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   FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 8 K 1460/05 B   

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https://dejure.org/2007,7311
FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 8 K 1460/05 B (https://dejure.org/2007,7311)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2007 - 8 K 1460/05 B (https://dejure.org/2007,7311)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 8 K 1460/05 B (https://dejure.org/2007,7311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Pkw bei Besitz einer Freifahrtberechtigung für die öffentlichen Verkehrsmittel

  • Judicialis

    EStG § 3c Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Erhalt einer Freifahrtsberechtigung mit Verkehrsmitteln des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Erhalt einer Freifahrtsberechtigung mit Verkehrsmitteln des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)
  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Anrechnung von Freifahrten auf die Entfernungspauschale

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entfernungspauschale trotz Freifahrtberechtigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freifahrtberechtigung der BVG hindert nicht die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtkosten - Anrechnung von Freifahrten auf die Entfernungspauschale

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.01.2000 - VII B 205/99

    Zinserträge aus Tafelgeschäften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 8 K 1460/05
    Vielmehr kommt der Lohnsteuerbescheinigung lediglich die Funktion eines Beweismittels zu (siehe auch BFH, Beschluss vom 21. Januar 2000 - VII B 205/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 2000, 1080).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 8 K 1460/05
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob dem Kläger ein geldwertes Gut im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG zugeflossen ist (siehe hierzu: Birk/Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 11 Anm. 100 "Nutzungsrecht"; sowie Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 16. Dezember 1992 - I R 32/92, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 170, 354, Bundessteuerblatt II 1993, 399 [402]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 14 K 14140/10

    Einkommensteuer 2007 und 2008

    Einnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer seiner Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen (Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03. Mai 2007 8 K 1460/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1314 - 1315, m.w.N.).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang im vorgenannten Sinne besteht entweder dann, wenn die Ausgaben durch die Erzielung steuerfreier Einnahmen veranlasst sind oder wenn die Einnahmen Ausgaben des Steuerpflichtigen steuerfrei ersetzen (Urteil des FG Berlin vom 03. Mai 2007 8 K 1460/05, a.a.O., m.w.N.).

    Nicht nur eine bloße Kürzung der Anrechnung, sondern deren vollständiger Entfall mit der Folge des Ansatzes einer ungeschmälerten Entfernungspauschale ergäbe sich nur dann, wenn der Kläger von seiner Freifahrtberechtigung (überhaupt) keinen Gebrauch gemacht hätte, insbesondere die Fahrten mit dem eigenen PKW unternommen hätte (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 03. Mai 2007 8 K 1460/05, a.a.O., zustimmend Schmidt/Loschel-der 32. Aufl. EStG Rz 129).

  • VG Minden, 01.07.2008 - 9 K 383/07

    Einstufung einer Festhalle als Vergnügungsstätte; Nachbarschützende Wirkung des §

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Verfahrensakten 9 L 1292/03, 9 L 719/05, 9 L 159/07, 9 L 300/07, 9 K 1460/05, 9 K 3737/06, 9 K 621/07, 9 K 2745/07, 9 K 622/08, 9 K 1049/08 und 9 K 1875/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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