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   FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15   

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FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15 (https://dejure.org/2018,24249)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2018 - 7 K 7227/15 (https://dejure.org/2018,24249)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 7 K 7227/15 (https://dejure.org/2018,24249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Holding

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug einer Holding auch bei Weiterbelastung der Kosten an Tochtergesellschaften

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Muttergesellschaft bei Leistungserbringung an Tochtergesellschaften im Wege der Dienstleistungskommission - Wechsel des Leistungsempfängers zwischen erster und letzter Leistungshandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Anderes könnte zwar gelten, wenn die Einschaltung der Klägerin nicht die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegelte und eine rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltung darstellte, die allein zu dem Zweck erfolgte, einen Steuervorteil zu erlangen (EuGH, Urteil vom 20.06.2013 C-653/11 - Newey, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2013, 373).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vereinbarungen die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegeln und keine rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltung darstellen, die allein zu dem Zweck erfolgt, einen Steuervorteil zu erlangen (EuGH, Urteil vom 20.06.2013 C-653/11 - Newey, MwStR 2013, 373).

  • BFH, 01.06.2016 - XI R 17/11

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    81 Eine Holdinggesellschaft, welche mit entgeltlichen Leistungen an ihre sämtlichen Tochtergesellschaften an deren Verwaltung teilnimmt, kann den Vorsteuerabzug aus sämtlichen Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Tochtergesellschaften geltend machen (vgl. BFH, Urteil vom 01.06.2016 XI R 17/11, BStBl II 2017, 581, II. 1.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    b), c) der Gründe; EuGH, Urteil vom 16.07.2015C-108/14, C-109/14 - Larentia + Minerva und Marenave, MwStR 2015, 583).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Dass für die von der Klägerin geltend gemachten Vorsteuerbeträge derartige den formalen Anforderungen genügenden Rechnungen mittlerweile (jedenfalls in Gestalt der im Klageverfahren vorgelegten Ergänzungen, welche nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung zurückwirken, BFH, Urteil vom 20.10.2016 V R 26/15, BFH/NV 2017, 252; EuGH, Urteil vom 15.09.2016 C-518/14 - Senatex, BFH/NV 2016, 1870) vorliegen, ist auch nicht mit der Begründung zu verneinen, dass O... die Aufteilung der geleisteten Stunden auf die Klägerin und ihre Schwestergesellschaft nach einem festen Schlüssel vorgenommen hat.
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10

    Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Derartige Kosten hängen dann direkt und unmittelbar mit seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zusammen (BFH, Urteil vom 24.04.2013 XI R 25/10, BStBl II 2014, 346, II. 1. b) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Dass für die von der Klägerin geltend gemachten Vorsteuerbeträge derartige den formalen Anforderungen genügenden Rechnungen mittlerweile (jedenfalls in Gestalt der im Klageverfahren vorgelegten Ergänzungen, welche nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung zurückwirken, BFH, Urteil vom 20.10.2016 V R 26/15, BFH/NV 2017, 252; EuGH, Urteil vom 15.09.2016 C-518/14 - Senatex, BFH/NV 2016, 1870) vorliegen, ist auch nicht mit der Begründung zu verneinen, dass O... die Aufteilung der geleisteten Stunden auf die Klägerin und ihre Schwestergesellschaft nach einem festen Schlüssel vorgenommen hat.
  • EuGH, 13.03.2014 - C-204/13

    Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Im Unterschied zum EuGH-Urteil in Sachen Malburg (Urteil vom 13.03.2014 C-204/13, BFH/NV 2014, 813) habe ihr keine andere sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit zur Verfügung gestanden, und es seien auch keine Leistungen unentgeltlich erbracht worden.
  • EuGH, 01.03.2012 - C-280/10

    Polski Trawertyn - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 168, 169 und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Soweit die Klägerin bereits vor dem Erwerb der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften Leistungen bezogen habe, welche den X...- Anlagen gedient hätten, müsste ein Vorsteuerabzug wenigstens nach den Grundsätzen der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - in den Rechtssachen Faxworld (Urteil vom 29.04.2004 C-137/02, Slg. I 2004, 5564) und Polski Trawertyn (Urteil vom 01.03.2012 C-280/10, BFH/NV 2012, 908) zugelassen werden.
  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Von daher ist die Steuerbarkeit dieser Leistungen auch nicht aufgrund der Ausführungen in dem vom Beklagten angeführten Beschluss des BFH vom 11.06.2015 (V B 140/14, BFH/NV 2015, 1442 m. w. N.) zu verneinen.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15
    Für die Frage, ob im Verhältnis Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es allein darauf ankommt, ob ein Leistungsaustausch im Sinne dieser Vorschrift vorliegt (BFH, Urteil vom 05.12.2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486, II. 1. b) der Gründe m. w. N.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-137/02

    Faxworld

  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

  • BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11

    Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und

  • FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09

    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-16/17

    TGE Gas Engineering - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerecht -

  • BFH, 12.02.2020 - XI R 24/18

    Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.06.2018 - 7 K 7227/15 aufgehoben.

    Mit Urteil vom 13.06.2018 - 7 K 7227/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 1300) gab das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg der Klage teilweise statt und wies sie im Übrigen als unbegründet ab.

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15

    Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011

    Denn der Leistungsempfänger kann bis zur (vollständigen) Ausführung der Leistung ausgetauscht werden (Abschn. 3.5 Abs. 7a Sätze 4 und 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE - Peltner in BeckOK UStG, 18. Ed. Stand 17.09.2018, § 1 Rn. 50; Robisch in Bunjes, UStG, 17. Aufl. 2018, § 1 Rn. 58 "Vertragsübernahme"; Urteil des erkennenden Senats vom 13.06.2018 7 K 7227/15, EFG 2018, 1300, Revision anhängig unter dem Az. XI R 24/18).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 1056/16

    Entgeltlicher Leistungsaustausch

    Unerheblich für die Prüfung eines Leistungsaustauschs ist, ob - bezogen auf den vorliegenden Streitfall - die Klägerin nur die ihr entstandenen Kosten weiterberechnet hat oder ob sie sogar eine Marge erzielt hat (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2018 7 K 7227/15, EFG 2018, 1300, Rev. XI R 24718).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2019 - 7 V 7180/19

    Entgeltliche Hingabe von Darlehen an Tochtergesellschaften und

    Der erkennende Senat hat bereits in dem vom Antragsgegner zitierten Urteil vom 13.06.2018 - 7 K 7227/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2018, 1300, III. 2. der Gründe, Revision anhängig unter dem Az. XI R 24/18) darauf hingewiesen, dass es der Annahme einer umsatzsteuerbaren Leistung nicht entgegensteht, wenn der Leistungserbringer die Leistungen bei Dritten einkauft.

    aa) Eine Holdinggesellschaft, welche mit entgeltlichen Leistungen an ihre sämtlichen Tochtergesellschaften an deren Verwaltung teilnimmt, kann den Vorsteuerabzug aus sämtlichen Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Tochtergesellschaften geltend machen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-108/14, C-109/14 - Larentia + Minerva und Marenave, MwStR 2015, 583; BFH, Urteil vom 01.06.2016 - XI R 17/11, BStBl. II 2017, 581, II. 1. b), c) der Gründe; Senatsurteil vom 13.06.2018 - 7 K 7227/15, EFG 2018, 1300, III. 3. b) der Gründe, Revision anhängig unter dem Az. XI R 24/18).

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