Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45148
FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15 (https://dejure.org/2018,45148)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2018 - 7 K 7196/15 (https://dejure.org/2018,45148)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2018 - 7 K 7196/15 (https://dejure.org/2018,45148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6a Abs 4 S 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 3 Abs 1 UStG 2005, § 14 UStG 2005, § 14a UStG 2005
    Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers in sog. Kreislaufgeschäften - Kein Vorsteuerabzug bei tatsächlicher Umsatzsteuerverkürzung - Aus Sicht des Leistungsempfängers am Leistungsaustausch beteiligte Personen bei Strohmanngeschäften - Leistender im Rahmen eines sog. ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011

  • IWW

    § 163 AO; § 6a Abs. 4 UStG
    AO, UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Billigkeitsgründen bei der Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorsteuerabzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163 ; UStG § 6a Abs. 4
    Gewährung von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Billigkeitsgründen bei der Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorsteuerabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bei Warenbewegungen im Kreis und Vorliegen eines Umsatzsteuerbetrugs - am Leistungsaustausch beteiligte Personen bei Strohmanngeschäften - Übertragung von Lieferverträgen auf einen anderen Lieferanten kein Indiz für steuerunehrliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 20.06.2018 - C-108/17

    Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Dem entsprechend ist es für Reihengeschäfte anerkannt, dass es sich um eine Lieferkette handelt, auch wenn die Ware körperlich nicht in die Sphäre des mittleren Unternehmers (hier: der AC... GmbH) gelangt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.2018 C-108/17 - Enteco Baltic, MwStR 2018, 704, Rn 87; Bunjes/Leonard, UStG, 17. Aufl. 2018, § 3 Rn 206).

    Dem entsprechend geht der EuGH (Urteil vom 09.10.2014 C-492/13 - Traum, MwStR 2014, 795 Rn 31 mit Anm. Grube) davon aus, dass es gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstieße, wenn ein Mitgliedstaat, der die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung wegen innergemeinschaftlicher Lieferung festgelegt hat, indem er u. a. eine Liste von Unterlagen aufgestellt hat, die den zuständigen Behörden vorzulegen sind, und der die vom Lieferanten als Nachweise für das Recht auf Befreiung vorgelegten Unterlagen zunächst akzeptiert hat, den Lieferanten später zur Zahlung der auf diese Lieferung entfallenden Mehrwertsteuer verpflichten könnte, wenn sich herausstellt, dass die betreffenden Gegenstände wegen einer vom Erwerber begangenen Steuerhinterziehung, von der der Lieferant weder Kenntnis hatte noch haben konnte, den Liefermitgliedstaat in Wirklichkeit nicht verlassen haben (vgl. auch EuGH, Urteil vom 20.06.2018 C-108/17 - Enteco Baltic, MwStR 2018, 704, Rn 97).

    Allerdings stellt allein der Umstand, dass mit dem Kunden nur elektronisch kommuniziert wurde, keinen den Vertrauensschutz in Frage stellenden Gesichtspunkt dar (EuGH, Urteil vom 20.06.2018 C-108/17 - Enteco Baltic, MwStR 2018, 704, Rn 96).

    Zwar hat der EuGH es im Urteil vom 14.06.2017 C-26/16 - Santogal (UR 2017, 539, Rn 75; ähnlich EuGH, Urteil vom 20.06.2018 C-108/17 - Enteco Baltic, MwStR 2018, 704, Rn 97; Streit/Schwarz, NWB 2017, 3632 [3637]) für möglich gehalten, dass bei der Frage, ob Vertrauensschutz zu gewähren ist, auch das Verhalten der Finanzbehörden zu berücksichtigen ist, insbesondere, ob die Behörden ihnen vorgelegte Unterlagen zunächst akzeptiert haben.

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Auch der XI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07 (BFH/NV 2010, 2132) in einem Fall mit Mehrfachdurchläufen von Waren das Vorliegen von Lieferungen nicht problematisiert.

    Ferner scheidet der Vorsteuerabzug möglicherweise aus, wenn der einer Lieferung zugrunde liegende Umsatz mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.02.2006 C-255/02 - Halifax, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2006, 420, Rn 59; BFH, Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, Rn 27).

    EG-Richtlinie-; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.10.2017 C-101/16 - Paper Consult, DStR 2017, 2333, Rn 52 zur MwStSyStRL; dem folgend BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 12.08.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259; vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; vom 22.07.2015 V R 23/14, BStBl II 2015, 914; Rn 36; Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06, EFG 2011, 918).

