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   FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 12 K 12087/16   

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https://dejure.org/2018,38400
FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 12 K 12087/16 (https://dejure.org/2018,38400)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2018 - 12 K 12087/16 (https://dejure.org/2018,38400)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2018 - 12 K 12087/16 (https://dejure.org/2018,38400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43a Abs 3 S 7 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 44 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 44 Abs 1 S 4 Nr 3a EStG 2009, § 168 S 1 AO
    Verpflichtende Nacherhebung zu niedrig einbehaltener Kapitalertragsteuer für Dividenden aus ausländischen Aktien - Keine Ungleichbehandlung zwischen Großanlegern und Kleinanlegern im Rahmen der Geltendmachung von Ermäßigungsansprüchen im Ausland

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Abrechnungsbescheid zur Einkommensteuer 2012

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte - keine unzulässige Rückwirkung der sog. "Deltakorrektur" nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.06.2022 - VII R 65/18

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach einer sog. Delta-Korrektur

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.09.2018 - 12 K 12087/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 3 K 1688/19

    Anrechnung ausländischer Steuern - Entstehen eines Ermäßigungsanspruchs im Fall

    Auch bedarf es - wozu Angaben über die Anschaffungskosten und den Zeitpunkt der Anschaffung sowie einen möglicherweise bestehenden nicht genutzten fradrag for skjerming erforderlich wären - keiner Entscheidung darüber, ob der Kläger bei Inanspruchnahme des fradrag for skjerming - der lediglich von der Bemessungsgrundlage, nicht aber von der einbehaltenen Steuer abzuziehen ist - eine über den erstatteten Betrag hinausgehende Rückzahlung der einbehaltenen Steuer und insbesondere - wie es der Beklagte geltend macht (vgl. auch Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2018  12 K 12087/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 276) - deren vollständige Erstattung hätte erreichen können (vgl. die norwegische Finanzverwaltung in ihrem Leitfaden unter https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/shares-and-securities/about-shares-and-securities/refund-of-withholding-tax-on-dividends, wonach eine auf Abkommensrecht gestützte Erstattung regelmäßig günstiger für den Steuerpflichtigen sein soll).
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