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   FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94   

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https://dejure.org/1994,23955
FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94 (https://dejure.org/1994,23955)
FG Berlin, Entscheidung vom 21.12.1994 - IV 51/94 (https://dejure.org/1994,23955)
FG Berlin, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - IV 51/94 (https://dejure.org/1994,23955)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

    Auszug aus FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94
    So hat es der BFH bei Lastkraftwagen und Omnibussen als ausreichend im Sinne der Verbleibensvorschriften des § 19 Berlinförderungsgesetz -;BerlinFG-; angesehen, wenn diese Wirtschaftsgüter im Berlinverkehr eingesetzt werden (vgl. Urteil vom 23. Mai 1990 III R 76/87 , BStBl II 1990, 1013, 1015 unter 3.).

    Sofern aus dem zu § 19 BerlinFG ergangenen Urteil desselben Senats des BFH vom 23. Mai 1990 III R 76/87 (BStBl II 1990, 1013, 1015 unter 5.) herzuleiten sein sollte, daß die Anforderungen an das räumliche Verbleiben im Fördergebiet für Investitionszulagen nach dem InvZulG 1991 anders zu beurteilen sind als für das Verbleiben im Inland nach § 4 b InvZulG 1982, könnte sich der erkennende Senat dem nicht anschließen.

  • BFH, 10.03.1989 - III R 138/84

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Investitionszulage bei Anschaffung von neuen

    Auszug aus FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94
    Für die Entscheidung über die Investitionszulage sind also dessen - im Streitfall einer Gewährung nicht entgegenstehende - Verhältnisse maßgeblich; auf die womöglich zulagenschädlichen Verhältnisse des Mieters, der das Wohnmobil beispielsweise als Privatperson nutzt, kommt es dann nicht an (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 1989 III R 138/84 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1989, 805).

    Mit seiner Entscheidung folgt der Senat den vom BFH zu den Verbleibensvoraussetzungen nach § 4 b InvZulG 1982 entwickelten Grundsätzen, denen zufolge bei einem Wohnmobil sogar eine bis zu drei Monate dauernde Abwesenheit je Vermietungsfall für die Annahme des räumlichen Verbleibens im Betrieb unschädlich ist ( Urteil vom 10. März 1989 III R 138/84 a. a. O.).

  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Auszug aus FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94
    In Fällen derartig kurzer Nutzungsüberlassungszeiträume von jeweils weniger als drei Monaten ist das Wirtschaftsgut als beim Investor verblieben anzusehen (vgl. Bundesfinanzhof -;BFH-;, Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1986, 916).
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