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   FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 3 K 3109/08   

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https://dejure.org/2009,25922
FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 3 K 3109/08 (https://dejure.org/2009,25922)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2009 - 3 K 3109/08 (https://dejure.org/2009,25922)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 3 K 3109/08 (https://dejure.org/2009,25922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichende Feststellung der Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen gem. § 163 Abgabenordnung (AO) i.R.e. Ermessensentscheidung; Mietaufwendungen als Betriebsausgaben bei einer Privatnutzung des Fahrzeugs durch einen Gesellschafter aufgrund einer steuerrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Deckelung der nach der 1 %-Methode ermitteltend Nutzungsentnahme eines Pkws des Sonderbetriebsvermögens in Höhe der Sonderbetriebsausgaben bei höheren Mietkosten der Gesellschaft im Billigkeitsweg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Deckelung der nach der 1 %-Methode ermittelten Nutzungsentnahme eines Pkws des Sonderbetriebsvermögens in Höhe der Sonderbetriebsausgaben bei höheren Mietkosten der Gesellschaft im Billigkeitsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostendeckelung bei der 1 %-Methode

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1093
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 59/04

    Anspruch auf Anwendung der Deckelungsregelung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 3 K 3109/08
    32 Eine Beschränkung der nach der 1 %-Methode errechneten Nutzungsentnahme auf die tatsächlichen Kosten entsprechend der von der Finanzverwaltung als Billigkeitsmaßnahme erlassenen Kostendeckelungsregelung (vgl. BFH, Urteil vom 14. März 2007 XI R 59/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1838) kommt nicht in Betracht, da das von der Klägerin geleistete Mietentgelt in Höhe von 29.450 EUR (netto) den nach der 1 %-Methode ermittelten Entnahmewert in Höhe von 12.480 EUR einschließlich der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG a. F.) erheblich überschreitet.

    Vielmehr hat der Steuerpflichtige (im Streitfall die Klägerin) die Möglichkeit, der Anwendung der pauschalierenden Regelung durch den Nachweis des tatsächlichen Sachverhalts zu entgehen (vgl. BFH, Urteil vom 14. März 2007 a.a.O.).

  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 3 K 50316/03

    An Gesellschaft vermieteter PKW des Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 3 K 3109/08
    Dass die Klägerin als Mieterin dem Gesellschafter als Vermieter/Eigentümer das Fahrzeug wieder zur privaten und beruflichen Nutzung (unentgeltlich) zur Verfügung stellt, ist vom Beklagten auch zutreffend nicht als Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO angesehen worden.  Aufgrund des Mietvertrags ist der Klägerin gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - für die Vertragsdauer eine (soweit ersichtlich) weder in zeitlicher noch in gegenständlicher Hinsicht eingeschränkte ausschließliche Nutzungsbefugnis eingeräumt worden, die es der Klägerin erlaubt, aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen autonom über die Verwendung des Fahrzeugs zu entscheiden (vgl. auch Wenzel, Vermietetes Fahrzeug als Sonderbetriebsvermögen, Umsatzsteuersparmodell bei Kraftfahrzeugnutzung durch Gesellschafter, Neue Wirtschaftsbriefe - NWB - Nr. 8 vom 19. Februar 2007, Seite 605 sowie Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2005, 3 K 50316/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 335).

    Denn die 1 %-Methode findet gleichermaßen auf gemietete und geleaste Fahrzeuge Anwendung (vgl. BFH, Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl. II 2003, 472; Schleswig Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2005 a. a. O.; Glanegger in Schmidt a. a. O. § 6 Rz. 420).

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 3 K 3109/08
    Denn die 1 %-Methode findet gleichermaßen auf gemietete und geleaste Fahrzeuge Anwendung (vgl. BFH, Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl. II 2003, 472; Schleswig Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2005 a. a. O.; Glanegger in Schmidt a. a. O. § 6 Rz. 420).
  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 28/10

    Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten bei Vermietung von Kfz an

    Die daraufhin erhobene Klage wies das FG ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1093).  .
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