Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Löschung der Eintragung als Lohnsteuerhilfeverein
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Löschung der Eintragung als Lohnsteuerhilfeverein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrag einer geänderten Adresse in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine zwingende Löschung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins nur wegen bloßer Anschriftenänderung innerhalb des Bezirks einer Aufsichtsbehörde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine zwingende Löschung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins nur wegen bloßer Anschriftenänderung innerhalb des Bezirks einer Aufsichtsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 926/13
- FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12
- BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
- BFH, 13.12.2016 - VIII R 43/14
Papierfundstellen
- EFG 2014, 2173
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Die Vorschriften über Beratungsstellen und Beratungsstellenleiter von …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12
In diesem Zusammenhang erweist sich die Angabe der Anschrift einer Beratungsstelle nach § 4a Nr. 1 DVLStHV als notwendige Voraussetzung für ihre Identifizierung (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 28.11.1995 VII R 5/94, BStBl. II 1996, 171 [173]). - BFH, 08.12.2006 - VII B 243/05
Schließung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins: Klagebefugnis des …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12
2. Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers ist entgegen der Auffassung des Beklagten auch insoweit zu bejahen, als das Schreiben des Finanzamts vom 04.07.2012 sich nicht in der schlichten Mitteilung einer Löschung erschöpft Vielmehr ist das vorbezeichnete Schreiben, in dem das Finanzamt trotz der mit Nachdruck seitens des Klägers vorgetragenen Argumente an seiner Vorgehensweise festhält, als verbindliche Entscheidung zu werten, die Änderung der Anschrift als Schließung der Beratungsstelle anzusehen mit der Folge, diese gemäß § 6 Nr. 2 DVLStHV im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine zu löschen (vgl. hierzu auch: Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 08.12.2006 VII B 243/05, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2008, 436 [437]).
- BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins …
Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. September 2014 12 K 14345/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) hob die angefochtenen Verwaltungsentscheidungen durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2173 abgedruckte Urteil insoweit auf, als das FA an der Löschung der Beratungsstelle in der Y-Straße festgehalten hat, und verpflichtete das FA für die Beratungsstelle des Klägers sowie deren Leiter L die geänderte Anschrift X-Straße in das Verzeichnis einzutragen.