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   FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11   

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https://dejure.org/2015,6181
FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11 (https://dejure.org/2015,6181)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2015 - 7 K 7224/11 (https://dejure.org/2015,6181)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 7 K 7224/11 (https://dejure.org/2015,6181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung der Umsatzsteuer mit Unterhaltsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung einer finanzgerichtlichen Entscheidung über eine Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen bei nicht rechtskraftfähigem Titel (Kindesunterhaltsforderung des Jugendamts gegen Steuererstattungsanspruch)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzung einer finanzgerichtlichen Entscheidung über eine Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen bei nicht rechtskraftfähigem Titel (Kindesunterhaltsforderung des Jugendamts gegen Steuererstattungsanspruch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 828
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 56/04

    Aufrechnung: rechtswegfremde Gegenforderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11
    § 17 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz -GVG-, der dem Gericht des zulässigen Rechtswegs eine rechtswegüberschreitende Sachkompetenz eröffnet und gemäß § 155 FGO im Finanzgerichtsprozess entsprechende Anwendung findet, ist insoweit nicht anzuwenden (BFH v. vom 31.05.2005 - VII R 56/04, BFH/NV 2005, 1759, II. 1. der Gründe m. w. N.).

    Erhebt der Aufrechnende die Klage vor dem anderen Gericht nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, kann das Finanzgericht in dem anhängigen Verfahren das Bestehen der Gegenforderung als nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast nicht erwiesen behandeln und ohne Berücksichtigung der Aufrechnung entscheiden (BFH v. 31.05.2005 - VII R 56/04, BFH/NV 2005, 1759, II. 2. a) der Gründe m. w. N.; bestätigt durch BFH v. 19.02.2007 - VII B 253/06, BFH/NV 2007, 968).

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage bei Vorlage eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11
    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein vorhandener Vollstreckungstitel das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag des Gläubigers entfallen lässt (BGH v. 09.07.2009 - IX ZR 29/09, NJW-Rechtsprechungsreport -NJW-RR- 2009, 1148, II. 1. a) der Gründe m. w. N.; Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 10, Rn. 37 m. w. N.).

    Dem Land Brandenburg würde das Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag gegen den Kläger aber dann fehlen, wenn ihm ein einfacherer und billigerer Weg zur Durchsetzung seiner Rechte zur Verfügung steht (BGH v. 09.07.2009 - IX ZR 29/09, a. a. O., II. 1. b) der Gründe).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11
    Jugendamtsurkunden erwachsen allerdings nicht in materieller Rechtskraft (Bundesgerichtshof - BGH - v. 4.5. 2011 - XII ZR 70/09, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2011, 1874, II. 1. b) aa) der Gründe), und für den Beklagten oder das Land Brandenburg wurde nie eine Vollstreckungsklausel erteilt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 5 S 3807/88

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird zwar teilweise vertreten, bei Offensichtlichkeit des Nichtbestehens der rechtswegfremden Forderung, mit der aufgerechnet wurde, könne das an sich unzuständige Gericht auch über die rechtswegfremde Forderung mitentscheiden (Verwaltungsgerichtshof - VGH - Mannheim v. 13.12.1989 - 5 S 3807/88, NVwZ 1990, 684).
  • BFH, 19.02.2007 - VII B 253/06

    Aussetzung des Verfahrens; Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11
    Erhebt der Aufrechnende die Klage vor dem anderen Gericht nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, kann das Finanzgericht in dem anhängigen Verfahren das Bestehen der Gegenforderung als nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast nicht erwiesen behandeln und ohne Berücksichtigung der Aufrechnung entscheiden (BFH v. 31.05.2005 - VII R 56/04, BFH/NV 2005, 1759, II. 2. a) der Gründe m. w. N.; bestätigt durch BFH v. 19.02.2007 - VII B 253/06, BFH/NV 2007, 968).
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7224/11
    Deshalb können Gründe, die gegen die Steuerfestsetzung selbst erhoben werden, nicht im Abrechnungsverfahren geltend gemacht werden (Bundesfinanzhof - BFH - v. 04.05.1993 - VII R 82/92, BFH/NV - 1994, 285).
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