  • BFH, 08.09.2011 - V R 43/10

    Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers - Berichtigung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 08.09.2011 V R 43/10, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2014, 203 ergebe sich, dass der Umstand, dass es sich um "Anschauungsware" gehandelt habe, dem Vorsteuerabzug des gutgläubigen Abnehmers nicht entgegenstehe.

    Nach dem Urteil des BFH vom 08.09.2011 V R 43/10 (BStBl II 2014, 203) komme es nicht darauf an, ob die AC... GmbH die Verfügungsmacht an den gelieferten Waren innegehabt habe.

    Vielmehr spricht der Umstand, dass der BFH in seinem Urteil vom 08.09.2011 V R 43/10 (BStBl II 2014, 203) Lieferungen auch dann bejaht hat, wenn ein und dasselbe Gerät mehrfach (mit jeweils unterschiedlichen Identifikationsnummern) an dieselbe oder mehrere Leasinggesellschaften verkauft und übereignet wurde, dafür, dass auch im hiesigen Streitfall Lieferungen vorlagen.

  • EuGH, 09.10.2014 - C-492/13

    Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Dem entsprechend geht der EuGH (Urteil vom 09.10.2014 C-492/13 - Traum, MwStR 2014, 795 Rn 31 mit Anm. Grube) davon aus, dass es gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstieße, wenn ein Mitgliedstaat, der die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung wegen innergemeinschaftlicher Lieferung festgelegt hat, indem er u. a. eine Liste von Unterlagen aufgestellt hat, die den zuständigen Behörden vorzulegen sind, und der die vom Lieferanten als Nachweise für das Recht auf Befreiung vorgelegten Unterlagen zunächst akzeptiert hat, den Lieferanten später zur Zahlung der auf diese Lieferung entfallenden Mehrwertsteuer verpflichten könnte, wenn sich herausstellt, dass die betreffenden Gegenstände wegen einer vom Erwerber begangenen Steuerhinterziehung, von der der Lieferant weder Kenntnis hatte noch haben konnte, den Liefermitgliedstaat in Wirklichkeit nicht verlassen haben (vgl. auch EuGH, Urteil vom 20.06.2018 C-108/17 - Enteco Baltic, MwStR 2018, 704, Rn 97).

    Die Anforderung, dass der Unternehmer, der sich auf den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG berufen will, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hat walten lassen müssen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH, wonach es Voraussetzung für die Gewährung des Vertrauensschutzes ist, dass alle Gesichtspunkte und tatsächlichen Umstände der Rechtssache umfassend zu beurteilen sind, um festzustellen, ob der Lieferant in gutem Glauben gehandelt und alle Maßnahmen ergriffen hat, die von ihm vernünftigerweise verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass er sich aufgrund des getätigten Umsatzes nicht an einer Steuerhinterziehung beteiligt hat (EuGH, Urteil vom 09.10.2014 C-492/13 - Traum, MwStR 2014, 795, Rn 41 f. mit Anm. Grube, die der Auffassung ist, dass § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG mit diesem Urteil vereinbar ist; in diesem Sinne wohl auch Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: 81. EL Oktober 2017, § 6a Rn 194 ff.).

    Unerheblich ist, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Ausführung der Leistung gelöscht wird (EuGH, Urteile vom 06.09.2012 C-273/11 - Mecsek Gabona Kft, DStR 2012, 1917, Rn 62; vom 09.10.2014 C-492/13 - Traum, MwStR 2014, 795, Rn. 36 mit Anm. Grube; BFH, Urteile vom 07.12.2006 V R 52/03, BStBl II 2007, 421 unter II 2 b; vom 08.11.2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55 unter II 1 b).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7283/13

    Umsatzsteuer 2005

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Allerdings wird auch vertreten, dass es (jedenfalls für die Gewährung des Vertrauensschutzes gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG) ausreicht, wenn der liefernde Unternehmer zeitnah vor der Ausführung des Umsatzes eine qualifizierte Bestätigung der Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikations-Nummer vom BZSt erhalten hat (Frye in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 159. Lieferung 07.2014, § 6a Rn 848; mit dieser Tendenz auch Senatsurteil vom 04.11.2015 7 K 7283/13, EFG 2016, 1115 - Ungültigwerden der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer am 25.05.2005, nach Abfrage am 20.05.2005, Vertragsschluss am gleichen Tag und Lieferung am 31.05.2015).

