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   FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09   

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https://dejure.org/2012,18971
FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09 (https://dejure.org/2012,18971)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2012 - 12 K 12096/09 (https://dejure.org/2012,18971)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 12 K 12096/09 (https://dejure.org/2012,18971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsverbot für mit steuerfreien Einkünften in Zusammenhang stehenden Werbungskosten; Vorweggenommene Werbungskosten als vom Abzugsverbot i.S.d. § 3c Abs. 1 EStG erfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Durchführung eines Wahlprüfungsverfahrens (= Kosten der Erlangung des Abgeordnetenmandats) nach § 3c Abs. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit der Kosten für die Durchführung eines Wahlprüfungsverfahrens (= Kosten der Erlangung des Abgeordnetenmandats) nach § 3c Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Steuern - Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzug der Kosten für ein Wahlprüfungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren eines Abgeordneten sind Werbungskosten

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig - Bei Kostenpauschale sind nur für Aufwendungen wie Fahrt-, Telefon- und Portokosten zu berücksichtigen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1725
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00

    Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09
    Das Abzugsverbot hat den Zweck, eine Doppelbegünstigung des Steuerpflichtigen dadurch, dass er steuerfreie Einnahmen erhält, aber die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben steuermindernd geltend machen kann, zu verhindern (Urteile des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 26. März 2002 - VI R 26/00, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2002, 823, unter II.3.e)aa) der Gründe; vom 11. Februar 1993 - VI R 66/91, BStBl II 1993, 450 ; Heinicke aaO. Rn. 1).

    Ein finaler Zusammenhang zwischen steuerfreier Einnahme und den Ausgaben wird nach allgemeiner Ansicht nicht gefordert, wohl aber eine eindeutig feststellbare, klar abgrenzbare Beziehung zwischen beiden (BFH in BStBl II 2002, 823 , aaO.; Heinicke aaO. Rn. 2).

    Es sollen vielmehr solche Ausgaben vom Abzug ausgeschlossen werden, die nach ihrer Entstehung oder Zweckbestimmung mit den steuerfreien Einnahmen in einem unlösbaren Zusammenhang stehen, d.h. ohne diese nicht angefallen wären (BFH in BStBl II 2002, 823 , aaO.).

    Andererseits sind Werbungskosten im Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Einnahmen aufzuteilen, wenn der Steuerpflichtige neben seinen Dienstbezügen als Beamter eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit im Beitrittsgebiet erhält, die als allgemeine Stellenzulage zu werten ist und demzufolge nicht der Abdeckung bestimmter Kosten dient (BFH in BStBl II 2002, 823 ).

  • BFH, 09.06.1989 - VI R 154/86

    Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09
    Danach kann einerseits ein hauptamtlicher Bürgermeister, dem eine Dienstaufwandsentschädigung zum Ausgleich bestimmter amtstypischer Aufwendungen gewährt wird, die normalen, also nicht amtstypischen Werbungskosten in voller Höhe geltend machen (BFH-Urteil vom 09. September 1989 - VI R 154/86, BStBl II 1990, 121 , unter 2. der Gründe).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 66/91

    Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09
    Das Abzugsverbot hat den Zweck, eine Doppelbegünstigung des Steuerpflichtigen dadurch, dass er steuerfreie Einnahmen erhält, aber die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben steuermindernd geltend machen kann, zu verhindern (Urteile des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 26. März 2002 - VI R 26/00, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2002, 823, unter II.3.e)aa) der Gründe; vom 11. Februar 1993 - VI R 66/91, BStBl II 1993, 450 ; Heinicke aaO. Rn. 1).
  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09
    Maßgeblich ist also, ob und inwieweit durch die Erstattung Werbungskosten ausgeglichen werden sollen (BFH-Urteile vom 27. April 2006 - IV R 41/04, BStBl II 2006, 755 , unter II.2.a)aa) der Gründe; vom 27. April 1993 - IX R 26/92, BStBl II 1993, 784 , unter 1.a) der Gründe).
  • BFH, 27.04.2006 - IV R 41/04

    Umfang der Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12096/09
    Maßgeblich ist also, ob und inwieweit durch die Erstattung Werbungskosten ausgeglichen werden sollen (BFH-Urteile vom 27. April 2006 - IV R 41/04, BStBl II 2006, 755 , unter II.2.a)aa) der Gründe; vom 27. April 1993 - IX R 26/92, BStBl II 1993, 784 , unter 1.a) der Gründe).
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