Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 12 K 12087/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 43a Abs 3 S 7 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 44 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 44 Abs 1 S 4 Nr 3a EStG 2009, § 168 S 1 AO
Verpflichtende Nacherhebung zu niedrig einbehaltener Kapitalertragsteuer für Dividenden aus ausländischen Aktien - Keine Ungleichbehandlung zwischen Großanlegern und Kleinanlegern im Rahmen der Geltendmachung von Ermäßigungsansprüchen im Ausland - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Abrechnungsbescheid zur Einkommensteuer 2012
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte - keine unzulässige Rückwirkung der sog. "Deltakorrektur" nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 12 K 12087/16
- BFH, 28.06.2022 - VII R 65/18
- BFH - VIII R 34/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.06.2022 - VII R 65/18
Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach einer sog. Delta-Korrektur
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.09.2018 - 12 K 12087/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 3 K 1688/19
Anrechnung ausländischer Steuern - Entstehen eines Ermäßigungsanspruchs im Fall …
Auch bedarf es - wozu Angaben über die Anschaffungskosten und den Zeitpunkt der Anschaffung sowie einen möglicherweise bestehenden nicht genutzten fradrag for skjerming erforderlich wären - keiner Entscheidung darüber, ob der Kläger bei Inanspruchnahme des fradrag for skjerming - der lediglich von der Bemessungsgrundlage, nicht aber von der einbehaltenen Steuer abzuziehen ist - eine über den erstatteten Betrag hinausgehende Rückzahlung der einbehaltenen Steuer und insbesondere - wie es der Beklagte geltend macht (vgl. auch Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2018 12 K 12087/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 276) - deren vollständige Erstattung hätte erreichen können (vgl. die norwegische Finanzverwaltung in ihrem Leitfaden unter https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/shares-and-securities/about-shares-and-securities/refund-of-withholding-tax-on-dividends, wonach eine auf Abkommensrecht gestützte Erstattung regelmäßig günstiger für den Steuerpflichtigen sein soll).