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   FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18   

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https://dejure.org/2019,14892
FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18 (https://dejure.org/2019,14892)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2019 - 5 K 5119/18 (https://dejure.org/2019,14892)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2019 - 5 K 5119/18 (https://dejure.org/2019,14892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit den Bewirtungsaufwendungen

  • rechtsportal.de

    UStG § 15 Abs. 1a S. 1
    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit den Bewirtungsaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten trotz Formfehlern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen trotz fehlendem Bewirtungsbeleg

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ist ein Vorsteuerabzug aus nicht ausgefüllten Bewirtungsbelegen möglich?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Dies zeigt sich maßgeblich auch an der Möglichkeit, eine Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung auch noch nach längerer Zeit seit erstmaliger Rechnungserstellung vornehmen zu können (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2016 - C-518/14, DStR 2016, 2211 - Senatex).

    Daher muss § 15 Abs. 1a UStG bei Bewirtungsaufwendungen dahingehend unionsrechtskonform ausgelegt werden, dass ein Nachweis der unternehmerischen Verwendung der Bewirtungsleistungen und des Bezugs der Leistungen von einem Unternehmer genügt, jedenfalls sofern die Bewirtungsaufwendungen - wie im Streitfall - als angemessen anzusehen sind (vgl. zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs: EuGH, Urteil vom 15. September 2016 - C-518/14, UR 2016, 800 Rn. 28 - Senatex m.w.N.).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Denn generell ist im Hinblick auf eine klare Abgrenzung der betrieblichen von der privaten Sphäre der Aufzeichnungspflicht nur genügt, wenn Bewirtungsaufwendungen jeweils von Anfang an, fortlaufend und zeitnah, gesondert von sonstigen Betriebsausgaben schriftlich festgehalten werden, weil nur so die sachlich zutreffende Zuordnung solcher Aufwendungen und die einfache Prüfung ihrer Abziehbarkeit gewährleistet ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 - IV R 50/01, BStBl. II 2004, 502 m.w.N.).
  • EuGH, 08.01.2002 - C-409/99

    Metropol und Stadler

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Als Ausnahme vom Grundsatz des Rechts auf Vorsteuerabzug, das die Neutralität der Umsatzsteuer garantiert, ist eine enge Auslegung der maßgeblichen Normen geboten (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Januar 2002 - C-409/99, Slg 2002, I-81 Rn. 59 - Metropol und Stadler).
  • BFH, 10.02.2005 - V R 76/03

    Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Er hat jedoch zu den ertragsteuerlich bestehenden besonderen Aufzeichnungspflichten gem. § 4 Abs. 7 EStG die Auffassung vertreten, dass ein Verstoß hiergegen den Vorsteuerabzug unberührt lasse, da eine derartige Einschränkung des Vorsteuerabzugs mit den unionsrechtlichen Vorgaben unvereinbar sei (vgl. BFH, Urteil vom 10. Februar 2005 - V R 76/03, BStBl. II 2005, 509).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Einer solchen richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 1a UStG steht auch nicht der ausdrückliche Gesetzeswortlaut entgegen (vgl. zum Verbot einer richtlinienkonformen Auslegung contra legem: EuGH, Urteil vom 4. Juli 2006 - C-212/04, Slg. 2006, I-6091 Rn. 110 - Adeneler).
  • BFH, 21.05.2014 - V R 34/13

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Hierzu zählt insbesondere der Vorsteuerausschluss für Bewirtungsaufwendungen gem. § 15 Abs. 1a UStG (vgl. hierzu eingehend: BFH, Urteil vom 21. Mai 2014 - V R 34/13, BStBl. II 2014, 914).
  • FG Münster, 28.11.2014 - 14 K 2477/12

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug eines Steuerberaters für Reisekosten und für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wurden bislang die Formvorschriften des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG - jedoch ohne nähere Begründung - auch für den Vorsteuerabzug für relevant erachtet mit der Folge, dass bei einem Verstoß hiergegen der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG zu versagen sei (vgl. FG Münster, Urteil vom 28. November 2014 - 14 K 2477/12 E, U, EFG 2015, 453).
  • EuGH, 21.11.2018 - C-664/16

    Vadan - Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 5 K 5119/18
    Dies hat der EuGH in mehreren Entscheidungen ausdrücklich bestätigt (vgl. zuletzt: EuGH, Urteil vom 21. November 2018 - C-664/16, UR 2018, 962 Rn. 41ff. - Vadan m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2021 - 16 K 11381/18

    Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: Formelle

    Aus § 14 UStG ergibt sich jedoch nicht, dass handgeschriebene Rechnungen nicht anzuerkennen wären; im Umsatzsteuerrecht sind handgeschriebene Rechnungen gerade möglich (Prätzler in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuerhandbuch, Stand März 2021, § 14 Abs. 1 UStG Rn. 48 ff.; vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.04.2019 5 K 5119/18, DStRE 2019, 1088, Juris, zu den Formerfordernissen einer Rechnung im Umsatzsteuerrecht).
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