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   FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99   

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https://dejure.org/2003,51971
FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99 (https://dejure.org/2003,51971)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.12.2003 - 8 K 8537/99 (https://dejure.org/2003,51971)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 8 K 8537/99 (https://dejure.org/2003,51971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Aufhebung von Verwaltungsakten der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1108
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 15.03.1993 - BT-Drs 12/4500
    Auszug aus FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99
    Die Methoden der DDR, sich Sammlungen anzueignen, die wegen ihres Wertes, ihrer Seltenheit und ihrer Zusammensetzung von internationalem Interesse für die Kunst- und Antiquitätenbranche waren, waren Gegenstand des ersten Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache12/4500).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den 3. Teilbericht ... des ... Untersuchungsausschusses ... (Bundestagsdrucksache 12/4500), auf den der erkennende Senat Bezug nimmt, verwiesen.

    Der erkennende Senat bezieht sich insoweit im einzelnen auf die Ermittlungsergebnisse des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestags-Drucksache 12/4500) und die Feststellungen des Kammergerichts in dem Beschluss vom 2. Februar 1998 zur Rehabilitierung des Herrn Dr. ..., die er uneingeschränkt für zutreffend hält.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99
    In diesem Sinne ist zugunsten einer Aufhebung von Verwaltungsakten der DDR entschieden worden, - wenn ein nicht weiter hinnehmbares besonderes Unrecht vorliegt (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Urteil vom 24. März 1994 7 C 16/93 ,Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1994, 2105),.
  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99
    Willkürlich und damit nichtig ist ein Schätzungsbescheid in diesem Sinne insbesondere dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und ein objektiv willkürlicher Hoheitsakt vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002, X R 33/99 ,BFH/NV 2002, 1415).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Auszug aus FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in dem grundlegenden Urteil vom 25. Januar 1995 ( X R 146/93 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 686) entschieden, dass ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid mit rechtsstaatlichen Grundsätzen dann unvereinbar ist, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts oder der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt.
  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    aa) Im Streitfall rügen die Kläger eine Abweichung der Entscheidung von dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1108 veröffentlichten Urteil des FG Berlin vom 15. Dezember 2003  8 K 8537/99 sowie von "der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit seiner Grundsatzentscheidung".

    Die in Bezug auf die Entscheidungen des FG Berlin in EFG 2004, 1108 und --nachgehend-- des BFH in BFH/NV 2005, 166 erhobene Rüge, das FG sei willkürlich von der "einhelligen finanzgerichtlichen Rechtsprechung" abgewichen, wonach in Fällen der vorliegenden Art ("DDR-Raubkunst") generell "die Aufhebungsreife vermutet bzw. als indiziert betrachtet" werde, ist zu unpräzise.

    (3) Dasselbe gilt für die in der Entscheidung des FG Berlin in EFG 2004, 1108 parallel zu Art. 19 Satz 2 EinigVtr angenommene Nichtigkeit des dort zu beurteilenden DDR-Steuerbescheids nach § 125 Abs. 1 der (bundesdeutschen) Abgabenordnung (AO).

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