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   FG Berlin, 22.02.1995 - I 105/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13342
FG Berlin, 22.02.1995 - I 105/94 (https://dejure.org/1995,13342)
FG Berlin, Entscheidung vom 22.02.1995 - I 105/94 (https://dejure.org/1995,13342)
FG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - I 105/94 (https://dejure.org/1995,13342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Einkommensteuerbescheides; Berechnung der Rechtsbehelfsfrist; Änderung eines Steuerbescheids, soweit entsprechende Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 743
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80

    Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist

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  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

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  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

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  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2017 - 11 K 1073/15

    Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei irrtümlicher Behandlung einer

    Bei dieser Sachlage war der Umstand, dass die SUVA-Rente der Klägerin eine steuerfreie Unfallrente nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG darstellt, von der Vorläufigkeit der Bescheide nicht erfasst und kann deren Änderung nach § 165 Abs. 2 AO nicht rechtfertigen (vgl. FG Köln, Urteil vom 4. April 1995 - 2 K 6990/94, EFG 1995, 598; FG Berlin, Urteil vom 22. Februar 1995 - I 105/94, EFG 1995, 743 nachgehend BFH, Beschluss vom 6. November 1995 - III B 78/95, BFH/NV 1996, 378 zum Umfang der Änderungsbefugnis aufgrund Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung bezüglich Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge).
  • FG Niedersachsen, 21.01.2003 - 13 K 389/99

    Vorwurf des groben Verschuldens wegen unvollständiger Angaben in Steuererklärung

    Die vorrangige Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des Vorwegabzugs vorliegen, ist von der Vorläufigkeit nicht umfasst (vgl. Urteil des FG Berlin vom 22. Februar 1995 I 105/94, EFG 1995, 743; BFH-Beschluss vom 6. November 1995 III B 78/95, BFH/NV 1996, 378).
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