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   FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06   

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https://dejure.org/2010,9158
FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06 (https://dejure.org/2010,9158)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2010 - 13 K 324/06 (https://dejure.org/2010,9158)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2010 - 13 K 324/06 (https://dejure.org/2010,9158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Standorte als selbstständige Gewerbebetriebe trotz sachlichen Zusammenhangs; Sachlicher Zusammenhang zwischen mehreren Verkaufsstellen für Wurstwaren durch ein einheitliches Betriebslogo und eine wirtschaftliche Verflechtung durch gegenseitiges Stützen und ...

  • streifler.de

    Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; GewStG § 11
    Mehrere Betriebsstandorte eines Einzelunternehmers als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mehrere Betriebsstandorte eines Einzelunternehmers als einheitlicher Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Aus dem Urteil des BFH vom 25. April 1989 (VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261) folge weiter, dass allein die Übernahme der Verwaltung mehrerer Betriebe nicht zu einer organisatorischen Verflechtung führe.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 25. April 1989 (VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261), zumal sich dort die Tätigkeit der Ehefrau auf die Abrechnungsarbeiten beschränkte.

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Bündelt er die Aktivitäten, um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, so ist eine Wirtschaftseinheit gegeben (BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 III 11/98, III R 12/98, BFH/NV 2001, 899 und BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901, jeweils m. w. N.).

    Darüber hinaus ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, dass alle Standorte - vor allem die für den Streitfall relevanten Standorte E und S - zumindest in einem regionalen Zusammenhang zum Standort Z liegen und die Verteilung der einzelnen Verkaufsstellen auf ein flächendeckendes Angebot gerichtet ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901; Sarrazin in: Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 2 Anm. 1711).

  • BFH, 26.04.2005 - IX B 181/04

    Beweiswürdigung; Aktenvermerk in Steuerakte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Außerdem seien sowohl der Beklagte in einem Aktenvermerk vom 29. September 2005, der auf Grundlage des Beschlusses Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. April 2005 (IX B 181/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2005, 1593) in die Beweiswürdigung einzubeziehen sei, als auch das Finanzamt ... in einem Schreiben vom 3. Mai 2002 ebenfalls von der Selbständigkeit der einzelnen Standorte ausgegangen.

    Zwar geht der Kläger zutreffend davon aus, dass dieser Aktenvermerk in die freie Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO einzubeziehen ist (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 IX B 181/04, BFH/NV 2005, 1593).

  • FG München, 29.05.2001 - 6 K 1934/97

    Bausparkasservertreter als scheinselbständige Tätigeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Sowohl aus diesem Urteil des BFH als auch aus dem Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 29. Mai 2001 (6 K 1934/97) ergebe sich, dass die Identität der Hauptlieferanten nicht entscheidend sei.
  • BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03

    Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Klageart ist die Anfechtungsklage, da die ursprünglichen Gewerbesteuermessbescheide vom 30. Juli 2002 mit der Aufhebung der angefochtenen Aufhebungsbescheide vom 15. Juni 2004 wieder aufleben würden (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2007 VII B 173/06, BFH/NV 2007, 1382; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 346; a. A. Koenig in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, Vor §§ 172-177 Rz. 29).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 266/08

    Mehrzahl gewerblicher Betätigungen als wirtschaftliche Einheit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    27 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2009 III B 266/08 und BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573 m. w. N.), der sich der erkennende Senat anschließt, können aber mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Einheit bilden, sofern sie sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen.
  • BFH, 21.01.2005 - XI B 23/04

    Franchise-Betriebe; wirtschaftliche Einheit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Entgegen der Auffassung des Klägers müssen die Voraussetzungen organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung aber nicht kumulativ vorliegen (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 XI B 23/04, BFH/NV 2005, 1134).
  • BFH, 20.03.2007 - VII B 173/06

    Zollschuld; unerlaubtes Entfernen eines Busses vom Amtsplatz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Klageart ist die Anfechtungsklage, da die ursprünglichen Gewerbesteuermessbescheide vom 30. Juli 2002 mit der Aufhebung der angefochtenen Aufhebungsbescheide vom 15. Juni 2004 wieder aufleben würden (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2007 VII B 173/06, BFH/NV 2007, 1382; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 346; a. A. Koenig in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, Vor §§ 172-177 Rz. 29).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96

    1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    27 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2009 III B 266/08 und BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573 m. w. N.), der sich der erkennende Senat anschließt, können aber mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Einheit bilden, sofern sie sachlich, insbesondere organisatorisch, wirtschaftlich oder finanziell zusammenhängen.
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
    Aus dem in dieser Vorschrift wurzelnden Objektsteuerprinzip (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 25.Oktober 1977 1 BvR 15/75, BStBl II 1978, 125) folgt, dass jeder Betrieb auch dann gesondert zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist, wenn sich mehrere selbständige Betriebe in der Hand desselben Steuerpflichtigen befinden.
  • BFH, 01.02.2001 - III R 12/98

    Einheitlicher Gewerbebetrieb einer natürlichen Person

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.05.2010 - 15 Sa 71/10

    Sozialkassenverfahren - einheitlicher Betrieb - selbstständige Betriebsabteilung

    Darüber hinaus kommt es - entgegen der Auffassung des Beklagten - auf den steuerrechtlichen Gewerbebegriff (vgl. hierzu Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 11.03.2010 - 13 K 324/06 - juris) nicht an, denn nach zutreffender Auffassung des BAG ist der Betriebsbegriff "eigenständig" anhand des § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV-Bau zu klären.
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