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   FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02   

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FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02 (https://dejure.org/2002,13601)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2002 - 7 B 7047/02 (https://dejure.org/2002,13601)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2002 - 7 B 7047/02 (https://dejure.org/2002,13601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschaffung der Verfügungsmacht bei Vermietung von Kopierern nebst Wartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 3 § 15 Abs. 1 § 3 Abs. 1
    Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerliche Abwicklung von Sale-and-lease-back-Geschäften

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerliche Abwicklung von Sale-and-lease-back-Geschäften

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 789
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Berlin, 18.03.2003 - 7 K 7516/01

    Keine Lieferung bei sofortigem Rückerwerb

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt das Gericht auf Bl. 24 f. der Streitakte 7 K 7516/01 Bezug.

    Darauf hat der Antragsteller am 20. Dezember 2001 Klage erhoben, die bei dem beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen 7 K 7516/01 anhängig ist.

    die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 1999 vom 25. Mai 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. November 2001 in Höhe von 10 028, 02 9 (= 19 613, 10 DM) bis zur Entscheidung über die unter dem Aktenzeichen 7 K 7516/01 anhängigen Klage auszusetzen.

    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 K 7516/01 sowie zwei Bände der vom Antragsgegner für den Antragsteller unter der Steuernummer geführten Steuerakten vorgelegen.

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Dem steht nicht entgegen, dass im Umsatzsteuerrecht auch Gestaltungen denkbar sind, in denen nur für eine juristische Sekunde die Verfügungsmacht verschafft wird, etwa an den Zwischenerwerber im Rahmen von Reihengeschäften (vgl. BFH, Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157 ; von Wallis in Bunjes / Geist, UStG , 6 Aufl., § 3 Rz. 72 ff.).

    Dem gegenüber hat der BFH stets Liefervorgänge verneint, wenn das zivilrechtliche Eigentum vom Veräußerer übertragen wird, jedoch von vornherein feststeht, dass er dies binnen kurzer Zeit zurückerwerben wird (BFH, Urteile vom 12. Mai 1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847 - Pumpspeicherfall; in BStBl II 1997, 157 ; Beschluss vom 20. August 1997 V B 114/96 BFH/NV 1998, 229 - Karussellgeschäfte) Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ware - wie im Streitfall räumlich unverändert in der Sphäre des angeblichen Lieferanten und (Rück-) Erwerbers bleibt.

  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht voraus, dass der Unternehmer dem Abnehmer wirtschaftlich Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes einverständlich zuwendet (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 7. Mai 1987 V R 56/79, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 582 [583]; vom 24. November 1992 V R 80/87 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV-1993, 634).

    Sofern der Unternehmer dem Abnehmer das bürgerlich-rechtliche Eigentum überträgt, ist damit im Regelfall die Verschaffung der Verfügungsmacht verbunden (BFH in BFH/NV 1993, 634; Urteil vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BStBl II 1999, 628 ).

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Die wirtschaftliche Substanz des Liefergegenstandes muss unbedingt und endgültig auf den Abnehmer übergehen, sodass dieser mit dem Gegenstand nach Belieben verfahren kann (BFH, Urteile vom 29. September 1987 X R 13/81, BStBl II 1988, 153 [155]; vom 12. Mai 1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847 [849]).

    Dem gegenüber hat der BFH stets Liefervorgänge verneint, wenn das zivilrechtliche Eigentum vom Veräußerer übertragen wird, jedoch von vornherein feststeht, dass er dies binnen kurzer Zeit zurückerwerben wird (BFH, Urteile vom 12. Mai 1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847 - Pumpspeicherfall; in BStBl II 1997, 157 ; Beschluss vom 20. August 1997 V B 114/96 BFH/NV 1998, 229 - Karussellgeschäfte) Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ware - wie im Streitfall räumlich unverändert in der Sphäre des angeblichen Lieferanten und (Rück-) Erwerbers bleibt.

  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Diese Klausel dient der Sicherung der B-GmbH und ist in ähnlicher Weise auch im Falle des Sicherungseigentums üblich, das nach allgemeiner Auffassung die Verfügungsmacht des Sicherungsgebers nicht infrage stellt (vgl. BFH, Urteil vom 17. Juli 1980 V R 12/75, BStBl II 1980, 673 ).
  • FG München, 15.05.2000 - 3 V 560/00

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Sale and lease back

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Das Gericht vermag nicht der Auffassung des Finanzgerichts München (Beschluss vom 15. Mai 2000 3 V 560/00, Zeitschrift für Umsatz- und Verkehrsteuerrecht - UVR - 2000, 461) zu folgen, wonach die Rückübertragung des Leasinggutes eine Rückabwicklung im Sinne des § 17 UStG darstellt.
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Die wirtschaftliche Substanz des Liefergegenstandes muss unbedingt und endgültig auf den Abnehmer übergehen, sodass dieser mit dem Gegenstand nach Belieben verfahren kann (BFH, Urteile vom 29. September 1987 X R 13/81, BStBl II 1988, 153 [155]; vom 12. Mai 1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847 [849]).
  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten -

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht voraus, dass der Unternehmer dem Abnehmer wirtschaftlich Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes einverständlich zuwendet (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 7. Mai 1987 V R 56/79, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 582 [583]; vom 24. November 1992 V R 80/87 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV-1993, 634).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Sofern der Unternehmer dem Abnehmer das bürgerlich-rechtliche Eigentum überträgt, ist damit im Regelfall die Verschaffung der Verfügungsmacht verbunden (BFH in BFH/NV 1993, 634; Urteil vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BStBl II 1999, 628 ).
  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
    Dagegen ist eine Rücklieferung gegeben, wenn die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen und der Empfänger der Hinlieferung dieses dadurch erfüllt, dass er dem ursprünglichen Lieferer die Verfügungsmacht an dem hingelieferten Gegenstand in Erwartung einer Gegenleistung überträgt (BFH, Urteil vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BStBl II 1995, 756 ).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

  • FG Köln, 18.06.2014 - 14 K 1714/10

    Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus

    Mit Beschluss vom 15. März 2002 (7 B 7047/02, Entscheidungen der Finanzgerichte--EFG-- 2002, 789) entschied das Finanzgericht Berlin, im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, dass in sale-and-lease-back Fällen, in denen der Leasingnehmer (Mietkäufer) wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes (Mietkaufgegenstandes) bleibe, zwischen dem Leasingnehmer (Mietkäufer) und dem Leasinggeber (Mietverkäufer) keine umsatzsteuerbaren Liefervorgänge stattfinden.

    Dagegen hat das FG Berlin mit Beschluss in EFG 2002, 789 entschieden, dass eine "sale-and-lease-back"-Konstruktion in seiner Gesamtheit mit einer Darlehensgewährung gleichzusetzen ist.

  • BFH, 14.10.2002 - V B 60/02

    USt; Sale-and-lease-back-Geschäft

    Der Beschluss ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 789 abgedruckt.
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