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   FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 8 K 8078/13   

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https://dejure.org/2013,22570
FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 8 K 8078/13 (https://dejure.org/2013,22570)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2013 - 8 K 8078/13 (https://dejure.org/2013,22570)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 8 K 8078/13 (https://dejure.org/2013,22570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvi-online.de

    InsO § 36; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
    Keine Aufteilung vorausgezahlter Kraftfahrzeugsteuer für nicht massezugehörigen Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein dem Pfändungsschutz unterfallendes Kraftfahrzeug ist keine Masseverbindlichkeit Bewilligung von PKH nur bei Erfolgsaussicht der Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein dem Pfändungsschutz unterfallendes Kraftfahrzeug ist keine Masseverbindlichkeit - Bewilligung von PKH nur bei Erfolgsaussicht der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2013, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.11.1985 - VII B 103/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 8 K 8078/13
    Denn insoweit wäre auf Antrag des Antragstellers ihm als Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er sein Gesuch auf Prozesskostenhilfe - wie vorliegend - innerhalb der Rechtsmittelfrist zusammen mit den nach § 117 ZPO erforderlichen Unterlagen einreicht (vergleiche BFH, Beschlüsse vom 19. November 1985, VII B 103/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1986, 180 und vom 3. April 1987, VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl. II 1987, 573).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 8 K 8078/13
    Es kommt also für die Gewährung von Prozesskostenhilfe wesentlich darauf an, ob bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der von dem Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat (ebenso Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 25. März 1986, III B 5-6/86, III B 5/86, III B 6/86, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 146, 223, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1986, 526, m. w. N.).
  • BFH, 03.04.1987 - VI B 150/85

    Prozeßkostenhilfe - Antrag auf Bewilligung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 8 K 8078/13
    Denn insoweit wäre auf Antrag des Antragstellers ihm als Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er sein Gesuch auf Prozesskostenhilfe - wie vorliegend - innerhalb der Rechtsmittelfrist zusammen mit den nach § 117 ZPO erforderlichen Unterlagen einreicht (vergleiche BFH, Beschlüsse vom 19. November 1985, VII B 103/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1986, 180 und vom 3. April 1987, VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl. II 1987, 573).
  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - 8 K 8078/13
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vergleiche Urteile vom 13. April 2011, I IR 49/09 und vom 8. September 2011, II R 54/10, BStBl II 2012, 149), ist die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer nur dann eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung - InsO -, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist.
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