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   FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04 B   

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https://dejure.org/2010,32712
FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04 B (https://dejure.org/2010,32712)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2010 - 6 K 2428/04 B (https://dejure.org/2010,32712)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 6 K 2428/04 B (https://dejure.org/2010,32712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 S 1 EStG 1990, § 15 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 16 Abs 1 EStG 1990, § 16 Abs 1 EStG 1997, § 255 Abs 2 S 1 HGB
    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an ausscheidenden Mitunternehmer ist laufender Gewinn - Zählobjekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze bei Verkauf eines Grundstücks an Schwestergesellschaft mit Veräußerungsabsicht - Gewerblicher ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Drei-Objekt-Grenze bei der Prüfung der Überschreitung von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Einordnung der Aufwendungen für die Grundsteinlegung als Herstellungskosten im Zusammenhang mit der Besteuerung der Vermögensverwaltung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Grundsteinlegung sind Herstellungskosten; Gewinn aus der Aufgabe gewerblicher Mitunternehmeranteile als laufender Gewinn; Veräußerung nicht bebauter Grundstücke an Schwester-KG; Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten der Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Gewinn aus der Aufgabe gewerblicher Mitunternehmeranteile als laufender Gewinn - Veräußerung nicht bebauter Grundstücke an Schwester-KG - Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1143
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Nach dem Großen Senat des BFH (Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291) liege auch bei Unterschreiten der sog. Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn das Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert worden ist.

    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind etwa überschritten, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BStBl. II 2002, 291).

    Vorausgesetzt ist hierbei allerdings, dass der Entschluss zur Veräußerung nicht erst während der eigentlichen Bautätigkeit, sondern - in Anlehnung an die vom Großen Senat des BFH (in BStBl. II 2002, 291) genannten Beispiele - spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH, Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606, unter 1. Buchst. b der Gründe; vom 01. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl. II 2006, 259, unter I. 2. Buchst. a der Gründe).

    In Tz. 28 zitiert das BMF den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl. II 2002, 291) sowie die Urteile des BFH vom 13. August 2002 (BStBl. II 2002, 811) sowie vom 18. September 2002 (BStBl. II 2003, 238 und 286).

    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob der Beschluss des Großen Senats des BFH (in BStBl. II 2002, 291) zu einer Verschärfung geführt hat und ob die Billigkeitsregelung in Tz. 36 verfassungsrechtlich oder einfach-gesetzlich geboten war.

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch schon vor dem Beschluss des Großen Senats des BFH (in BStBl. II 2002, 291) die Drei-Objekt-Grenze nur als Indiz herangezogen wurde und auch Veräußerungen unterhalb der Drei-Objekt-Grenze zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen konnten.

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH, Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007).

    Werden hingegen auf einem (einzigen) Grundstück mehrere Gebäude errichtet, zählt dies nur als ein Objekt (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BStBl. II 2009, 791).

    bb) Der Drei-Objekt-Grenze bedarf es nicht, wenn auf Grund objektiver Umstände zweifelsfrei feststeht, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (s. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BStBl. II 2009, 791).

    Anzeichen dieser Art können beispielsweise in der nur kurzfristigen Finanzierung des Vorhabens, der Beauftragung einer Maklerfirma während der Bauzeit, der Übernahme umfangreicher Gewährleistungsverpflichtungen sowie in dem Abschluss eines Vorvertrags mit dem künftigen Erwerber oder in der Einräumung eines Ankaufsrechts zu sehen sein (s. BFH in BStBl. II 2009, 791, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Steht auf Grund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH, Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl. II 2003, 238; vom 09. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl. II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).

    Eine unbedingte Veräußerungsabsicht kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BStBl. II 2003, 238; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291; vom 05. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463; in BStBl. II 2010, 171) z. B. dann vorliegen, wenn.

    In Tz. 28 zitiert das BMF den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl. II 2002, 291) sowie die Urteile des BFH vom 13. August 2002 (BStBl. II 2002, 811) sowie vom 18. September 2002 (BStBl. II 2003, 238 und 286).

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Steht auf Grund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH, Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl. II 2003, 238; vom 09. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl. II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH, Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. II 2009, 266; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BFH/NV 2009, 1011; in BStBl. II 2010, 171).

    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH, Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn (bei Vorliegen der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen) nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751, unter C. III. 3. b aa; ebenso: BFH in BStBl. II 2010, 171, mit weiteren Nachweisen; BFH, Urteil vom 01. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246).

    Eine unbedingte Veräußerungsabsicht kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BStBl. II 2003, 238; vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291; vom 05. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463; in BStBl. II 2010, 171) z. B. dann vorliegen, wenn.