    Andererseits wird vertreten, dass bei wiederholten Lieferungen eine laufend wiederholte Überprüfung erforderlich ist (Bunjes/Robisch, UStG, 17. Aufl. 2018, § 6a Rn 85; mit dieser Tendenz auch Senatsurteil vom 04.11.2015 7 K 7283/13, EFG 2016, 1115).

    Damit weicht der Senat nicht von seinem Urteil vom 04.11.2015 7 K 7283/13 (EFG 2016, 1115) ab, da dort die Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer am Tag des Vertragsschlusses und die Lieferung 11 Tage später erfolgte.

  • BFH, 10.09.2015 - V R 17/14

    Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Strohmann als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Abzug der in einer Rechnung oder Gutschrift ausgewiesenen Umsatzsteuer grundsätzlich nur zulässig, wenn Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sind (BFH, Urteil vom 10.09.2015 V R 17/14, BFH/NV 2016, 80, II. 1. a) der Gründe m. w. N.).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Indizien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (BFH, Urteil vom 10.09.2015 V R 17/14, BFH/NV 2016, 80, II. 2. b) aa) der Gründe m. w. N.).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Das von Gehm benannte Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 30.06.2004 6 K 4328/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1558, juris-Rn 129) ist vom BFH (Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315) aufgehoben worden, ohne dass der BFH ausdrücklich zum Vorliegen von Lieferungen bei Kreislaufgeschäften Stellung genommen hätte.

    EG-Richtlinie-; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.10.2017 C-101/16 - Paper Consult, DStR 2017, 2333, Rn 52 zur MwStSyStRL; dem folgend BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 12.08.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259; vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; vom 22.07.2015 V R 23/14, BStBl II 2015, 914; Rn 36; Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06, EFG 2011, 918).

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 17/12

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Umfang der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abnehmers sind danach u.a.: Es besteht keine längere Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Abnehmer oder die fehlende Nachvollziehbarkeit des Schriftverkehrs, z.B. fehlende Faxkennung des Abnehmers, oder inländische Faxadresse bei einem im Ausland ansässigen Abnehmer (BFH, Urteil vom 14.11.2012 XI R 17/12, BStBl II 2013, 407; dem zustimmend BFH, Urteil vom 25.04.2013 V R 28/11, BStBl II 2013, 656 im Hinblick auf Kontakte ausschließlich über ein Mobiltelefon und ein Telefaxgerät mit ausschließlich deutscher Vorwahl; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: 81. EL Oktober 2017, § 6a Rn 206).

    Besonders hohe Prüfungsanforderungen bestehen bei Barkäufen, insbesondere durch Beauftragte (BFH, Urteil vom 14.11.2012 XI R 17/12, BStBl II 2013, 407; BMF, Schreiben vom 05.05.2010, IV D 3-S 7141/08/10001, BStBl I 2010, 508, Rn 56; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: 81. EL Oktober 2017, § 6a Rn 205; vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.06.2017 3 V 506/17, juris).

  • BFH, 25.04.2013 - V R 28/11

    Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    Sie beruht aber auf allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätzen (Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: 81. EL Oktober 2017, § 6a Rn 191; Grünwald in Hartmann/Metzenmacher, UStG, Stand: Lfg. 9/14 - Dezember 2014, E § 6a Tz 224; vgl. auch BFH, Urteil vom 25.04.2013 V R 28/11, BStBl II 2013, 656) und einer gemeinsamen Protokollerklärung von Rat und Kommission (Lippross, Umsatzsteuer, 27. Aufl. 2017, Abschn. 14.6.2.6 a)).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abnehmers sind danach u.a.: Es besteht keine längere Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Abnehmer oder die fehlende Nachvollziehbarkeit des Schriftverkehrs, z.B. fehlende Faxkennung des Abnehmers, oder inländische Faxadresse bei einem im Ausland ansässigen Abnehmer (BFH, Urteil vom 14.11.2012 XI R 17/12, BStBl II 2013, 407; dem zustimmend BFH, Urteil vom 25.04.2013 V R 28/11, BStBl II 2013, 656 im Hinblick auf Kontakte ausschließlich über ein Mobiltelefon und ein Telefaxgerät mit ausschließlich deutscher Vorwahl; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: 81. EL Oktober 2017, § 6a Rn 206).

