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   FG Berlin, 27.11.2003 - 1 K 1265/01   

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https://dejure.org/2003,16081
FG Berlin, 27.11.2003 - 1 K 1265/01 (https://dejure.org/2003,16081)
FG Berlin, Entscheidung vom 27.11.2003 - 1 K 1265/01 (https://dejure.org/2003,16081)
FG Berlin, Entscheidung vom 27. November 2003 - 1 K 1265/01 (https://dejure.org/2003,16081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 7
    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Veräußerung eines Grundstücks zur Vermeidung der Enteignung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Veräußerung eines Grundstücks zur Vermeidung der Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarung einer Entschädigung für eine freiwillige Veräußerung eines Teils eines Betriebsgrundstücks zwecks Vermeidung einer Enteignung wegen eines Ausbaus einer Eisenbahnstrecke; Steuerliche Bewertung des Einbezugs der Rechtsverfolgungskosten eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 757
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.06.1992 - V R 60/88

    Umsatzsteuerfreie Leistung (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG

    Auszug aus FG Berlin, 27.11.2003 - 1 K 1265/01
    Im Übrigen bezieht sich der Beklagte hinsichtlich der Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Juni 1992 V R 60/88 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 986) .

    Der Senat folgt damit der Rechtsauffassung des 5. Senats des BFH, der im Falle einer Veräußerung zur Vermeidung einer Enteignung Entschädigungen für Betriebseinschränkungen (gewerbliche Folgekosten) auf dem Restgrundstück, auch wenn die Betriebseinschränkung unmittelbare Folge der Veräußerung des Grundstücksteils ist, (ohne nähere Begründung) grunderwerbsteuerrechtlich zur Gegenleistung und umsatzsteuerrechtlich zum Entgelt für die nach § 4 Nr. 9 a UStG steuerfreie Grundstücksübertragungzählt(BFH-Urteilvom24. Juni 1992 V R 60/88, BStBl II 1992, 986) .

  • BFH, 08.08.1990 - II R 22/88

    Berücksichtigung von Entschädigungsaufwendungen zur Ermöglichung eines

    Auszug aus FG Berlin, 27.11.2003 - 1 K 1265/01
    Käufer zum Ausgleich einer zu erwartenden Wertminderung des dem Verkäufer verbleibenden Grundstücks bzw. Grundstücksteils als Teil des Kaufpreises zahlt, eine Gegenleistung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG (BFH-Urteil vom 8. August 1990 II R 22/88, BFH/NV 1998, 412).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 13/90

    Kein steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG hinsichtlich der

    Auszug aus FG Berlin, 27.11.2003 - 1 K 1265/01
    Erwerb müssen kausal verknüpft sein (BFH, Urteil vom 30. September 1998 II R 13/90 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1999, 666 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 02.06.2005 - II R 6/04

    Entschädigung für die Betriebseinschränkung und Betriebsverlagerung als

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 757 veröffentlicht.
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