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   FG Berlin, 30.06.2000 - 2 K 2242/00   

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https://dejure.org/2000,18875
FG Berlin, 30.06.2000 - 2 K 2242/00 (https://dejure.org/2000,18875)
FG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2000 - 2 K 2242/00 (https://dejure.org/2000,18875)
FG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 2 K 2242/00 (https://dejure.org/2000,18875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers als Verfügungsberechtigter für Umsatzsteuerschulden einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Voraussetzungen der Einordnung als Verfügungsberechtigter; Allgemeine Pflichten eines kaufmännischen Leiters/Verfügungsberechtigten eines gewerblichen Unternehmens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 24.04.1991 - I R 56/89

    Haftung für Steuerschulden bei einer in Liechtenstein gegründeten

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  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

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  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

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  • FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15

    Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kläger gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren ausgeschlossen ist, weil die Forderungen widerspruchlos zur Insolvenztabelle festgestellten worden sind (vgl. zur Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren Urteil des FG München vom 10.03.2016, EFG 2016, 1931), und ob § 166 AO auf Verfügungsberechtigte im Sinne des § 35 AO überhaupt anwendbar ist (vgl. FG Berlin, Urteil vom 30.06.2000 2 K 2242/00, Juris); denn jedenfalls hat der Kläger insoweit keine substantiellen Einwendungen erhoben.
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