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   FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01   

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https://dejure.org/2003,16124
FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01 (https://dejure.org/2003,16124)
FG Berlin, Entscheidung vom 09.12.2003 - 7 K 7067/01 (https://dejure.org/2003,16124)
FG Berlin, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 7 K 7067/01 (https://dejure.org/2003,16124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeleistungen verfassungsgemäß - Ausschluss von Unterhaltsleistungen für Kinder als außergewöhnliche Belastung verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeleistungen verfassungsgemäß2. Ausschluss von Unterhaltsleistungen für Kinder als außergewöhnliche Belastung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweckmäßigkeit einer Verfahrensruhe in der Finanzgerichtsbarkeit; Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkungen bei Vorsorgeleistungen; Rechtmäßigkeit von Höchstbetragsregelungen im Einkommensteuerrecht; Abzug von Unterhaltsleistungen an Kinder als außergewöhnliche ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 737
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01
    Im Streitfall hält sich die auf der Anwendung der Regelungen der §§ 31, 32 EStG basierende Entlastung des Klägers zur Sicherung des Existenzminimums seiner Kinder an die Grundsätze, die das BVerfG mit Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 (Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE -'99, 246, BStBl II 1999, 174) festgelegt hat.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01
    Es folgt hierbei dem Bundesfinanzhof -BFH-, der zuletzt durch sein Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE, vormals: Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - 200, 529, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 179) eine Verfassungswidrigkeit mit der Begründung verneint hat, der Gesetzgeber sei nicht gezwungen, Vorsorgeaufwendungen wie Er-.
  • BFH, 22.08.1996 - III R 105/93

    Unterhaltszahlungen bei Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01
    So hat der BFH zuletzt mit Urteil vom 22. August 1996 III R 105/93 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - vormals: Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, abgekürzt: BFH/NV - 1997, 282) unter Nachweis weiterer Rechtspre-.
  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01
    Auch die fehlende Abziehbarkeit so genannter Kontaktpflegeaufwendungen im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern nach Wegfall des § 33 a Abs. 1 a EStG (Besucherfreibetrag) hat der BFH mit Urteil vom 28. März 1996 III R 208/94 (BFHE 180, 551 , BStBl II 1997, 54) mit Hinweis auf das dem Gesetzgeber zustehende Regelungsermessen zur Typisierung und Generalisierung sowie zur Zulässigkeit von geringfügigen Eingriffen in den Schutzbereich der Art. 3 und 6 GG im Rahmen typisierender Vorschriften für verfassungsgemäß erachtet.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01
    Von der Anordnung einer Verfahrensruhe gemäß den §§ 155 FGO , 251 Zivilprozessordnung - ZPO - im Hinblick auf die zur Zulässigkeit der Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Selbstständigen nach § 10 Abs. 3 EStG zu den Aktenzeichen des BVerfG 2 BvR 274/03 und 2 BvR 912/03 anhängigen Verfassungsbeschwerden sieht das Gericht ab.
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvR 1166/87
    Auszug aus FG Berlin, 09.12.2003 - 7 K 7067/01
    Dies geschah auch im Hinblick darauf, dass das BVerfG (Beschluss vom 9. Februar 1988 1 BvR 1166/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 270) eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung nicnt zur Entscheidung angenommen hatte, die Entlastung der Eltern durch Kindergeld, kindbedingte steuerliche Vergünstigungen sowie außersteuerliche Leistungen gäben keinen Anhaltspunkt für einen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähikgkeit.
  • BFH, 14.12.2005 - X R 20/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG

    e) Der IV. Senat des BFH (Beschlüsse vom 8. Mai 2003 IV R 95/99, BFH/NV 2003, 1054; vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245) und einige FG haben sich der Auffassung des XI. Senats angeschlossen (FG Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2003 7 K 7067/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 737; betreffend "Zukunftssicherungsleistungen" auch FG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Mai 2003 2 V 69/03, juris Nr.: StRE200370850; Hessisches FG, Urteil vom 6. März 2003 9 K 2173/00, juris Nr.: StRE200570030).
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