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   FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02   

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https://dejure.org/2004,24102
FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02 (https://dejure.org/2004,24102)
FG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2004 - 8 K 6100/02 (https://dejure.org/2004,24102)
FG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2004 - 8 K 6100/02 (https://dejure.org/2004,24102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung einer Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Einkommensteuerpflichtigkeit für Erträge aus einer Kapitallebensversicherung; Freigabe von einer Bank zu ihrer Sicherheit abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht der Erträge aus einer beliehenen Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    So retten Sie "verunglückte" Finanzierungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - So retten Sie "verunglückte" Finanzierungen

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 41
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02
    Der Bundesfinanzhof -BFH habe jedoch mit Urteil vom 27. Oktober 1998, (Az. IX R 44/95) entschieden, dass die Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes mit mehreren selbständigen Darlehen finanziert werden könnten, da durch die verschiedenen Nutzungen der Gebäudeteile selbständige Wirtschaftsgüter entstünden.

    Zu Recht weist die Klägerin insofern auf die Rechtsprechung des BFH hin, wonach auch der einheitliche Kaufpreis für ein Grundstück, das wegen seiner unterschiedlichen Nutzung steuerlich verschiedene Wirtschaftgüter darstellt, mit verschiedenen unterschiedlichen zu beurteilenden Darlehen finanziert werden kann (vgl. insbesondere BFH, Urteile vom 27. Oktober 1998 (Az. IX R 44/95, 19/96 und 29/96; Bundessteuerblatt BStBl II 1999, 676, 678 und 680) sowie insbesondere auch Urteil vom 9. Oktober 2002 (Az. IX R 40/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFH/NV 2003, 23).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01

    Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug

    Auszug aus FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02
    Zu Recht weist die Klägerin insofern auf die Rechtsprechung des BFH hin, wonach auch der einheitliche Kaufpreis für ein Grundstück, das wegen seiner unterschiedlichen Nutzung steuerlich verschiedene Wirtschaftgüter darstellt, mit verschiedenen unterschiedlichen zu beurteilenden Darlehen finanziert werden kann (vgl. insbesondere BFH, Urteile vom 27. Oktober 1998 (Az. IX R 44/95, 19/96 und 29/96; Bundessteuerblatt BStBl II 1999, 676, 678 und 680) sowie insbesondere auch Urteil vom 9. Oktober 2002 (Az. IX R 40/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFH/NV 2003, 23).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Berlin, 16.08.2004 - 8 K 6100/02
    Denn nur bei einer derartigen Gestaltung der Zahlungsströme könnte festgestellt werden, dass das betreffende Darlehen, das mit der Lebensversicherung besichert worden ist, tatsächlich und gegenständlich ausschließlich zur Finanzierung des Anlagevermögens verwendet worden ist ? und nicht auch teilweise zur Finanzierung des Umlaufvermögens (vgl. BFH, Beschluss vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, S. 193).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 1646/07

    Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung

    Erfüllen Darlehen - abgesehen von der Bagatellgrenze jeweils i.H.v. 2.556 EUR - nicht die beiden vorgenannten Voraussetzungen, die jeweils voneinander getrennt zu beurteilen sind, so führt dies zur vollen "Steuerschädlichkeit" (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2004, 8 K 6100/02, EFG 2005, 41; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2006, 5 K 21706, a.a.O., und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2006, 18 K 2888/04 F, EFG 2006, 1581 , jeweils Fälle einer steuerschädlichen Überfinanzierung; BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 19/04, BFH/NV 2006, 288, steuerschädliche Überfinanzierung und Übersicherung, BFH-Urteil vom 12. September 2007 VIII R 12/07, BStBl II 2008, 602 , steuerschädliche Übersicherung; Schmidt/Heinicke, EStG 2008, 27.

    Bei richtiger Gestaltung und zweckmäßiger Handhabung, worauf auch der Beklagte in der Einspruchsentscheidung unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 15. Juni 2000 IV C 4-S 2221-86/00, a.a.O., Rdnr. 39 bis 42, hinweist, wäre es nämlich möglich gewesen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG für den wesentlichen Teil der Investitionen einzuhalten (ebenso Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2003, Az. 2 K 1062/01, bezüglich der Finanzierung einer Praxisübernahme durch einen Steuerberater und damit zusammenhängender Investitionen; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2004, 8 K 6100/02, a.a.O. bezüglich des Kaufs einer Apotheke).

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