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH, Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. II 2009, 266; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BFH/NV 2009, 1011; in BStBl. II 2010, 171).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    So habe der BFH mit Urteil vom 14. Dezember 2006 (IV R 3/05, BFH/NV 2007, 601) entschieden, dass die Veräußerungsgewinne nicht tarifbegünstigt seien und der Gewerbesteuerpflicht unterlägen.

    a) Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, gehört zum laufenden und nicht zum tarifbegünstigten Gewinn (BFH, Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BStBl. II 2007, 777).

    Der Gewinn unterliegt damit auch der Gewerbesteuer (BFH, Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BStBl. II 2007, 777).

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Nicht zu den Zählobjekten gehören nach der Rechtsprechung Objekte, die entweder teilentgeltlich ohne Gewinnerzielungsabsicht (s. die Nachweise bei Buge in Herrmann/Heuer/ Raupach, EStG/KStG, § 15 EStG Anm. 1131; s. auch BFH, Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BStBl. II 2002, 811) oder generell ohne Gewinnerzielungsabsicht (BFH, Urteil vom 18. August 2009 X R 25/06, BStBl. II 2009, 965) verkauft werden.

    In Tz. 28 zitiert das BMF den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl. II 2002, 291) sowie die Urteile des BFH vom 13. August 2002 (BStBl. II 2002, 811) sowie vom 18. September 2002 (BStBl. II 2003, 238 und 286).

  • BFH, 16.05.2002 - III R 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Objekte auf Grund eines zwingenden Nutzungszusammenhangs zu einem wirtschaftlichen Objekt verbunden werden, etwa der Verkauf "einer" Wohnung, an der zwei Miteigentumsanteile bestehen (BFH, Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BStBl. II 2002, 571).

    Offen gelassen hat der BFH (in BStBl. II 2002, 571), ob nur ein Objekt vorliegt, wenn mehrere Wohnungen zu einer Zahnarztpraxis umgebaut werden.

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH, Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606; in BStBl. II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFH/NV 2009, 1007).

    Vorausgesetzt ist hierbei allerdings, dass der Entschluss zur Veräußerung nicht erst während der eigentlichen Bautätigkeit, sondern - in Anlehnung an die vom Großen Senat des BFH (in BStBl. II 2002, 291) genannten Beispiele - spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist (BFH, Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BStBl. II 2005, 606, unter 1. Buchst. b der Gründe; vom 01. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl. II 2006, 259, unter I. 2. Buchst. a der Gründe).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
    Nicht zu den Zählobjekten gehören nach der Rechtsprechung Objekte, die entweder teilentgeltlich ohne Gewinnerzielungsabsicht (s. die Nachweise bei Buge in Herrmann/Heuer/ Raupach, EStG/KStG, § 15 EStG Anm. 1131; s. auch BFH, Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BStBl. II 2002, 811) oder generell ohne Gewinnerzielungsabsicht (BFH, Urteil vom 18. August 2009 X R 25/06, BStBl. II 2009, 965) verkauft werden.

    Die vom BFH (in BStBl. II 2009, 965) angesprochene fehlende Gewinnerzielungsabsicht betraf einen Fall, in denen die Objekte - während des Revisionsverfahrens, in dem der dortige Kläger einen gewerblichen Grundstückshandel geltend machte - innerhalb von wenigen Monaten angekauft (wobei die Mutter als Veräußerin auftrat) und unter dem Selbstkostenpreis wieder verkauft wurden.

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

  • BFH, 29.01.2003 - I R 50/02

    Dauerschulden bei Forderungserlass unter Besserungsvorbehalt

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

  • BFH, 18.09.2002 - X R 5/00

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 11.12.1986 - IV R 185/83

    Refinanzierung der von einem Werbemittler an Filmtheater zur Erlangung

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BFH, 10.05.2007 - IV R 69/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: laufender Gewinn bei Veräußerung oder Aufgabe von

  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der

  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft -

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

  • BFH, 26.08.1992 - I R 11/92

    Bewertung von Schulden als Dauererschulden oder laufenden Verbindlichkeiten

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07

    Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07

    Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem

  • BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07

    Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Das Verfahren wurde beim Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen (Az.) 6 K 2428/04 B geführt.

    Durch Beschluss vom 18. Mai 2010 verband das FG die beiden Klageverfahren, die fortan unter dem Az. 6 K 2428/04 B geführt wurden.

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 119/12

    Abtrennung selbständiger Klagegegenstände nach Aufnahme eines nach Eröffnung des

    Das Verfahren wurde beim Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen (Az.) 6 K 2428/04 B geführt.

    Durch Beschluss vom 18. Mai 2010 verband das FG die beiden Klageverfahren, die fortan unter dem Az. 6 K 2428/04 B geführt wurden.

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