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   FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01   

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https://dejure.org/2005,13720
FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01 (https://dejure.org/2005,13720)
FG Berlin, Entscheidung vom 12.08.2005 - 7 K 4443/01 (https://dejure.org/2005,13720)
FG Berlin, Entscheidung vom 12. August 2005 - 7 K 4443/01 (https://dejure.org/2005,13720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Vermietung ohne Einkunftserzielungsabsicht zur Vermeidung der Realisierung eines einkommensteuerlich unerheblichen Vermögensverlustes als Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung ohne Einkunftserzielungsabsicht zur Vermeidung der Realisierung eines einkommensteuerlich unerheblichen Vermögensverlustes als Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absicht der Erwirtschaftung eines Einnahmeüberschusses bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit; Bejahung des Vorliegens einer Liebhaberei bei Festhalten an einem Objekt ohne Erwartung eines Totalgewinns zur Vermeidung eines einkommensteuerlich unerheblichen ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Leitsatz)

    Vermietung als Liebhaberei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1772
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Ähnlich wie bei bestimmten Vertragsgestaltungen nicht steuerbare Gewinne unberücksichtigt bleiben, etwa bei Mietkaufmodellen (BFH, Urteile vom 15. September 1992 IX R 15/91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV 1994, 301; vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390; vom 31. März 1987, IX R 112/83, BFHE 150, 325 = BStBl II 1987, 774 jeweils m.w.N. grundlegend BFH, GrS 4/82, BFHE 141, 405 = BStBl II 1984, 751) die Absicht, über den nicht einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn einen Totalüberschuss zu erzielen, für eine Überschusserzielungsabsicht nicht ausreicht, und dies als private Mitveranlassung für die einkommensteuerlich relevanten Verluste angesehen wird, muss dies im umgekehrten Fall auch dann gelten, wenn laufende steuerlich relevante Verluste in Kauf genommen werden, um den Eintritt eines ausschließlich in der Privatsphäre liegenden Veräußerungsverlustes zu vermeiden oder doch zumindest hinauszuzögern.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Ähnlich wie bei bestimmten Vertragsgestaltungen nicht steuerbare Gewinne unberücksichtigt bleiben, etwa bei Mietkaufmodellen (BFH, Urteile vom 15. September 1992 IX R 15/91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV 1994, 301; vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390; vom 31. März 1987, IX R 112/83, BFHE 150, 325 = BStBl II 1987, 774 jeweils m.w.N. grundlegend BFH, GrS 4/82, BFHE 141, 405 = BStBl II 1984, 751) die Absicht, über den nicht einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn einen Totalüberschuss zu erzielen, für eine Überschusserzielungsabsicht nicht ausreicht, und dies als private Mitveranlassung für die einkommensteuerlich relevanten Verluste angesehen wird, muss dies im umgekehrten Fall auch dann gelten, wenn laufende steuerlich relevante Verluste in Kauf genommen werden, um den Eintritt eines ausschließlich in der Privatsphäre liegenden Veräußerungsverlustes zu vermeiden oder doch zumindest hinauszuzögern.
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Ähnlich wie bei bestimmten Vertragsgestaltungen nicht steuerbare Gewinne unberücksichtigt bleiben, etwa bei Mietkaufmodellen (BFH, Urteile vom 15. September 1992 IX R 15/91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV 1994, 301; vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390; vom 31. März 1987, IX R 112/83, BFHE 150, 325 = BStBl II 1987, 774 jeweils m.w.N. grundlegend BFH, GrS 4/82, BFHE 141, 405 = BStBl II 1984, 751) die Absicht, über den nicht einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn einen Totalüberschuss zu erzielen, für eine Überschusserzielungsabsicht nicht ausreicht, und dies als private Mitveranlassung für die einkommensteuerlich relevanten Verluste angesehen wird, muss dies im umgekehrten Fall auch dann gelten, wenn laufende steuerlich relevante Verluste in Kauf genommen werden, um den Eintritt eines ausschließlich in der Privatsphäre liegenden Veräußerungsverlustes zu vermeiden oder doch zumindest hinauszuzögern.
  • BFH, 30.10.1990 - IX R 92/89

    Revision mangels zureichender tatsächlicher Begründung von Beweisangebot

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Ähnlich wie bei bestimmten Vertragsgestaltungen nicht steuerbare Gewinne unberücksichtigt bleiben, etwa bei Mietkaufmodellen (BFH, Urteile vom 15. September 1992 IX R 15/91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV 1994, 301; vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89, BFH/NV 1991, 390; vom 31. März 1987, IX R 112/83, BFHE 150, 325 = BStBl II 1987, 774 jeweils m.w.N. grundlegend BFH, GrS 4/82, BFHE 141, 405 = BStBl II 1984, 751) die Absicht, über den nicht einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn einen Totalüberschuss zu erzielen, für eine Überschusserzielungsabsicht nicht ausreicht, und dies als private Mitveranlassung für die einkommensteuerlich relevanten Verluste angesehen wird, muss dies im umgekehrten Fall auch dann gelten, wenn laufende steuerlich relevante Verluste in Kauf genommen werden, um den Eintritt eines ausschließlich in der Privatsphäre liegenden Veräußerungsverlustes zu vermeiden oder doch zumindest hinauszuzögern.
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. die weiteren Nachweise in dem Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 Deutsches Steuerrecht Rechtsprechung -DStR- 2005, 324) ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben.
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Aus der Berechnung des Senats ist leicht zu entnehmen, dass bei Ansatz einer dreißigjährigen Totalperiode, also etwa bis zum Jahre 2023,  wie sie der Bundesfinanzhof -BFH- seinen Berechnungen zugrunde gelegt hat (Urteile vom 6. November 2001, IX R 97/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 197, 151 = Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 726 vom 6. Oktober 2004, IX R 30/03, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2005, 234), der Gesamtverlust der Kläger deutlich höher wäre.
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Nach Auffassung des Gerichts müsste ausreichen, dass die Betätigung angesichts weiterer zu erwartender Verluste nicht mit einer Einnahmeerzielungsabsicht ausgeübt worden sein kann (a. A. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243 = BStBl II 2004, 455).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03

    Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur

    Auszug aus FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
    Aus der Berechnung des Senats ist leicht zu entnehmen, dass bei Ansatz einer dreißigjährigen Totalperiode, also etwa bis zum Jahre 2023,  wie sie der Bundesfinanzhof -BFH- seinen Berechnungen zugrunde gelegt hat (Urteile vom 6. November 2001, IX R 97/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 197, 151 = Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 726 vom 6. Oktober 2004, IX R 30/03, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2005, 234), der Gesamtverlust der Kläger deutlich höher wäre.
  • BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05

    VuV; Totalüberschussprognose

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1772 veröffentlichten Urteil zog das Finanzgericht (FG) zwar nicht in Zweifel, dass die Kläger ihre Wohnung auf unbestimmte Zeit zur Vermietung bereitgehalten hätten.
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