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   FG Berlin, 21.07.1998 - 5121/97   

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https://dejure.org/1998,34891
FG Berlin, 21.07.1998 - 5121/97 (https://dejure.org/1998,34891)
FG Berlin, Entscheidung vom 21.07.1998 - 5121/97 (https://dejure.org/1998,34891)
FG Berlin, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 5121/97 (https://dejure.org/1998,34891)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 87/86

    Gegenstand der Besteuerung eines Grundstücksumsatzes

    Auszug aus FG Berlin, 21.07.1998 - 5121/97
    Weiter sind Nebenleistungen, d. h. Leistungen, die im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich sind, sie wirtschaftlich ergänzen, abrunden und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt werden, der Hauptleistung zuzurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 87/86 - BStBl 1992 II, S. 206, mit weiteren Nachweisen).

    Danach sind Architektenleistungen des Grundstücksveräußerers bzw. von diesem besorgte Architektenleistungen bislang als selbständige, neben die Grundstückslieferung tretende Leistung beurteilt worden, weil deren Übernahme bzw. Besorgung eine von der Grundstücksübertragung zu unterscheidende sonstige Leistung darstelle und zumindest teilweise nach der Lieferung des unbebauten Grundstücks ausgeführt werde (Urteile des BFH vom 29. August 1991, a. a. O. und vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89 -;, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-;, 1994, S. 198).

    (Urteil vom 29. August 1991, a. a. O.); auch Leistungen, die der Unternehmer für das Grundstück selbst in Anspruch genommen hat und die wirtschaftlich lediglich als Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis in einem Grundstückskaufvertrag besonders ausgewiesen sind (z. B. Vermessungskosten), sollen der Grundstückslieferung zuzuordnen sein (Urteil vom 15. Oktober 1992, a. a. O.).

    Bezogen auf die Lieferung beider Grundstücke mögen Bestandteile, der als Teilentgelt für die Überlassung der technischen Leistungen bzw. der bauvorbereitenden Leistungen und Maßnahmen ausgewiesenen Beträge als durchlaufende Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG zu beurteilen seien (siehe dazu Urteil vom 29. August 1991, a. a. O.), insbesondere die Gebühren für die "überlassenen" Baugenehmigungen, Honorar des Prüfingenieurs, Gebühren für die Abriß- und Baumfällungsgenehmigung sowie die Grundwasser- und Baugrundauskunft der Senatsverwaltung für Umweltschutz.

  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Auszug aus FG Berlin, 21.07.1998 - 5121/97
    Besteuerungsgegenstand ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich die ausgeführte einzelne Leistung des Unternehmers, die durch die Art ihrer Ausführung (Lieferung oder sonstige Leistung), den Gegenstand, auf den die Ausführung gerichtet ist (z. B. Übertragung eines Grundstücks), durch die Beteiligten (Leistender, Leistungsempfänger) und durch ihre Entgeltlichkeit bestimmt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof -;BFH-;, Urteil vom 7. Februar 1991 - V R 53/85 -;, Bundessteuerblatt -;BStBl-;, 1991 II, S. 737, mit weiteren Nachweisen).

    Ob mehrere Leistungen eines Veräußerers nach dem Grunderwerbsteuerrecht bei dem Leistungsempfänger als einheitlicher Erwerbsvorgang zu beurteilen sind und ob bzw. aufgrund welcher Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer festgesetzt wird, ist für die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung unbeachtlich (siehe dazu Urteile des BFH vom 7. Februar 1991, a. a. O. und vom 10. September 1992 - V R 99/88 -;, BStBl 1993 II, S. 316).