  • BFH, 22.07.2015 - V R 23/14

    Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
    EG-Richtlinie-; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.10.2017 C-101/16 - Paper Consult, DStR 2017, 2333, Rn 52 zur MwStSyStRL; dem folgend BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 12.08.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259; vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; vom 22.07.2015 V R 23/14, BStBl II 2015, 914; Rn 36; Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06, EFG 2011, 918).

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nur gewahrt, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nach § 6 Abs. 3 UStG i.V. mit §§ 17a ff. UStDV vollständig nachgekommen ist (BFH, Urteile vom 15.02.2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188; vom 22.07.2015 V R 23/14, BStBl II 2015, 914; Beschluss vom 29.03.2016 XI B 77/15, BFH/NV 2016, 1181).

  • EuGH, 14.06.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-18/13

    MAKS PEN - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01

    Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

  • FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07

    Kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" unter Einschaltung

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 2356/06

    Sorgfaltspflichten im Umsatzsteuerkarussell

  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" -

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

  • EuGH, 06.09.2012 - C-273/11

    Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat

  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung -

  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 239/15

    Umsatzsteuerhinterziehung (Geltendmachung von Vorsteuerabzug in einem

  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

  • BFH, 10.08.2016 - V R 45/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • BFH, 02.11.2016 - V B 72/16

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des

  • EuGH, 19.10.2017 - C-101/16

    Paper Consult - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2017 - 3 V 506/17

    Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung von noch nicht festgesetzter

  • EuGH, 31.05.2018 - C-660/16

    Kollroß - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

  • EuGH, 27.06.2018 - C-459/17

    SGI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7227/15

    Umsatzsteuer 2011, 2012; Ablehnung der Veranlagungen zur Umsatzsteuer 2013;

  • BFH, 12.02.2020 - XI R 24/18

    Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei

  • EuGH, 26.07.2017 - C-386/16

    Toridas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.11.2018 - 7 K 7196/15 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Vorentscheidung hinsichtlich Umsatzsteuer 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen wird.

    Der hiergegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 15.11.2018 - 7 K 7196/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 211) dahingehend statt, dass es die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung weiterer Vorsteuern in Höhe von ... EUR für das Jahr 2009 und in Höhe von ... EUR für das Jahr 2010 festsetzte; im Übrigen wies es die Klage ab.

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 7 V 7096/19

    Aussetzung der Vollziehung: Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei zu erwartender

    Den vorstehenden Grundsätzen schließt sich der Senat an (ebenso bereits das Senatsurteil vom 15.11.2018 7 K 7196/15, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 211, Revision anhängig unter dem Az. XI R 38/18).

    Allgemein wird zu Recht als erforderlich angesehen, dass es tatsächlich zu einer (nicht nur vorübergehenden) Verkürzung von Umsatzsteuer gekommen ist (Senatsurteil vom 15.11.2018 7 K 7196/15, EFG 2019, 211, Revision anhängig unter dem Az. XI R 38/18; vgl. Oelmaier in Sölch/Ringleb, UStG, Stand: 83. EL Juni 2018, § 15 Rn 63 f.; Treiber, MwStR 2015, 626 [634 f.]).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 V 7073/21

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2018 und

    Denn dieser zielt auf die Vorlagefrage, mit dem das vorlegende Gericht gefragt hatte, ob dem Steuerpflichtigen ferner nachgewiesen werden müsse, dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz in eine Hinterziehung von Mehrwertsteuer einbezogen gewesen sei (was der EuGH im o.g. Urteil verneint hat; Senatsurteil vom 15.11.2018 - 7 K 7196/15, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 211, Revision zurückgewiesen durch BFH, Urteil vom 11.03.2020 - XI R 38/18, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2020, 1850).
  • FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 482/17

    Umsatzsteuerrechtliche Registrierung in den Niederladen

    Nach Auffassung des Senates hätte die Klägerin zudem, um der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gerecht zu werden, in dieser konkreten Geschäftsbeziehung (Handel mit großen Stückzahlen von Solarmodulen) die USt-ID mindestens alle zwei Monate, also konkret Ende August 2013 und dann wieder Ende Oktober erneut beim BZSt abfragen müssen (vgl. auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2018 7 K 7196/15, EFG 2019, 211, Rn 150ff: im Abstand "weniger Wochen", FG München, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 14 V 3396/08, juris: wohl bei jeder Lieferung Abfrage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht