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   FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96   

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FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96 (https://dejure.org/1997,9999)
FG Berlin, Entscheidung vom 09.06.1997 - 8363/96 (https://dejure.org/1997,9999)
FG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 1997 - 8363/96 (https://dejure.org/1997,9999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
    Der BFH habe mit Urteil vom 7. März 1996 - IV R 2/92 -, BStBl II 1996, 369, 373 entschieden, dass die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften der Veräußerung eines Grundstücks gleichstehe.

    Darauf haben die Kläger entgegnet, das Urteil des BFH in BStBl II 1996, 369 sei auf den Streitfall nicht anwendbar, weil es sich nicht um die Veräußerung von Grundstücksanteilen oder Gesellschaftsanteilen an Dritte handele, sondern um eine gesellschaftsinterne Auseinandersetzung.

    Denn die Grundstücksgesellschaft ... und die Grundstücksgemeinschaft ... waren nicht personenidentisch (vgl. BFH in BStBl II 1996, 369, 371).

    Die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften steht der Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils gleich (BFH in BStBl II 1996, 369, 373).

    Für den Bereich des gewerbliche Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, dass die Verkaufsabsichten nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer einzigen Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH in BStBl II 1996, 369, 372, m.w.N.).

    Die Bilanzierung als Anlagevermögen schließt eine bedingte Veräußerungsabsicht nicht aus (vgl. BFH in BStBl II 1996, 369, 374).

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

    Auszug aus FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
    Dementsprechend habe es der Bundesfinanzhof -BFH- in seinem Urteil vom 9. Mai 1996 - IV R 74/95 - Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 599 a. E. offengelassen, ob solche Vorgänge auf die 3-Objekt-Grenze Anrechnung finden könnten.

    Denn es handelt sich insoweit nicht um eine Realteilung, die keinen Veräußerungsakt darstellen würde (BFH in BStBl II 1996, 599, 601).

    Wie sich aus den Gründen des Urteils in BStBl II 1996, 599 ergibt, ist tragender Gesichtspunkt der Entscheidung, dass sich die Realteilung, ebenso wie Schenkungsvorgänge, typischerweise als unentgeltliches Geschäft darstellt.

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
    Das gleiche gilt für die von den Klägern behauptete langfristige Finanzierung des Grundstückserwerbs (vgl. BFH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IV R 28/95 -, BFH/NV 1996, 747, 749).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
    Der Beklagte durfte die Veräußerung des Gesellschaftsanteils aufgrund einer Gesamtschau mit den Betätigungen des Klägers im Rahmen der anderweitigen Grundstücksgemeinschaften als gewerblich ansehen (BFH, Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995, 617 ).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
    Der BFH sieht es als unerheblich an, ob bei Erwerb schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH, Urteil vom 12. September 1995 - IX R 140/92 -, BStBl II 1995, 839, 840; Beschluss vom 21. Juni 1996 - VIII B 87/95 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1996, 897 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92

    Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen!

    Auszug aus FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
    Der BFH sieht es als unerheblich an, ob bei Erwerb schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH, Urteil vom 12. September 1995 - IX R 140/92 -, BStBl II 1995, 839, 840; Beschluss vom 21. Juni 1996 - VIII B 87/95 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1996, 897 jeweils m.w.N.).
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