; BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BStBl 1986, S. 702) die Erteilung eines positiven oder negativen Freistellungsbescheides im Festsetzungsverfahren vorausgesetzt hat.
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00
    Für diese Auffassung spricht, dass Grundlage eines Erstattungsanspruchs regelmäßig ein Steuerbescheid ist (Tipke / Kruse, AO , § 37 Rz. 89, 91) und dass der Bundesfinanzhof in vergleichbaren Fällen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. November 1985 I R 275/82, Bundessteuerblatt - BStBl - 1986, S. 193; BFH, Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BStBl 1984, S. 828; BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BStBl 1986, S. 702) die Erteilung eines positiven oder negativen Freistellungsbescheides im Festsetzungsverfahren vorausgesetzt hat.
  • FG Berlin, 27.02.2004 - 3 K 3347/01

    Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn

    Der Beklagte lehnte die Erstattung mit Bescheid vom 21. August 2001 ab und bezog sich zur Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin zum Aktenzeichen 3 K 3226/00 vom 8. Juni 2001 .

    Er bezieht sich auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. Juni 2001 zum Aktenzeichen 3 K 3226/00 und führt ergänzend an, dass der Kläger trotz Aufforderung bisher keine Beweismittel vorgelegt habe, die belegen würden, dass er sich wirklich dauernd im Ausland aufhalte.

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