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   FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17   

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FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17 (https://dejure.org/2017,32666)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2017 - 7 K 7078/17 (https://dejure.org/2017,32666)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 7 K 7078/17 (https://dejure.org/2017,32666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Übergang nicht verbrauchter Aufwendungen nach § 82b EStDV auf den Rechtsnachfolger beim Tod des Rechtsvorgängers im Verteilungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | keine Übertragung von ungenutztem Erhaltungsaufwand nach Wegfall eines Nießbrauchs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nicht verbrauchte Aufwendungen bei Gesamtrechtsnachfolge

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Die Tücken der Verteilung des Erhaltungsaufwandes gem. § 82b EStDV

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1415
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Erblasser und Erbe sind verschiedene Rechtssubjekte, die jeweils für sich zur Einkommensteuer herangezogen werden und deren Einkünfte getrennt ermittelt und dem jeweiligen Einkommensteuerrechtssubjekt zugerechnet werden (BFH, Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, D. III. 1 der Gründe).

    Aus diesem Grund hat der Große Senat des BFH ausdrücklich die Übertragung vom Erblasser nicht aufgebrauchter Verlustvorträge nach § 10d EStG auf den Erben abgelehnt, weil dies auf eine mit dem Kostentragungsprinzip nicht zu vereinbarende Berücksichtigung von Drittaufwand beim Erben hinausliefe (BFH, Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, D. III. 2 der Gründe).

    Einzelne Regelungen und Tatbestände, welche bereits in der Person des Rechtsvorgängers begründete Besteuerungsmerkmale und Rechtspositionen beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger fortwirken lassen (z. B. § 11d EStDV) hat der Große Senat mit den Begriffen "atypisch" und "ausnahmsweise" gekennzeichnet (BFH, Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, D. III. 6. b) der Gründe).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Entscheidung vor dem oben dargestellten Beschluss des Großen Senats vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) ergangen ist.

    Soweit das FG München den Beschluss des BFH vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, D. III. 6. b) der Gründe) zitiert, ergibt sich aus der angegebenen Fundstelle nur, dass der BFH § 11d Abs. 1 EStDV als atypische Sonderregelung ansieht; die Fundstelle stützt daher die Auffassung des FG München gerade nicht.

    Diese Auffassung hat der Große Senat im Beschluss vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) aus den oben ausgeführten Gründen in dieser Allgemeinheit aber gerade nicht zugestimmt.

    Auch diesem Urteil ist aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen, zumal dieses Urteil auch aus der Zeit vor dem Beschluss des Großen Senat vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) stammt.

    Aus dem zitierten Beschluss des Großen Senats (Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608) ergibt sich nach hiesiger Auffassung, dass eine besondere Regelung erforderlich wäre, welche einen Übergang der nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen i. S. d. § 82b EStDV auf den Kläger im vorliegenden Fall ermöglichen würde.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägervertreterin in der mündlichen Verhandlung zitierten Passage aus dem Beschluss des Großen Senats vom 17.12.2007 (GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, D. III. 5. a) der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Die Beteiligten streiten darum, ob die als Eheleute zusammenveranlagten Kläger bei ihrer Einkommensteuerveranlagung 2015 einen Werbungskostenabzug bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung für Erhaltungsaufwendungen geltend machen können, welche die am 09.01.2014 verstorbene Mutter des Klägers, deren Alleinerbe er ist (vgl. Erbschein Bl. 4 der Akte des Aussetzungsverfahrens 7 V 7052/17 - AdV -), vor ihrem Tod verausgabt hat und für welche eine Verteilung nach § 82b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - beantragt wurde.

    Mit Beschluss vom 30.03.2017 (7 V 7052/17, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 811) hat das Gericht einem Antrag der Kläger nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung - FGO - überwiegend stattgegeben.

    Dem Gericht hat neben der Akte des Aussetzungsverfahrens 7 V 7052/17 und des hiesigen Klageverfahrens 7 K 7078/17 Band I der Einkommensteuerakte zur Steuernummer ..., welche der Beklagte für die Kläger führt, vorgelegen.

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Und das vom FG München zitierte Urteil des BFH vom 03.12.2002 (IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, II. 5. a) der Gründe) enthält zwar die Aussage, im Fall der Gesamtrechtsnachfolge trete der Gesamtrechtsnachfolger materiell-rechtlich in die steuerrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein.

    Außerdem hat der BFH im Urteil vom 03.12.2002 (IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, II. 5. a) der Gründe) zu einem Fall entschieden, in dem die dortige Klägerin zwar ein Grundstück unentgeltlich von ihrer Mutter erworben hat, die Erhaltungsaufwendungen, deren Verteilung nach § 82b EStDV sie anstrebte, aber nach dem Erwerb selbst getätigt hat.

