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   FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05 B   

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https://dejure.org/2008,31057
FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05 B (https://dejure.org/2008,31057)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 12 K 8507/05 B (https://dejure.org/2008,31057)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 12 K 8507/05 B (https://dejure.org/2008,31057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Bei unkonkreter Arbeitszeitvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichgerichtete Interessen mehrerer Minderheitsgesellschafter; Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung bei Fehlen konkreter Bestimmungen zu Arbeitszeit und geschuldeter Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gleichgerichtete Interessen mehrerer Minderheitsgesellschafter - Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung bei Fehlen konkreter Bestimmungen zu Arbeitszeit und geschuldeter Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 - I R 87/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 736 , unter II.1. der Gründe; vom 20. Oktober 2004 - I R 4/04, BFH/NV 2005, 723 , unter II.1.a) der Gründe).

    Ist der Begünstigte ein beherrschender Gesellschafter, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH in BFH/NV 2005, 723 , unter II.1.a) der Gründe).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 - I R 87/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 736 , unter II.1. der Gründe; vom 20. Oktober 2004 - I R 4/04, BFH/NV 2005, 723 , unter II.1.a) der Gründe).
  • BFH, 25.01.1999 - III B 59/98

    Postulationsfähigkeit; Mandatsniederlegung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05
    Ein Gesellschafter ist auch dann beherrschend in diesem Sinne, wenn er zwar nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch mit anderen Gesellschaftern in der Verfolgung gleichgerichteter Interessen zusammenwirkt, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 - I R 51/98, BFH/NV 1999, 953 , unter II.2.c) der Gründe).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05
    In diesem Fall ist nämlich zu vermuten, dass die Zuwendung ihren Grund in dem Gesellschaftsverhältnis hat und ernsthafte schuldrechtliche Leistungsverpflichtungen nicht begründet werden sollten (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06

    Anerkennung einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers:

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05
    Von einer derartigen Übereinstimmung der Interessenlage ist, jedenfalls in Ermangelung entgegenstehender Anhaltspunkte, auszugehen, wenn Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern zeitgleich abgeschlossen werden und jeder der begünstigten Gesellschafter den darin liegenden Vermögensvorteil nur mit Zustimmung des oder der Mitgesellschafter erlangen konnte (vgl. in diesem Sinne für gleichzeitig gewährte Pensionszusagen Senatsurteil vom 07. Mai 2008 - 12 K 8065/06 B, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1408 , unter 1.a) der Gründe).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05
    Ein Gesellschafter ist auch dann beherrschend in diesem Sinne, wenn er zwar nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch mit anderen Gesellschaftern in der Verfolgung gleichgerichteter Interessen zusammenwirkt, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 - I R 51/98, BFH/NV 1999, 953 , unter II.2.c) der Gründe).
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