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   FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6119/12   

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https://dejure.org/2014,42369
FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6119/12 (https://dejure.org/2014,42369)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2014 - 6 K 6119/12 (https://dejure.org/2014,42369)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 6 K 6119/12 (https://dejure.org/2014,42369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines abgetretenen Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens durch Aufrechnung; Aufrechnung des Steuererstattungsbetrages mit rückständiger Umsatzsteuer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortwirkung des Aufrechnungsverbots zu Gunsten des Zessionars eines vom Insolvenzverwalter abgetretenen Körperschaftsteuerguthabens auch nach Verfahrensaufhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretung einer Forderung durch den Insolvenzverwalter führt zur Fortgeltung des Aufrechnungsverbots über die Aufhebung des Insolvenzverfahens hinaus insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens Masseforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abtretung einer Forderung durch den Insolvenzverwalter führt zur Fortgeltung des Aufrechnungsverbots über die Aufhebung des Insolvenzverfahens hinaus - insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens - Masseforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 844
  • EFG 2015, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6119/12
    Diese Rechtsauffassung sei vom BFH bestätigt worden (vgl. BFH, Urteil vom 24. Februar 2011, I R 38/10, BFH/NV 2011, 1298 und I R 20/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2011, 822).

    Eine erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Aufrechnungsbefugnis verdient im Interesse der Insolvenzmasse und des Ziels einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung keinen Schutz (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2011, I R 20/10, BStBl II 2011, 822).

    Da sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, das Körperschaftsteuerguthaben zum 31. Dezember 2006 insolvenzrechtlich zu begründen (vgl. dazu BFH, Urteile vom 23. Februar 2011, I R 20/10, BStBl II 2011, 822; und I R 38/10, BFH/NV 2011, 1298), hat er damit zugleich die Eigenschaft als Masseforderung in voller Höhe begründet, soweit das Insolvenzverfahren vor dem 31. Dezember 2006 eröffnet wurde und zu diesem Stichtag noch fortdauerte.

  • BFH, 04.09.2008 - VII B 239/07

    Aufrechnung gegen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ermittelte Forderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6119/12
    Der Beklagte wiederholte seinen Standpunkt des Abrechnungsbescheides und bezog sich ergänzend auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 04. September 2008, VII B 239/07, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 6).

    Dem steht auch nicht der Beschluss des BFH vom 04. September 2008 (VII B 239/07, BFH/NV 2009, 6) entgegen; denn in dem entschiedenen Fall war zwar das Einkommensteuerguthaben in der Insolvenz begründet (entstanden), aber weder der Höhe nach ermittelt, festgesetzt oder sonst in die Masse einbezogen worden.

  • BFH, 23.02.2011 - I R 38/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6119/12
    Diese Rechtsauffassung sei vom BFH bestätigt worden (vgl. BFH, Urteil vom 24. Februar 2011, I R 38/10, BFH/NV 2011, 1298 und I R 20/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2011, 822).

    Da sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, das Körperschaftsteuerguthaben zum 31. Dezember 2006 insolvenzrechtlich zu begründen (vgl. dazu BFH, Urteile vom 23. Februar 2011, I R 20/10, BStBl II 2011, 822; und I R 38/10, BFH/NV 2011, 1298), hat er damit zugleich die Eigenschaft als Masseforderung in voller Höhe begründet, soweit das Insolvenzverfahren vor dem 31. Dezember 2006 eröffnet wurde und zu diesem Stichtag noch fortdauerte.

  • BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2014  6 K 6119/12 aufgehoben.
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