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15

    Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht dem von den Klägern angeführten Urteil des BFH vom 04.10.2016 (IX R 26/15, BStBl II 2017, 343).
  • FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15

    Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Der 4. Senat des FG Münster (Urteil vom 15.04.2016 4 K 422/15 E, EFG  2016, 896) hat ebenfalls erkannt, Erhaltungsaufwendungen, die der Nießbraucher nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt habe, könne der Eigentümer nach Beendigung des Nießbrauchs innerhalb des Verteilungszeitraums nicht in Höhe des verbliebenen Teils als Werbungskosten geltend machen.
  • BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99

    Abschnittsbesteuerung; Nachweis größerer Erhaltungsaufwendungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Zudem ergibt sich auch aus der Bestandkraft des Einkommensteuerbescheides 2014, in dem die Verteilung der Aufwendungen nach § 82b EStDV unbeanstandet übernommen wurde, keine Bindung für die Einkommensteuerveranlagung 2015; denn ob die Voraussetzungen des § 82b EStDV erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (BFH, Beschluss vom 08.11.1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432 m. w. N.).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 120/86

    Zum Begriff "Sitz ausschließlich in Berlin (West)", wenn die Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 28.02.1990 (I R 120/86, BStBl II 1990, 553) auch nicht, dass das Finanzamt seine der Erstfestsetzung zugrunde gelegte Rechtsauffassung nicht im Einspruchsverfahren ändern und mehrfach neue Begründungsansätze vortragen dürfte.
  • FG Münster, 04.05.1994 - 11 K 495/90
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    31 Der 11. Senat des FG Münster (Urteil vom 04.05.1994 11 K 495/90 E, Entscheidungen der FG - EFG - 1994, 1088) ist der Auffassung, nach Übertragung eines Grundstücks im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt könne vom Nießbrauchsberechtigten getragener, nach § 82b EStDV verteilter Erhaltungsaufwand bei dem unentgeltlich erwerbenden Grundstückseigentümer nach Ablösung der Nießbrauchsrechte im Rahmen des gegebenen Verteilungszeitraums als Werbungskosten berücksichtigt werden.
  • BFH, 20.06.2012 - IX R 29/11

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Weil die Einkommensteuer demnach an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpft, kann Werbungskosten grundsätzlich nur derjenige abziehen, der sie selbst getragen hat (BFH, Urteil vom 20.06.2012 IX R 29/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1952, II. 1. a) der Gründe; Urteil vom 25.06.2008 X R 36/05, BFH/NV 2008, 2093, II. 2. b) der Gründe).
  • FG Hamburg, 19.05.1999 - II 356/98

    Fortführung des Werbungskostenabzugs durch den Eigentümer bei Versterben des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
    Das FG Hamburg (Urteil vom 19.05.1999 II 356/98, juris) hat in einem Fall, in dem ein Vorbehaltsnießbraucher, der größeren Erhaltungsaufwand nach § 82b EStDV verteilt hat und im Verteilungszeitraum gestorben ist, einen Werbungskostenabzug des Restbetrags im Restzeitraum bei einem Grundstückseigentümer, der nicht zugleich Erbe geworden ist, abgelehnt und entschieden, dass der Abzug des Restbetrags in voller Höhe in der letzten Veranlagung des verstorbenen Nießbrauchers zu erfolgen habe.
  • BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90

    Wahlrecht zur Verteilung des Abzuges von Werbungskosten auf mehrere Jahre oder

  • BFH, 23.06.1997 - IX B 43/97

    Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 1870/05

    Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand bei Einkünften aus Vermietung und

  • BFH, 25.06.2008 - X R 36/05

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im

  • BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89

    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17

    Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juli 2017 7 K 7078/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage wies das Finanzgericht (FG) als unbegründet ab und führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1415 veröffentlichten Urteil vom 12. Juli 2017 im Wesentlichen aus, die von der Erblasserin getragenen Erhaltungsaufwendungen könnten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

  • BFH, 25.09.2017 - IX S 17/17

    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i. S. des §

    Die Klage wies das FG als unbegründet ab und führte in seinem in EFG 2017, 1415 veröffentlichten Urteil vom 12. Juli 2017 im Wesentlichen aus, die von der Erblasserin getragenen Erhaltungsaufwendungen könnten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17
    Am 22.03.2017 haben die Antragsteller Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 09.01.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.02.2017 erhoben, die zum Az. 7 K 7078/17 anhängig ist.

    Dem Gericht hat neben der Akte des hiesigen Aussetzungsverfahrens 7 V 7052/17 und des Klageverfahrens 7 K 7078/17 Band I der Einkommensteuerakte zur Steuernummer ..., welche der Antragsgegner für die Antragsteller führt, vorgelegen.

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