Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 Abs 1 Nr 1 Buchst b UStG 2005, § 1 Abs 1a S 3 UStG 2005, Art 19 Abs 1 EGRL 112/2006, § 13a Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 20 UStG 2005
Geschäftsveräußerung im Ganzen - Kein erwerberseitiger Wechsel der Besteuerungsart für die vom Veräußerer vor dem Übertragungsstichtag bewirkten Leistungen - Unbeachtlichkeit einer zivilrechtlichen Vereinbarung im Kaufvertrag für die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung der Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung von Provisionen in einem Reisebüro
- Betriebs-Berater
Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehung der Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung von Provisionen in einem Reisebüro
- rechtsportal.de
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1b ; EStG § 16 ; UStG § 20
Entstehung der Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung von Provisionen in einem Reisebüro - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erwerber als Steuerschuldner hinsichtlich der vom Veräußerer erbrachten Leistungen bei Vereinnahmung von Entgelten nach dem Übertragungsstichtag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Kein erwerberseitiger Wechsel der Besteuerungsart für die vom Veräußerer vor dem Übertragungsstichtag bewirkten Leistungen
Papierfundstellen
- BB 2016, 2070
- EFG 2016, 1030
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 29.10.2010 - V B 123/09
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage durch Abtretung - Unbeachtlichkeit eines …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14
Auf dieser Grundlage hat der BFH (Beschluss vom 29.10.2010 V B 123/09, BFH/NV 2011, 663) entschieden, dass der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat, diese auch dann zu versteuern hat, wenn er seinen Anspruch auf die Gegenleistung, die sich aus Entgelt und Steuerbetrag zusammensetzt, abtritt. - FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 2159/06
Kein Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Geschäftsveräußerung im Ganzen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14
Die Rechtsnachfolge ist nicht im Sinne einer Universalsukzession zu verstehen; sie beinhaltet nach ganz herrschender Meinung z. B. keinen Eintritt des Erwerbers in die bereits entstandenen Umsatzsteuerschulden des Veräußerers (Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2008 6 K 2159/06, Entscheidungen der FG - EFG - 2009, 295;… Probst in Hartmann/Metzenmacher, UStG, Dokumentenstand Lfg. 2/12, § 1 Abs. 1a UStG, Rn. 166;… Peltner in BeckOK UStG, 8. Aufl. Dezember 2015, § 1 UStG, Rn. 202;… Robisch in Bunjes, UStG, 14. Aufl. 2014, § 1 UStG, Rn. 140;… Husmann in Rau/Dürrwächter, UStG, Dokumentenstand 131. Lieferung 08.2007, § 1 UStG, Rn. 1128;… Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, Stand 01.04.2015, § 1 UStG, Rn. 534;… Stadie, UStG, 3. Aufl. 2015, § 1 UStG, Rn. 151). - BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14
Dem Erwerber ein solches Recht zuzubilligen, erfordert auch nicht der Normzweck des § 1 Abs. 1a UStG, der darin besteht, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (BFH, Urteil vom 11.10.2007 V R 57/06, BStBl II 2008, 447, II. 1. a) der Gründe m. w. N.). - BFH, 30.01.2003 - V R 58/01
Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14
Danach entsteht insoweit die Steuer bei Vereinnahmung des Entgelts (BFH, Urteil vom 30.01.2003 V R 58/01, BStBl II 2003, 817, II. 1. b) dd) der Gründe). - BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung bis zur …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 7 K 7105/14
Von daher bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob es überhaupt möglich wäre, durch einen solchen Antrag rückwirkend Umsatzsteuerforderungen "in die Insolvenzmasse zu verschieben" (die Möglichkeit des rückwirkenden Wechsels der Besteuerungsart grundsätzlich bejahend Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10.12.2008 XI R 1/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 1026, vgl. zu der Problematik Korn in Bunjes, UStG, 14. Aufl. 2015, § 20 UStG, Rn. 37f. m. w. N.).