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   FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 10242/13   

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https://dejure.org/2014,45530
FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 10242/13 (https://dejure.org/2014,45530)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 10 K 10242/13 (https://dejure.org/2014,45530)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 10 K 10242/13 (https://dejure.org/2014,45530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Altersvorsorgezulage im Rahmen der Nachversicherung des des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt als Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorgezulage Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Zulagejahrs Anspruchsberechtigung von in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversicherter ehemaliger Beamter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Altersvorsorgezulage - Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Zulagejahrs - Anspruchsberechtigung von in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversicherter ehemaliger Beamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Riester-Förderung für ausgeschiedene Widerrufsbeamte bei Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Riester-Förderung für ausgeschiedene Widerrufsbeamte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 712
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.07.2009 - X R 33/07

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 10242/13
    Im Gegenteil spricht der Umstand, dass die Zulageförderung ausdrücklich geschaffen wurde, um die Bildung von Vermögen zur Vorsorge im Alter im Hinblick auf Einschränkungen durch Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 14/4595, S. 62 Zu Nummer 4 Allgemeines; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 995), geradezu dafür, Versicherungspflicht in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG im Sinne der rentenrechtlichen Regelungen zu verstehen, da die Nachversicherung dazu dient, aus einer versicherungsfreien Tätigkeit ohne Anspruch auf Altersversorgung Ausscheidenden einen Anspruch auf eine Rentenanwartschaft zu geben, § 8 Abs. 2 SGB VI, und die so Versicherten ebenfalls von der künftigen Kürzung in der Rentenversicherung betroffen sein werden.
  • BFH, 24.08.2016 - X R 3/15

    Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2014  10 K 10242/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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