  • BFH, 15.10.1992 - V R 17/89

    Erbringen weiterer Leistungen neben der Grundstückslieferung durch den Initiator

    Auszug aus FG Berlin, 21.07.1998 - 5121/97
    Danach sind Architektenleistungen des Grundstücksveräußerers bzw. von diesem besorgte Architektenleistungen bislang als selbständige, neben die Grundstückslieferung tretende Leistung beurteilt worden, weil deren Übernahme bzw. Besorgung eine von der Grundstücksübertragung zu unterscheidende sonstige Leistung darstelle und zumindest teilweise nach der Lieferung des unbebauten Grundstücks ausgeführt werde (Urteile des BFH vom 29. August 1991, a. a. O. und vom 15. Oktober 1992 - V R 17/89 -;, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-;, 1994, S. 198).

    (Urteil vom 29. August 1991, a. a. O.); auch Leistungen, die der Unternehmer für das Grundstück selbst in Anspruch genommen hat und die wirtschaftlich lediglich als Berechnungsgrundlage für den Kaufpreis in einem Grundstückskaufvertrag besonders ausgewiesen sind (z. B. Vermessungskosten), sollen der Grundstückslieferung zuzuordnen sein (Urteil vom 15. Oktober 1992, a. a. O.).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus FG Berlin, 21.07.1998 - 5121/97
    Ob mehrere Leistungen eines Veräußerers nach dem Grunderwerbsteuerrecht bei dem Leistungsempfänger als einheitlicher Erwerbsvorgang zu beurteilen sind und ob bzw. aufgrund welcher Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer festgesetzt wird, ist für die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung unbeachtlich (siehe dazu Urteile des BFH vom 7. Februar 1991, a. a. O. und vom 10. September 1992 - V R 99/88 -;, BStBl 1993 II, S. 316).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 9. September 1994 - A 16 S 486/94 -, ESVGH 45, 155; Urteil vom 19. Mai 1999 - A 6 S 1589/98 -, VGH BW-LS 1999, Beilage 9, B 2; Urteil vom 22. Mai 2003 - A 2 S 711/01 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 1997 - 6 A 282/97 -, NVwZ-Beilage 10/1997, 79; Urteil vom 20. Januar 2000 - 12 A 11883/96 -, NVwZ-Beilage 8/2000, 90; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. April 1998 - 12 L 1076/98 -, NVwZ-Beilage 7/1998, 65; VGH Kassel, Beschluss vom 19. Mai 1998 - 10 UE 1974/97.A -, NVwZ-RR 1999, 340; OVG Weimar, Urteil vom 30. September 1998 - 3 KO 864/98 -, NVwZ-Beilage 3/1999, 19; OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 19 A 5121/97.A -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - 8 A 3852/03

    Muhammed Metin Kaplan: Entscheidung über Zulassung der Berufung

    OVG, Urteil vom 30.9.1998 - 3 KO 864/98 -, NVwZ 1999, Beilage Nr. 3, 19; OVG NRW, Beschluss vom 2.12.1997 - 19 A 5121/97.A -.
  • OVG Niedersachsen, 06.04.1998 - 12 L 1076/98

    Abschiebung; Asyl; Abschiebungsschutz

    Da die EMRK kein ausdrückliches Abschiebungsverbot für alle zielstaatsbezogenen Verletzungen nicht konventionsgebundener Drittstaaten bei Menschenrechtsverletzungen oder Unterschreitungen des Konventionsstandards vorgibt, ist bei einer Verletzung der besonders ausgeformten Garantien jeweils zu prüfen, ob die Gründe, aus denen der EGMR zur Effektuierung der EMRK aus den Konventionsverpflichtungen einen Abschiebungsschutz hergeleitet sind, nach Art und Gewicht mit jenen vergleichbar sind, die der EGMR herabgezogen hat, um aus Art. 3 EMRK einen Abschiebungsschutz herzuleiten (in diese Richtung auch OVG NW, Beschl. v. 2. Dezember 1997 - 19 A 5121/97.A. -, nach dem die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK entwickelten Grundsätze auf § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 9 EMRK übertragbar sind [zum Erfordernis landesweiter Gefährdung]).
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