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   FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18   

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https://dejure.org/2019,1698
FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18 (https://dejure.org/2019,1698)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2019 - 7 V 7203/18 (https://dejure.org/2019,1698)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 7 V 7203/18 (https://dejure.org/2019,1698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Steuer-Nummer für Umsatzsteuerzwecke durch einzelunternehmerische Tätigkeit eines Softwareentwicklers; Zuverlässigkeit eines Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. bei erheblichen Pflichtverletzungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - keine Verpflichtung zur Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke an steuerlich unzuverlässigen Steuerpflichtigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.09.2009 - II R 66/07

    Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Steuerpflichtige, die ernsthaft erklären, ein selbständiges gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen, mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke haben (BFH, Urteil vom 23.09.2009 II R 66/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 712; Finanzgericht -FG- Hamburg, Beschluss vom 30.08.2016 6 V 105/16, juris, jeweils m.w.N.).

    Der BFH hat in einem einschlägigen Fall auf die Rechtsprechung des EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugs in Missbrauchs- und Betrugsfällen verwiesen (BFH, Urteil vom 23.09.2009 II R 66/07, BStBl II 2010, 712, Rn 14 f.).

  • EuGH, 14.03.2013 - C-527/11

    Ablessio - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 213, 214 und 273 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Gleiches folgt auch aus Art. 213, 214 und 273 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie -MwStSystRL- (Gerichtshof der europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 14.03.2013 C-527/11 - Ablessio, Mehrwertsteuerrecht -MwStR- 2013, 193 mit Anm. Grube).

    21 2. a) Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (EuGH, Urteil vom 14.03.2013 C-527/11 - Ablessio, MwStR 2013, 193, Rn 38 mit Anm. Grube).

  • BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07

    Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Da der Bescheid vom 31.10.2018 sich in einer Negation erschöpft und keinen vollziehbaren Inhalt hat, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 5 Finanzgerichtsordnung -FGO- im Streitfall der statthafte Rechtsbehelf des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 20.12.2007 IX B 194/07, BFH/NV 2008, 600; vom 26.02.2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004).
  • BFH, 26.02.2008 - II B 6/08

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Da der Bescheid vom 31.10.2018 sich in einer Negation erschöpft und keinen vollziehbaren Inhalt hat, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 5 Finanzgerichtsordnung -FGO- im Streitfall der statthafte Rechtsbehelf des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 20.12.2007 IX B 194/07, BFH/NV 2008, 600; vom 26.02.2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-332/15

    Astone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Dabei verweist der EuGH auf sein Urteil vom 28.07.2016 C-332/15 - Astone (MwStR 2016, 751), in dem der EuGH die Verweigerung des Vorsteuerabzugs wegen eines erheblichen Verstoßes gegen formelle Pflichten (Pflicht zur Abgabe einer Mehrwertsteueranmeldung, zur Entrichtung des geschuldeten Steuerbetrags und zur Vorlage von Buchungsunterlagen) für zulässig gehalten hat (a.a.O., Rn 54).
  • FG Hamburg, 30.08.2016 - 6 V 105/16

    Einstweilige Anordnung: Anspruch des Unternehmers auf Erteilung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Steuerpflichtige, die ernsthaft erklären, ein selbständiges gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen, mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke haben (BFH, Urteil vom 23.09.2009 II R 66/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 712; Finanzgericht -FG- Hamburg, Beschluss vom 30.08.2016 6 V 105/16, juris, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-159/17

    Dobre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Diese Rechtsprechung umfasst auch das Urteil des EuGH vom 07.03.2018 C-159/17 - Dobre (MwStR 2018, 515), in dem der EuGH es als zulässig angesehen hat, wenn die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug eines Steuerpflichtigen versagt, der aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen rumänischen Rechts gestrichen worden war, weil er seine Umsatzsteuererklärung nicht abgegeben hatte.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15

    Unternehmereigenschaft und Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Investitionsausgaben

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 7 V 7203/18
    Zudem war der Antragsteller, wie dem erkennenden Senat aus dem Verfahren 7 K 7237/15 bekannt ist, schon zuvor im Bereich des G... tätig.
  • BFH, 17.07.2019 - V B 28/19

    Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.01.2019 - 7 V 7203/18 aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, die beantragte Steuernummer zu erteilen.
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