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   FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10   

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https://dejure.org/2011,25407
FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10 (https://dejure.org/2011,25407)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2011 - 6 K 6130/10 (https://dejure.org/2011,25407)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 6 K 6130/10 (https://dejure.org/2011,25407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsbefugnis des Finanzgerichts zur Aufhebung des § 3 VgStG-Sp

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berliner Vergnügungsteuer für Spielautomaten im Jahr 2000 Kein Normenkontrollverfahren bei vermuteter bloßer Unvereinbarkeit und Erklärung der weiteren Anwendbarkeit des einfachen Gesetzes Keine Berechtigung der Finanzgerichtsbarkeit zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Berliner Vergnügungsteuer für Spielautomaten im Jahr 2000 - Kein Normenkontrollverfahren bei vermuteter bloßer Unvereinbarkeit und Erklärung der weiteren Anwendbarkeit des einfachen Gesetzes - Keine Berechtigung der Finanzgerichtsbarkeit zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
    Mit Beschluss des Finanzgerichts Berlin vom 12. Januar 2005 wurde das Verfahren ausgesetzt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Sache II R 2/05.

    Der Bundesfinanzhof hob mit Urteil vom 26. Februar 2007 (BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255) das diesem Verfahren zugrundeliegende Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 1. November 2004 in der Sache 8 K 8052/01 auf und verwies die Sache an das nunmehr zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurück, wo es unter dem Aktenzeichen 6 K 6080/07 geführt wurde.

    Der Bundesfinanzhof hat zu dieser Frage in einem gleich gelagerten Fall einen Verfassungsverstoß weder darin gesehen, dass lediglich die Steuer für die in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen betriebenen Spielgeräte erhöht wurde, noch in der Höhe der Steuer (BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
    Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 4. Februar 2009 zu Aktenzeichen 1 BvL 8/05 den § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes (SpStG HH) mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar (BVerfGE 123, 1).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Februar 2009 (1 BvL 8/05 BVerfGE 123, 1) die Unvereinbarkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab mit Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls explizit für das SpStG HH festgestellt.

  • FG Berlin, 01.11.2004 - 8 K 8052/01

    Festsetzung von Vergnügungssteuer auf Grundlage des Berliner Gesetzes über eine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
    Der Bundesfinanzhof hob mit Urteil vom 26. Februar 2007 (BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255) das diesem Verfahren zugrundeliegende Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 1. November 2004 in der Sache 8 K 8052/01 auf und verwies die Sache an das nunmehr zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurück, wo es unter dem Aktenzeichen 6 K 6080/07 geführt wurde.
  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09

    (Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
    Das Gericht musste die Sache auch nicht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aussetzen (Vorlagebeschluss vom 1. Oktober 2010 11 K 434/09, juris).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
    Da die VwGO darüber hinaus keine Regelungen enthält, auf die der Ausspruch einer vorübergehenden weiteren Anwendung im Normenkontrollverfahren gestützt werden könnte, schließt das Bundesverwaltungsgericht hieraus, dass eine weitere Anwendung einer für verfassungswidrig erklärten Regelung nicht zulässig ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 9. Juni 2010 9 CN 1/09, KStZ 2010, 166).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10
    Der Bundesfinanzhof hob mit Urteil vom 26. Februar 2007 (BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255) das diesem Verfahren zugrundeliegende Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 1. November 2004 in der Sache 8 K 8052/01 auf und verwies die Sache an das nunmehr zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurück, wo es unter dem Aktenzeichen 6 K 6080/07 geführt wurde.
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