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   FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03   

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https://dejure.org/2007,19283
FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03 (https://dejure.org/2007,19283)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2007 - 6 K 2320/03 (https://dejure.org/2007,19283)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2007 - 6 K 2320/03 (https://dejure.org/2007,19283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb des Rechtes auf den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf eines Pkws als verdeckte Sacheinlage; Verdeckte Einlage einer Kapitalgesellschaft

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 S. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sacheinlage in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten; Vorsteuererstattungsanspruch als verdeckte Einlage; Zeitpunkt der Erfassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sacheinlage in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - Vorsteuererstattungsanspruch als verdeckte Einlage - Zeitpunkt der Erfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 72/03

    Einlageforderung: gliederungsrechtliche Erfassung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03
    Er verweist auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH -vom 31. März 2004 I R 72/03, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV -2004, 1423, wonach Einlageforderungen gliederungsrechtlich ausnahmslos und unabhängig vom Grund ihres Entstehens erst im Zeitpunkt ihrer Erfüllung im EK 04 zu erfassen seien.

    Dementsprechend dürfen Einlagen das verwendbare Eigenkapital erst erhöhen, wenn sie zufließen; andernfalls könnte es zu Differenzen kommen, wenn ein eingelegter, aber noch nicht zugeflossener Betrag ausgeschüttet wird (vgl. dazu BFH- Urteile vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BStBl II 1997, 92 und vom 31. März 2004 I R 72/03, BFH/NV 2004, 1423 sowie Frotscher/Maas, KStG/UmwStG, § 30 KStG Rz. 171).

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03
    Eine ertragsteuerrechtliche Einlage ist danach gegeben, wenn ein Aktivposten gemehrt oder ein Passivposten gemindert wird (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BStBl II 1984, 747).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 22/02

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03
    Nach der insbesondere zu Kapitalgesellschaften entwickelten Rechtsprechung des BFH liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn ein Gesellschafter oder ein ihm nahe stehende Person der Kapitalgesellschaft (oder Personengesellschaft) einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet, ohne dass der Gesellschafter hierfür neue Gesellschaftsanteile erhält, und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (vgl. nur BFH-Urteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFH/NV 2005, 2111 m.w.N.).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03
    Dementsprechend dürfen Einlagen das verwendbare Eigenkapital erst erhöhen, wenn sie zufließen; andernfalls könnte es zu Differenzen kommen, wenn ein eingelegter, aber noch nicht zugeflossener Betrag ausgeschüttet wird (vgl. dazu BFH- Urteile vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BStBl II 1997, 92 und vom 31. März 2004 I R 72/03, BFH/NV 2004, 1423 sowie Frotscher/Maas, KStG/UmwStG, § 30 KStG Rz. 171).
  • BFH, 02.05.2008 - I B 206/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsvoraussetzungen

    Die Klage blieb erfolglos (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Berlin-Brandenburg vom 7. September 2007 6 K 2320/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 241).
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