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   FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94   

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FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94 (https://dejure.org/1997,19301)
FG Berlin, Entscheidung vom 20.02.1997 - I 238/94 (https://dejure.org/1997,19301)
FG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - I 238/94 (https://dejure.org/1997,19301)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.11.1993 - IV B 63/93

    Zurechnung von Provisionszahlungen zu den Anschaffungskosten oder

    Auszug aus FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94
    Im Hinblick auf den zum Aktenzeichen IV B 63/93 ergangenen Beschluß des Bundesfinanzhofs, der den Beschluß des.

    Darüber hinaus ist an dieser Stelle entsprechend dem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 23. November 1993 (a. a. O.) zu berücksichtigen, daß früher auch die Berliner Finanzverwaltung Provisionen bis zur Höhe.

    Der Senat sieht in diesem Fall jedoch als entscheidenden Unterschied an, was der Bundesfinanzhof in seinem Beschluß vom 23. November 1993 zum Aktenzeichen IV B 63/93 auch bereits erwähnt hat, nämlich daß anders als in dem seinerzeit dem Bundesfinanzhof vorliegenden Fall hier die Eigenkapitalvermittlungsprovision nicht dem Verkäufer des Grundstücks geschuldet wurde, sondern unabhängigen, abgesehen von ihrer Kommanditistenstellung nicht mit der Grundstücksverkäuferin verflochtenen Vermittlungsgesellschaften, nämlich der H-KG sowie der L-KG.

    Eine Obergrenze für den hier vorgenommenen Betriebsausgabenabzug läßt sich nach Meinung des erkennenden Senats auch nicht aus dem in § 12 EStG verankerten Rechtsgedanken herleiten (vgl. Hinweis in dem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. November 1993 zum Aktenzeichen IV B 63/93).

  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

    Auszug aus FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94
    Fraglich ist nach Auffassung des Senats, ob im vorliegenden Fall nicht die in dem Beschluß vom 4. Februar 1992 vom Bundesfinanzhof aufgestellten Rechtsgedanken Anwendung finden, wonach die Eigenkapitalvermittlungsprovision dann zu den Anschaffungskosten der Gesellschaft für das erworbene Grundstück und die aufstehenden Baulichkeiten gehört, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach ihrer Zweckbestimmung dem Erwerb des Wirtschaftsguts dient (vgl. BStBl II 1992, S. 883, 886).

    Der Senat sieht es als eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung an, ob bei Konzeptionen von Immobilienfonds wie hier auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluß vom 4. Februar 1992 (BStBl II 1992, S. 883), Anwendung findet, sowie, ob über § 12 EStG eine Obergrenze für den Betriebsausgabenabzug hinsichtlich einzelner Aufwendungen abgeleitet werden kann, wenn aus Sicht der Anleger die Beteiligung an einem Steuersparmodell im Vordergrund steht.

  • BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82

    - Angemessene Vermittlungsprovisionen für Gesellschafterbeitritt als vorab

    Auszug aus FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 29. Oktober 1995 (Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1986, S. 217) und vom 24. Februar 1987 (BStBl II 1987, S. 810).

    In seinem Urteil vom 24. Februar 1987 (BStBl II 1987, S. 810) hat der Bundesfinanzhof in Fortführung seiner Rechtsprechung festgestellt, daß bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die von der Gesellschaft einem Dritten geschuldete und gezahlte Provision für die Vermittlung des Beitritts von Gesellschaftern und damit von Eigenkapital bei Vorliegen des gebotenen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der beabsichtigten Einkünfteerzielung zu den vorab entstandenen Werbungskosten gehöre, soweit sie nicht unangemessen sei.

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

    Auszug aus FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94
    Mit seinem Urteil vom 29. Oktober 1985 (BStBl II 1986, S. 217) hat der Bundesfinanzhof entschieden, daß in der Vereinbarung unangemessen hoher Gebühren bei sogenannten "Bauherrenmodellen" zur Erlangung von sofort abziehbaren Werbungskosten ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts liegen könne.
  • FG Berlin, 30.03.1993 - I 257/92

    Kürzung der Eigenkapitalvermittlungs- provision bei Wohn-Immobilienfonds?

    Auszug aus FG Berlin, 20.02.1997 - I 238/94
    Der erkennende Senat legt bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze dieser Rechtsprechung zur Gewinnerzielungsabsicht seiner Rechtsauffassung die Argumente zugrunde, die zu diesem Problem bereits im Beschluß zur Aussetzung der Vollziehung zum Aktenzeichen I 257/92 im einzelnen ausgeführt wurden und auf die insoweit verwiesen wird.
  • FG Berlin, 10.03.1999 - 6 K 6436/96
    Erstmals in der mündlichen Verhandlung begehrte der Kläger unter Berufung auf das Urteil des 1. Senats des Finanzgerichts Berlin vom 20. Februar 1997 ( I 238/94 , EFG 1997, S. 786) die vollständige Berücksichtigung der vereinbarten Eigenkapitalvermittlungsprovision von 1.204.286,00 DM bei den sofort abzugsfähigen Werbungskosten; der Beklagte hatte die Provision nur i.H.v. 172.200,00 DM zum sofortigen Abzug zugelassen.

    Zu dieser Auffassung steht das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 20. Februar 1997 ( I 238/94 , a.a.O.), auf das sich der Kläger beruft, nicht in Widerspruch.

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